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Rauchverbote bzw. Nichtraucherschutz in Vereinsräumlichkeiten

Bei Vereinsräumlichkeiten ist grundsätzlich zu unterscheiden, ob in diesen ausschließlich Vereinsmitglieder verkehren, oder ob auch vereinsfremde Personen – selbst wenn nur hin und wieder – Zutritt haben. Davon ist abhängig, welche konkreten gesetzlichen Bestimmungen des Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz – TNRSG in Bezug auf das Rauchen zur Anwendung kommen.

Nähere Informationen dazu können dem Informationsblatt entnommen werden:

Letzte Aktualisierung: 10. Februar 2020