Aktuelle Maßnahmen Von den Regelungen zur Einreise nach Österreich bis zu Informationen zur Teststrategie: Hier finden Sie alles Wichtige zu den aktuellen Maßnahmen.
Inhaltsverzeichnis
Einreise nach Österreich – Ende der Testpflicht für Einreisende aus China
Die Volksrepublik China wird seit 1. März 2023 nicht mehr als Staat mit hohem epidemiologischen Risiko eingestuft.
Österreich folgte dabei den Empfehlungen der Europäischen Kommission, die sich aufgrund der sich entspannenden epidemiologischen Lage in China für eine Aufhebung der Testpflicht aussprach.
Bei der Einreise nach Österreich gilt daher aktuell keine Test-, Nachweis-, Registrierungs- oder Quarantänepflicht.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Einreise nach Österreich finden Sie in den Regelungen in Österreich.
3-G-Regel in vulnerablen Settings endet
Die epidemiologischen Rahmenbedingungen haben sich durch die Eigenschaften der Omikron-Variante erheblich geändert. Dadurch ist es möglich, die in manchen vulnerablen Bereichen bisher noch geltende 3-G-Nachweispflicht entfallen zu lassen.
Von Besucher:innen, Mitarbeiter:innen und Dienstleister:innen in Kranken- und Kuranstalten, Alten- und Pflegeheimen, stationären Wohneinrichtungen der Behindertenhilfe und vergleichbaren Settings ist daher ab 16.12.2022 kein 3-G-Nachweis mehr zu erbringen.
Bundesländer und Betreiber:innen können allerdings strengere Regelungen vorsehen.
Wichtig: In geschlossenen Räumen von vulnerablen Bereichen gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht!
Verkehrsbeschränkung statt Absonderung
Die epidemiologischen Rahmenbedingungen haben sich durch die Eigenschaften der Omikron-Variante erheblich geändert. Daher war es möglich, die Pflicht zur Absonderung bei einer Infektion mit SARS-CoV-2 mit dem 1. August 2022 aufzuheben und durch eine zehntägige Verkehrsbeschränkung zu ersetzen. Die Infektion bleibt aber weiterhin meldepflichtig. Für Personen, für die ein positives Testergebnis auf SARS-CoV-2 vorliegt, gilt:
- Die Verpflichtung zum durchgehenden Tragen einer FFP2-Maske:
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- in geschlossenen Räumen, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
- in öffentlichen Verkehrsmitteln
- in privaten Verkehrsmitteln, wenn Kontakt zu anderen Personen nicht ausgeschlossen ist
- im privaten Wohnbereich bei Zusammenkünften von Personen aus verschiedenen Haushalten
- in geschlossenen Räumen
- im Freien, wenn kein Mindestabstand von 2 Metern zu anderen Personen gehalten werden kann
- außerhalb des privaten Wohnbereichs
- Kein Besuch von Einrichtungen mit vulnerablen Personen oder risikobehaftetem Setting (z.B. Altenheime, Gesundheitseinrichtungen), ausgenommen für Mitarbeiter:innen, Bewohner:innen etc.
Eine vorzeitige Aufhebung der Verkehrsbeschränkung ist ab dem fünften Tag möglich. Dazu muss eine Freitestung mittels PCR-Test (negativ oder CT-Wert ≥30) erfolgen.
Ein Aufsuchen des Arbeitsorts ist grundsätzlich möglich, sofern dabei das durchgehende Tragen einer FFP2-Maske oder die Einhaltung geeigneter Schutzmaßnahmen gewährleistet werden können. Erkrankte Personen können sich natürlich – wie bei anderen Krankheiten auch – krankschreiben lassen. Bei COVID-19 kann die Krankschreibung auch telefonisch erfolgen.
Um vulnerable Personen am Arbeitsplatz weiterhin bestmöglich zu schützen, wurden die Freistellungen nach der Risikogruppeverordnung ab 1. August 2022 wieder ermöglicht.
Antworten auf die häufigsten Fragen finden Sie unter Regelungen in Österreich
FFP2-Maskenpflicht
Die allgemeine FFP2-Maskenpflicht gilt nur noch in geschlossenen Räumen von:
- Kranken- und Kuranstalten,
- Alten- und Pflegeheimen und
- Orten an denen Gesundheits- und Pflegedienstleistungen erbracht werden
Eine Wiedereinführung der FFP2-Maskenpflicht in anderen Settings ist bei steigenden Fallzahlen möglich.
COVID-19-Präventionskonzepte und -Beauftragte
Die Erstellung bzw. Bestellung von COVID-19-Präventionskonzepten und -Beauftragten ist bei Zusammenkünften mit mehr als 500 Personen notwendig.
Übersicht: Aktuelle bundesweit bzw. regional geltende Maßnahmen
Eine Übersicht über alle derzeit bundesweit geltenden Maßnahmen finden Sie auf der Website corona-ampel.gv.at
Die jeweiligen Maßnahmen in den einzelnen Bundesländern finden Sie im Bereich „Regionale (zusätzliche) Maßnahmen“:
Teststrategie
Österreich ist hinsichtlich der Testungen der Bevölkerung breit aufgestellt und konnte ein sicheres, funktionierendes und flächendeckendes Testnetz etablieren. Um für die kommenden Herausforderungen gerüstet zu sein, soll dieses Testsystem in seinen Grundzügen erhalten bleiben. Damit kann gegebenenfalls schnell auf neue Entwicklungen wie z.B. neue Virusvarianten, reagiert werden.
Gleichzeitig steht Österreich aktuell vor geänderten Rahmenbedingungen durch die Omikron-Variante. Daher wird die österreichische Teststrategie – als wesentlicher Pfeiler der Pandemiebewältigung – an die aktuelle Situation angepasst: Vor dem Hintergrund einer höheren Immunität in der Bevölkerung sollen Tests nun vor allem dort eingesetzt werden, wo sie gebraucht werden. Weiterhin gilt: Jede:r, die:der einen Test braucht, wird einen bekommen! Das bedeutet, dass Tests für symptomatische Personen sowie Tests für Bewohner:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen vulnerabler Bereiche auch weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung stehen.
Beginnend mit April besteht die österreichische Teststrategie aus drei verschiedenen Testschienen. Die Finanzierung wird dabei vom Bund übernommen, die Umsetzung und die Organisation liegt jedoch, wie auch bisher schon, in der Zuständigkeit der Bundesländer.
- Symptomatische Personen: Tests für symptomatische Personen bleiben in gewohntem Ausmaß erhalten. D.h. für diese Personengruppe stehen die Tests weiterhin kostenlos und unbeschränkt zur Verfügung.
Erste Anlaufstelle für symptomatische Personen bleibt weiterhin 1450. Die genaue Umsetzung erfolgt durch die einzelnen Bundesländer, weshalb der Ablauf für Betroffene von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein kann.
- Vulnerable Settings: Die neue Test-Verordnung definiert vulnerable Bereiche, für deren Bewohner:innen, Besucher:innen und Mitarbeiter:innen sowie für Begleitpersonen und externe Dienstleister auch weiterhin unbeschränkt und kostenlose Tests zur Verfügung stehen werden.
Auch hier erfolgt die Umsetzung durch die Bundesländer.
- Tests der breiten Bevölkerung („Massentestungen“): Die Anpassung der Teststrategie betrifft die bisher kostenlosen Massentestungen. Für jede:n Bürger:in stehen pro Monat fünf kostenlose PCR- und fünf kostenlose Antigen-Tests zur Verfügung:
- Fünf PCR-Tests
- Fünf Antigen-Tests
Für alle darüberhinausgehenden Testungen kann auf das kostenpflichtige Testangebot in Österreich zurückgegriffen werden.
Parallel dazu wird das Abwasser-Monitoring künftig eine stärkere Rolle spielen, um das Pandemiegeschehen verlässlich und langfristig beobachten zu können.
Die angepasste Teststrategie trat mit 01.04.2022 in Kraft und gilt vorerst bis 30.06.2023.
Mehr Informationen
Die zugehörigen Verordnungen und rechtlichen Begründungen sind nach der Veröffentlichung im Rechtsinformationssystem des Bundes auch im Bereich Fachinformationen und Rechtliches verfügbar.
Aktuelle Maßnahmen sowie allgemeine Informationen zum Coronavirus in Fremdsprachen finden Sie in unserem fremdsprachigen Informationsangebot.
Weitere Informationen finden Sie unter Allgemeine Informationen.