Informationen zur Insolvenz des Reiseveranstalters Thomas Cook
Antworten auf häufig gestellte Fragen
Am Montag, den 23.09.2019, hat der britische Mutterkonzern des Reiseveranstalters Thomas Cook Insolvenz angemeldet. Die Tochterfirmen von Thomas Cook in Österreich und Deutschland haben zwar den Verkauf von Reisen eingestellt, aber vorerst keinen Insolvenzantrag gestellt.
Wichtig: Es besteht für alle Pauschalreisenden, die mit einem europäischen Reiseveranstalter einen Vertrag geschlossen haben, was hier der Fall ist, Insolvenzschutz nach der Pauschalreise-Richtlinie 2302/2015.
Häufig gestellte Fragen rund um die Probleme bei Thomas Cook
Sie sind unmittelbar betroffen, weil Ihr Urlaubsantritt gerade bevorsteht oder weil Sie sich bereits am Urlaubsort befinden?
Kunden von Thomas Cook Österreich können sich an Allianz Worldwide Partners (AWP P&C S.A.), den Insolvenzabwickler des Unternehmens, wenden. Diese Firma ist nach der Pauschalreise-Verordnung beauftragt, die Rückreise und die Rückerstattung von zustehenden Kosten zu koordinieren. Dieser steht unter der Hotline +43 1 525 03-6853 rund um die Uhr (24 Stunden) sowie per E-Mail zur Verfügung und informiert auf seiner Webseite zur aktuellen Lage und zum weiteren Vorgehen.
Wenn der Reiseveranstalter ein anderes Unternehmen des europäischen Thomas Cook-Konzerns (z.B. Thomas Cook Deutschland) ist, ist der zuständige Insolvenzabsicherer in den jeweiligen Vertragsunterlagen (bei deutschen Unternehmen auf dem Sicherungsschein) zu finden oder sie kontaktieren ihr Reisebüro oder die Buchungsplattform.
Sie sind vor Ort und es wird aufgrund der Insolvenz eine zusätzliche Zahlung z.B. für das Hotel von Ihnen verlangt?
Wenn möglich, sollen Betroffene ihr Vorgehen mit dem Absicherer abstimmen. Zahlen Sie jedenfalls nie, ohne sich eine Bestätigung aushändigen zu lassen. Im Nachhinein wird dann geprüft, ob die Zahlung in vollem Umfang vom Absicherer zurückzuerstatten ist.
Was ist zu beachten, wenn Ihr Urlaub noch nicht unmittelbar bevorsteht?
In diesem Fall soll mit weiteren Zahlungen zugewartet werden, solange nicht sicher ist, ob die gebuchte Reise überhaupt durchgeführt wird.