Coronavirus - Aktuelle Maßnahmen
Informationen über aktuelle Maßnahmen
Lockdown bis 7. Februar 2021
Neu ab 25. Jänner 2021:
2 Meter Mindestabstand an allen öffentlichen Orten, dazu zählen etwa:
- Orte wie Gehsteige, Straßen, Parks, Bahnhöfe, im Freien, etc.
- Massenbeförderungsmittel (Ist auf Grund der Anzahl der Fahrgäste sowie beim Ein- und Aussteigen die Einhaltung des Abstands von mindestens 2 Metern nicht möglich, kann davon ausnahmsweise abgewichen werden.)
- Kundenbereiche von Betriebsstätten
- Märkte
- Der Arbeitsplatz (sofern keine anderen, gleichwertigen Schutzmaßnahmen getroffen werden, z.B. Aufstellen von Plexiglaswänden)
Verpflichtung zum Tragen einer FFP2-Schutzmaske:
- In allen derzeit geöffneten Geschäften (z.B. Lebensmitteleinzelhandel, Apotheken, Drogerien, Postämter, etc.)
- In öffentlichen Verkehrsmitteln
Schulen und Universitäten bleiben im Fernunterricht.
Kultur: Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive bleiben vorerst geschlossen.
Freizeit: Tierparks, Zoos und botanische Gärten bleiben vorerst geschlossen.
Regelmäßige Testungen von Berufsgruppen:
Ab 25.1. 2021 sind für folgende Berufsgruppen regelmäßige Tests (1 Mal pro Woche) vorgesehen:
- Handel (Personal mit KundInnenkontakt)
- Verkehr (Personal mit Fahrgastkontakt)
- Lagerlogistik
- LehrerInnen und ElementarpädagogInnen
- Öffentlicher Dienst (Personal mit regelmäßigem BürgerInnenkontakt = Parteienverkehr)
- Gesundheitsbereich (für MitarbeiterInnen in Alten- und Pflegeheimen – wie bisher – zweimal wöchentlich)
- SpitzensportlerInnen (bei Mannschafts- und Kontaktsportarten)
Nachfolgend sind die seit Dezember geltenden Maßnahmen grafisch sowohl in einem barrierefreien PDF als auch in einem Bild mit dem Titel "Aktuelle Maßnahmen – Lockdown bis 24.1.2021" dargestellt:
Aktuelle Maßnahmen – Lockdown bis 24.1.2021 (PDF, 420 KB)

Verlängerung der 2. COVID-19-Notmaßnahmenverordnung (inhaltliche Darstellung der obigen Grafik)
Ausgangsbeschränkung von 0 bis 24 Uhr. Wichtige Ausnahmen:
- Abwendung einer unmittelbaren Gefahr für Leib, Leben und Eigentum
- Betreuung und Hilfeleistung für unterstützungsbedürftige Personen sowie Erfüllung familiärer Verpflichtungen
- Deckung der notwendigen Grundbedürfnisse des täglichen Lebens
- Berufliche Zwecke und Ausbildungszwecke
- Physische und psychische Erholung (z. B. Individualsport, Spaziergänge)
- Unaufschiebbare behördliche und gerichtliche Termine
Handel und Dienstleistungen
- Weiterhin zwischen 6 und 19 Uhr geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte, Apotheken, Drogeriemärkte, Post, etc.
- Click & Collect ist in allen Geschäften möglich, Abholung zwischen 6 und 19 Uhr.
- Betriebe, die körpernahe Dienstleistungen anbieten, sind geschlossen.
- Kundenbereiche von nicht körpernahen Dienstleistungsbetrieben dürfen weiterhin aufgesucht werden (z. B. Banken, KFZ- und Fahrrad-Werkstätten, Versicherungen, Putzereien, Schneidereien etc.).
Sport
- Outdoor-Sportstätten dürfen betreten werden (z. B. Eislaufplatz, Loipen), Abstand von mindestens 1 Meter, 10 m2-Regel.
- Seilbahnen sind geöffnet, Mindestvorgaben durch Bund: Abstand von mindestens 1 Meter z. B. beim Anstellen, FFP2-Masken ab 14 Jahren (ab 6 Jahren MNS) und 50%ige Auslastung in Gondeln und auf abdeckbaren Sesseln, MNS-Pflicht in Freiluftbereichen von Seil- und Zahnradbahnen; weitere regionale Maßnahmen möglich.
Gastronomie und Beherbergung
- Gastrobetriebe dürfen Speisen zur Abholung von 6 bis 19 Uhr anbieten. Lieferservice ist 24/7 möglich.
- Die Konsumation vor Ort ist nicht erlaubt (Ausnahme: Betriebskantinen).
- Beherbergungsbetriebe dürfen nur in Ausnahmefällen, insbesondere aus beruflichen Zwecken, genutzt werden.
Schulen und Universitäten
-
Die genauen Regelungen werden vom Bildungsministerium unter Berücksichtigung der epidemiologischen Lage erlassen und kommuniziert: https://www.bmbwf.gv.at/
Kultur und Freizeit
- Museen, Bibliotheken, Büchereien und Archive sind geschlossen.
- Tierparks, Zoos und botanische Gärten sind geschlossen.
Mehr Informationen
Weitere Informationen finden Sie unter Coronavirus: Häufig gestellte Fragen.