Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Hotels und Beherbergungsbetrieben
In Hotels und in Beherbergungsbetrieben gibt es im Hinblick auf Rauchverbote unterschiedliche Regelungen für
- ”reine Beherbergungsbetriebe” (Hotel- oder Beherbergungsbetriebe ohne gastronomische Angebote)
- ”Mischbetriebe” (Hotel- oder Beherbergungsbetriebe mit gastronomischem Angebot).
Reine Beherbergungsbetriebe
In ausschließlich der Nächtigung bzw. Beherbergung dienenden Betrieben ist das Rauchen grundsätzlich verboten. In den allgemein zugänglichen Bereichen (nicht in den Zimmern!) kann jedoch ein Nebenraum als Raucherraum eingerichtet werden, wenn
- der Rauch nicht in den mit Rauchverbot belegten Bereich dringt,
- das Rauchverbot nicht umgangen wird und
- im Raucherraum keine Speisen oder Getränke hergestellt, verarbeitet, verabreicht oder eingenommen werden.
Mischbetriebe (Hotels mit Gastronomieangebot)
In Lokalen, Speiseräumen, Bars, Restaurants, Küchen etc., die in Hotel- oder Beherbergungsbetrieben angesiedelt sind, ist das Rauchen ausnahmslos verboten.
Das gilt auch für alle weiteren den Gästen dort zur Verfügung stehenden Bereiche, wie etwa Garderoben, Sanitärräume, Gänge etc.