Corona-Schutzimpfung Hier finden Sie Informationen zur Corona-Schutzimpfung, den Impfstoffen sowie Links zu weiterführenden Informationen.
Inhaltsverzeichnis
#GemeinsamGeimpft
Informationen zur Kampagne #GemeinsamGeimpft, Antworten auf häufig gestellte Fragen sowie Kontaktdaten zu Beratungs- und Hilfsangeboten finden Sie unter www.gemeinsamgeimpft.at.
Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung
Die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung ist über die Anmeldeplattformen der jeweiligen Bundesländer möglich: https://gemeinsamgeimpft.at/#impfen
Allgemeine Informationen
Alle Personen, die in Österreich wohnen, können sich in Österreich kostenlos gegen COVID-19 impfen lassen. Das gilt auch für Personen ohne österreichische Sozialversicherungsnummer. Die Organisation und Durchführung der Corona-Schutzimpfung erfolgen durch die Bundesländer.
Akut erkrankte Personen (z.B. grippaler Infekt) sollen sich erst gegen COVID-19 impfen lassen, wenn sie wieder vollständig gesund sind.
Vor und nach (planbaren) Operationen soll ein Mindestabstand von 14 Tagen zur Impfung eingehalten werden.
Die gleichzeitige Verabreichung von COVID-19-Impfstoffen mit anderen Lebend- oder Totimpfstoffen (inkl. Influenza-Impfstoffen) ist möglich, wobei unterschiedliche Injektionsstellen gewählt werden sollen (z.B. linker und rechter Arm).
- Ihre Sozialversicherungsnummer (e-card) (falls vorhanden)
- Ihren Impfpass (falls vorhanden)
- Ihren Allergiepass (falls vorhanden)
- Optional: ausgefüllter "Aufklärungs- und Dokumentationsbogen"
Nach der COVID-19-Impfung werden drei Tage körperliche Schonung sowie Sportkarenz für eine Woche empfohlen. Bei Erschöpfung, Müdigkeit oder Fieber innerhalb von 3 Wochen nach einer Impfung sollten körperliche Anstrengung und Leistungssport vermieden werden. Bei Atemnot oder Brustschmerzen muss umgehend ärztliche Hilfe in Anspruch genommen werden.
Vermutete Nebenwirkungen sollten gemeldet werden: Website des BASG oder 0800 555 621.
Impfstoffe und Empfehlungen
In Österreich werden ausschließlich EU-weit zugelassene Impfstoffe gegen COVID-19 empfohlen und über das Impfprogramm angeboten. Je nach Personengruppe (Alter, Risikopersonen, etc.) gibt es verschiedene Impfempfehlungen. Sprechen Sie mit Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt, um den für Sie am besten passenden Impfstoff auszuwählen.
Mit Mitte März 2023 sind folgende monovalente Impfstoffe in Österreich verfügbar (Auflistung nach Zulassungsdatum):
- Comirnaty von BioNTech/Pfizer (mRNA-Impfstoff)
- Spikevax von Moderna (mRNA-Impfstoff)
- Jcovden von Janssen-Cilag (Vektorimpfstoff)
- Nuvaxovid von Novavax (Proteinimpfstoff)
- COVID-19-Impfstoff (inaktiviert, adjuvantiert) Valneva von Valneva (Ganzvirus-Impfstoff)
- VidPrevtyn Beta von Sanofi (Proteinimpfstoff)
Zusätzlich sind folgende bivalente Impfstoffe in Österreich verfügbar (Stand Mitte März 2023):
- Comirnaty Original/Omicron BA.1
- Spikevax Bivalent Original/Omicron BA.1
- Comirnaty Original/Omicron BA.4-5
Es handelt sich dabei um angepasste Versionen der ursprünglichen Impfstoffe Comirnaty (BioNTech/Pfizer) und Spikevax (Moderna), die zusätzlich entweder gegen Omikron BA.1 oder gegen Omikron BA.4/BA.5 gerichtet sind.
Alle Impfempfehlungen für Österreich werden in enger Zusammenarbeit mit dem Nationalen Impfgremium erstellt. Die aktuellen Empfehlungen zur Corona-Schutzimpfung finden Sie im Kapitel „COVID-19“ des Impfplans Österreich 2023. Weitere Informationen über das Nationale Impfgremium finden Sie im Bereich Gesundheit auf der Seite "Nationales Impfgremium".
Kinder vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr
Die Corona-Schutzimpfung ist für Kinder mit einem erhöhten Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr allgemein empfohlen. Entsprechend der Zulassung kann auch gesunden Kindern ohne erhöhtem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf von COVID-19 ab dem vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr unter Berücksichtigung der persönlichen Situation sowie des individuellen Umfelds (z.B. Gemeinschaftseinrichtungen) eine Impfung angeboten werden.
Für die Altersgruppe vom vollendeten 6. Lebensmonat bis zum vollendeten 5. Lebensjahr ist ein 3-Dosen Schema empfohlen. Dabei soll die 2. Dosis 21 Tage nach der 1. Dosis verabreicht werden. Die 3. Dosis soll anschließend frühestens 8 Wochen nach der 2. Dosis verabreicht werden. Der empfohlene Zeitpunkt für weitere Impfungen ist in dieser Altersgruppe derzeit noch nicht bekannt.
Grundimmunisierung: Erste Impfserie und 3. Impfung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr
Für eine erste Impfserie werden für Personen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr – unabhängig vom verabreichten Impfstoff – mindestens zwei Impfungen empfohlen (schwerwiegend immungeschwächte Personen erhalten bei der ersten Impfserie mindestens 3 Impfungen).
Die Impfung zum Abschluss der Grundimmunisierung – in der Regel die 3. Impfung – ist für Personen vom vollendeten 5. Lebensjahr bis zum vollendeten 18. Lebensjahr ab 6 Monate nach der 2. Dosis empfohlen. Ab dem Alter von 18 Jahren ist die 3. Impfung bereits ab 4-6 Monate nach der vorangehenden Impfung empfohlen. Ab dem vollendeten 60. Lebensjahr sowie für Risikopersonen ab dem vollendeten 5. Lebensjahr ist die 3. Impfung ab 4 Monate nach der vorangehenden Impfung empfohlen.
Empfohlen ist für die 3. Impfung ab dem vollendeten 5. Lebensjahr entsprechend der Zulassung im jeweiligen Alter ein bivalenter mRNA-Impfstoff, Nuvaxovid oder VidPrevtyn Beta.
Auffrischungsimpfungen
Für die Auffrischungsimpfung (4. Impfung) kann derselbe oder ein anderer Impfstoff eingesetzt werden, als für die Grundimmunisierung (3 Impfungen) angewandt wurde. Vorzugsweise werden bivalente mRNA-Impfstoffe oder VidPrevtyn Beta empfohlen, weil für diese eine Zulassung als Auffrischungsimpfung seitens der Europäischen Behörden vorliegt. Es können aber auch monovalente Impfstoffe eingesetzt werden (off-label).
Auffrischungsimpfungen können bei Personen ab 12 Jahren durchgeführt werden und werden jeder Person empfohlen, die sich schützen will. Für Personen von 12 bis 60 Jahren ist diese ab 6 Monate nach der 3. Impfung empfohlen.
Insbesondere angeraten ist die 4. Impfung:
- Personen ab einem Alter von 60 Jahren
- Personen mit dem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf (inkl. Schwangere)
- Personen mit einem erhöhten Ansteckungsrisiko (Gesundheitspersonal, Personen in Langzeitpflege- oder Betreuungseinrichtungen etc.)
Bei Personen ab 60 Jahren sowie Risikopersonen ist diese Impfung ab 4 Monate nach der 3. Impfung empfohlen.
Risikopersonen ab dem vollendeten 18. Lebensjahr und Personen ab dem vollendeten 60. Lebensjahr können ab 4 Monate nach der 4. Impfung eine weitere Auffrischungsimpfung (5. Impfung) erhalten. Bei Risikopersonen zwischen 12 und 17 Jahren kann diese weitere Auffrischungsimpfung ab 6 Monate Abstand nach der 4. Impfung bzw. nach individueller Prüfung erfolgen.
Prinzipiell „zählt“ eine Infektion nur dann, wenn diese mittels PCR-Test bzw. molekularbiologisch bestätigt wurde.
Unerkannte, asymptomatische Infektionen bzw. nicht abgeklärte/laborbestätigte leichte Infektionen können ignoriert werden, die Impfungen werden entsprechend dem vorgesehenen Schema empfohlen.
Eine Impfung trotz durchgemachter Infektion schadet nicht, kann aber bei Unterschreiten des empfohlenen Intervalls in der Boosterantwort eingeschränkt sein und in Einzelfällen zu vermehrten Impfreaktionen führen.
Infektion vor der ersten Impfung oder im Intervall zwischen 1. und 2. Impfung:
- Impfung ab ca. 4 Wochen nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung.
Infektion nach 2 oder mehr Impfungen:
- Asymptomatische Infektion:
- Impfung weiter entsprechend dem vorgesehenen Impfschema, die Impfung kann jedoch in Abhängigkeit vom epidemiologischen Geschehen auch bis zu 6 Monate aufgeschoben werden, sofern ein Virusvariantenwechsel nicht eine reduzierte neutralisierende Wirkung der gebildeten Antikörper erwarten lässt.
- Symptomatische Infektion:
- Impfung kann bei Personen unter 60 Jahren bis zu 6 Monate aufgeschoben werden.
- Insbesondere bei Personen ab 60 Jahren und Risikopersonen (altersunabhängig) kann die Impfung nach abgelaufener Infektion (negativer PCR-Test) bzw. Genesung jedoch auch vor Erreichen der 6 Monate, i.e. 4 Monate nach Infektion, erfolgen.
Spezielle Personengruppen
Die beste persönliche Vorgehensweise in Bezug auf die Corona-Schutzimpfung soll immer in Absprache mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt unter Berücksichtigung der individuellen gesundheitlichen Situation festgelegt werden. Insbesondere bei Impfungen von Personen mit Grunderkrankungen kann eine Einzelfallentscheidung notwendig sein.
Bitte wenden Sie sich also vor Ihrem Impftermin an Ihre behandelnde Ärztin oder Ihren behandelnden Arzt, um Vor- oder Grunderkrankungen, Medikamenteneinnahmen, eventuelle Risikofaktoren und sonstige medizinische Fragestellungen zu besprechen. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt kann Sie optimal beraten.
Schwangerschaft und Stillzeit
In der Schwangerschaft besteht bei einer Corona-Erkrankung ein erhöhtes Risiko, eine intensivmedizinische Behandlung und eine invasive Beatmung zu benötigen. Außerdem ist das Risiko einer Frühgeburt erhöht.
Die Corona-Schutzimpfung soll im 2. oder 3. Trimenon in Abhängigkeit vom Impfstatus mit einem mRNA-Impfstoff vorgenommen werden. Für Auffrischungsimpfungen sollten vorzugsweise bivalente Impfstoffe verwendet werden, für die eine entsprechende Zulassung vorliegt. Ein routinemäßiger Schwangerschaftstest vor einer Impfung ist nicht notwendig. Im Falle einer rund um eine Impfung eingetretenen Schwangerschaft ergibt sich daraus jedenfalls keine Indikation für einen Schwangerschaftsabbruch. Die Schwangerschaft ist auch nicht als Risikoschwangerschaft einzustufen. Ist während der Schwangerschaft keine Corona-Schutzimpfung erfolgt, obwohl nach dem vorgesehenen Impfschema eine Impfung fällig gewesen wäre, so sollte diese ehestmöglich im Wochenbett bzw. in der Stillzeit nachgeholt werden.
Vorerkrankungen, Immunschwäche und Immunsuppression
Es gibt Gesundheitszustände und chronische Erkrankungen, bei denen ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf von COVID-19 besteht (z.B. starkes Übergewicht, bestimmte Herz-, Lungen und Nierenerkrankungen, Diabetes etc.). Gerade für Personen mit gesundheitlichen Risiken ist die Corona-Schutzimpfung besonders wichtig.
Die Grundimmunisierung für schwerwiegend immungeschwächte bzw. stark immunsupprimierte Personen wird im Schema 3+1 empfohlen. Die 2. Impfung erfolgt 21 Tage nach der 1. Impfung, die 3. Impfung frühestens 28 Tage nach der 2. Impfung und die 4. Impfung erfolgt ab 4 Monate nach der 3. Impfung. Es wird – im Gegensatz zu immunkompetenten Personen – eine Antikörperkontrolle (neutralisierende Antikörper) frühestens 4 Wochen nach der 3. Impfung (!) empfohlen, um feststellen zu können, ob die ersten Impfungen die gewünschte Immunantwort ausgelöst haben. Weitere Impfungen sind in Abhängigkeit von den individuellen Erfordernissen notwendig, die mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt festgelegt werden sollten.
Allergiker:innen
Bei bekannten Allergien, wie beispielsweise gegen Aeroallergene wie Pollen oder Hausstaubmilben, kann und soll man sich gegen COVID-19 impfen lassen. Im Aufklärungsgespräch mit der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt werden etwaige Allergien besprochen. Falls verfügbar, sollen daher Allergie-Pässe zum Impftermin mitgebracht werden, da sie Informationen zu möglichen Allergenen enthalten. Allergiker:innen sollen nach der Corona-Schutzimpfung jedenfalls 30 Minuten bei der Impfstelle unter ärztlicher Aufsicht warten.
Wenn nach einer Impfung bereits einmal ein allergischer Schock (Anaphylaxie) aufgetreten ist, ist dies der Ärztin oder dem Arzt vor der Corona-Schutzimpfung unbedingt mitzuteilen.
Wenn eine Allergie gegen einen der Inhaltsstoffe des Impfstoffs besteht, darf die jeweilige Corona-Schutzimpfung nicht verabreicht werden.
Wirksamkeit, Impfreaktionen und Nebenwirkungen
Auch geimpfte Personen können sich anstecken und das Virus übertragen. Die Impfung schützt geimpfte Personen in hohem Maße vor schweren Krankheitsverläufen. Eine Infektion mit SARS-CoV-2 kann durch eine Impfung zwar nur teils vermieden werden, allerdings verläuft eine COVID-19-Erkrankung bei geimpften Personen deutlich milder – Komplikationen und Todesfälle werden weitestgehend vermieden.
Die Wirksamkeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Unter anderem von der Virusvariante aber auch von individuellen Faktoren wie Alter, Vorerkrankungen, Anzahl der schon vorher erhaltenen Corona-Schutzimpfungen, Abstand zur letzten Impfung, möglichen Infektionen mit dem Coronavirus etc.
Nach der Corona-Schutzimpfung treten oft zu erwartende Reaktionen auf, die gewöhnlich innerhalb weniger Tage von selbst wieder abklingen. Diese zu erwartenden Reaktionen können sich je nach Impfstoff unterscheiden. Details finden Sie in der jeweiligen Gebrauchsinformation bzw. fragen Sie bitte Ihre Ärztin oder Ihren Arzt.
Vermutete Nebenwirkungen sollten über die Website des BASG oder 0800 555 621 gemeldet werden. Berichte zu den gemeldeten vermuteten Nebenwirkungen in Österreich nach Corona-Schutzimpfungen sind auf der Website des Bundesamts für Gesundheit unter Meldung nach COVID-19 Impfung - BASG abrufbar.
Für Gesundheitsschädigungen wie Impfschäden gibt es das Impfschadengesetz. Hier leistet der Bund Entschädigung für Schäden, die durch empfohlene Impfungen verursacht wurden. Die Regelung umfasst dabei jene Impfungen, die nach der Verordnung über empfohlene Impfungen zur Abwehr einer Gefahr für den allgemeinen Gesundheitszustand der Bevölkerung im Interesse deren Gesundheit empfohlen sind. Die Corona-Schutzimpfung wurde in dieser Verordnung ergänzt.
Weiterführende Informationen
Damit Sie sich umfangreich über COVID-19 und die Corona-Schutzimpfung informieren können, finden Sie hier eine Übersicht an fachlich verlässlichen Quellen: