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Änderungen durch neue Ressortverteilung

Informationen zum Thema "Arbeit"

Mit dem neuen Bundesministeriengesetz wurden Veränderungen bei den Zuständigkeiten der einzelnen Ministerien beschlossen.

Die bisher im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (nunmehr: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz) angesiedelten Agenden des Themas Arbeit (Arbeitsmarkt, Arbeitsrecht, Arbeitsschutz) gehen mit 29. Jänner 2020 in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Arbeit, Familie und Jugend über. 

Grundlage dieser Zuständigkeitsänderungen ist das Bundesministeriengesetz 1986 in der Fassung der Bundesministeriengesetz-Novelle 2020, BGBL. I Nr 8/2020