Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Vereinsräumlichkeiten
Bei Vereinsräumlichkeiten ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob in diesen ausschließlich Vereinsmitglieder verkehren, oder ob auch vereinsfremde Personen – selbst wenn nur hin und wieder – Zutritt haben. Davon ist abhängig, welche konkreten gesetzlichen Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG in Bezug auf das Rauchen zur Anwendung kommen.
Nähere Informationen dazu können dem Informationsblatt entnommen werden: