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Ergebnisse des 2. Hundegipfels im Sozialministerium

Keine rassespezifischen Verhaltensweisen

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz hat eine Studie zur Mensch-Tier-Beziehung in Auftrag gegeben. „Die Studienergebnisse haben gezeigt, dass es keine Rechtfertigung für rassespezifische Verhaltensweisen gibt, d.h. es gibt keine Unterschiede in den Wesenszügen bei Listenhunden", so Bundesministerin Beate Hartinger-Klein.

Sinnvoller wäre eine sogenannte Hundedatenbank, in der Beißstatistiken nach einem gewissen Format geführt werden, wobei alle für die Beurteilung relevanten Angaben, insbesondere auch der Kontext des Beißvorfalls, Ausbildung des Hundes etc. erfasst werden. Zu diesem Zweck sollte ein nationales Meldesystem mit einem standardisiertem Erhebungsformal etabliert werden.

Die derzeitige Gefahrenhundegesetzgebung soll umfassend evaluiert werden und aus Gründen der Rechtssicherheit sollten die konsensfähigen Bereiche der Hundegesetzgebung identifiziert und in einem weiteren Schritt durch eine Vereinbarung gem. Art. 15a B-VG harmonisiert werden.

Für Bundesministerin Beate Hartinger-Klein sind weniger die Hunde das Problem, sondern „das Verhalten in der Interaktion zwischen Hund und Mensch". Laut Studien zeigen Hunde in bis zu 70 Prozent der Fälle Vorwarnstufen (Knurren, Zähne fletschen), bevor sie zubeißen.