Brexit
Aktuelle Informationen
Das Vereinigte Königreich hat der EU am 29. März 2017 offiziell seinen Wunsch mitgeteilt, die Europäische Union zu verlassen. Nach dem Abschluss der Austrittsverhandlungen und der Verlängerung der Austrittsfrist bis 31. Jänner 2020 ist ein geordneter Austritt des Vereinigten Königreichs und das Inkrafttreten des Austrittsabkommens mit Ablauf des 31. Jänner 2020 nunmehr gesichert.
Das hat folgende Auswirkungen:
Das Austrittsabkommen regelt die wesentlichen Aspekte des Austritts des Vereinigten Königreichs aus der EU. Das Abkommen sieht eine Übergangsphase bis 31. Dezember 2020 vor, in der der EU-Rechtsbestand weiterhin auf das Vereinigte Königreich anwendbar bleibt.
Für Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen treten daher bis zum Ende der Übergangsperiode zunächst keine wesentlichen Änderungen ein.
Aufenthaltsrechte sowie im Bereich Sozialversicherung/Pension bereits erworbene Rechte von im Vereinigten Königreich lebenden EU-Bürgerinnen und -Bürgern sollen auch nach der Übergangsperiode gewahrt bleiben.
Das Austrittsabkommen sieht die Möglichkeit einer einmaligen Verlängerung dieser Übergangsperiode für die Dauer von 1 oder 2 Jahren vor. Ob es dazu kommen wird, ist derzeit ungewiss.
Welche Regelungen nach dem Ende der Übergangsperiode ab 01. Jänner 2021 gelten werden, ist Gegenstand der Verhandlungen über das zukünftige Verhältnis zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich, welche im Frühjahr 2020 beginnen sollen.
Nähere Informationen zu den Auswirkungen des Brexit auf diverse Bereiche: |
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