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AusBildung bis 18 – Studie zur Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes

Wissenschaftlich belegter, vielfältiger Nutzen der AusBildung bis 18

Nachdem es fast 100 Jahre gedauert hatte, die Schulpflicht von acht auf neun Jahre zu verlängern, wurde die seit 1962 geltende Regelung der neunjährigen Schulpflicht im Jahr 2017 um eine „Ausbildungspflicht“ bis 18 Jahre erweitert. Seit Herbst 2017 sind junge Menschen gesetzlich verpflichtet, auch nach Abschluss des neunten Pflichtschuljahres im Bildungs- und Ausbildungssystem zu verbleiben, um einen höherqualifizierten Abschluss zu erlangen.

Die Studie mit dem Titel „AusBildung bis 18. Wissenschaftliche Begleitung der Implementierung und Umsetzung des Ausbildungspflichtgesetzes (PDF, 3 MB)“ wurde im Auftrag von vier Ministerien (Sozial-, Bildungs-, Wirtschaftsministerium und Bundeskanzleramt) vom Institut für höhere Studien (IHS) und dem Österreichischen Institut für Berufsbildungsforschung (öibf) durchgeführt und untersuchte die Implementierung und Umsetzung der AusBildung bis 18 in den ersten Jahren.

Die Studienergebnisse belegen einen vielfältigen Nutzen der AusBildung bis 18: Er reicht von einem Zuwachs an Gerechtigkeit bis zur beachtlichen Steigerung des BIP (110 Mio. Euro in 10 Jahren). Die AusBildung bis 18 zeichnet sich dadurch aus, dass anstelle eines “more of the same” auch Alternativen zur Erhöhung des Bildungsniveaus einbezogen sind. Die AusBildung bis 18 hat entscheidend zur Verbesserung der Kooperation im Bereich Schule, Ausbildung, Jugendarbeit und Arbeitsmarkt beigetragen und bietet durch die operative Umsetzung mit Gremien, an denen alle relevanten Stakeholder mitwirken, idealtypische Voraussetzungen erfolgsfördernder Kooperationen.