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NAP Behinderung 2012–2020

Evaluierung der Universität Wien

Das Sozialministerium hat die Universität Wien mit der Evaluierung des Nationalen Aktionsplans Behinderung 20122020 beauftragt dies geschah in der Zeit von Dezember 2019 bis August 2020 unter Leitung von Univ.-Prof. Dr. Gottfried Biewer. Die Evaluierung basiert auf einer umfassenden Dokumentenanalyse und leitfadengestützten Interviews mit 72 Expertinnen und Experten aus der Zivilgesellschaft, der Interessensvertretung und der Selbstvertretung, der Wissenschaft und dem Monitoringausschuss, den Sozialpartnern, der Sozialversicherung sowie der Bundes- und Landesverwaltung.

Der Endbericht enthält eine ausführliche Bewertung des NAP Behinderung, sodass die Ergebnisse der Evaluierung eine wertvolle Basis für die Erstellung des neuen Aktionsplanes 2022–2030 bilden. Der Endbericht listet eine Reihe von strukturellen Empfehlungen für die Erstellung und die Umsetzung des künftigen NAP Behinderung sowie inhaltliche Empfehlungen zu den Themenbereichen Behindertenpolitik, Diskriminierungsschutz, Barrierefreiheit, Bildung, Beschäftigung, Selbstbestimmtes Leben, Gesundheit und Rehabilitation sowie Bewusstseinsbildung und Information auf. Aus aktuellem Anlass sind auch spezifische Empfehlungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie enthalten.

Als positive Aspekte des NAP Behinderung 20122020 hebt die Evaluierung insbesondere folgende Punkte hervor: die Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Bundesministerien und den Ländern ist durch die NAP-Begleitgruppe deutlich besser geworden. Im Bereich der Barrierefreiheit von Bundesgebäuden und öffentlichen Websites hat es viele Verbesserungen gegeben.

Es wurden aber auch Kritikpunkte aufgezeigt: die Partizipation der Menschen mit Behinderungen beim Erstellungsprozess war zu wenig, ein bundesweites politisches Bekenntnis zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention hat gefehlt, es war nur ein Aktionsplan des Bundes ohne Mitarbeit der Länder, und es gibt bisher zu wenig Statistiken und Indikatoren.

„Die Ergebnisse und die Empfehlungen dieser Evaluierung sind eine wichtige Grundlage für den neuen NAP Behinderung 2022–2030, an dem die partizipativen Teams bereits arbeiten. Ich bin überzeugt davon, dass wir mit dem neuen Aktionsplan einen Qualitätssprung in der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention und damit in Richtung einer inklusiven Gesellschaft schaffen werden.“
Sozialminister Rudolf Anschober

Weitere Informationen zum Nationalen Aktionsplan Behinderung sind im Bereich Soziales verfügbar.

Letzte Aktualisierung: 6. November 2020