Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärztinnen und Ärzte
Als Teil eines Gesamtpakets, mit dem der rechtliche Rahmen der Opioid-Substitutionsbehandlung angepasst wurde, ist am 1. Jänner 2018 eine Novelle zur Weiterbildungsverordnung orale Substitution (BGBl. II Nr. 293/2017) in Kraft getreten.
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Damit wurde ein weiterer Schritt in Richtung Entstigmatisierung und Normalisierung dieser ärztlichen Therapieform gesetzt (siehe "Information zum Maßnahmenpaket rechtliche Rahmenbedingungen der Opioid-Substitutionsbehandlung").
Die Novelle stellt u.a die ursprüngliche Öffentlichkeit der Liste der zur Substitutionsbehandlung qualifizierten Ärztinnen und Ärzte wieder her. Die zur Information der Öffentlichkeit über das betreffende ärztliche Angebot erforderlichen Daten sind der unten stehenden Liste zu entnehmen.
Hinweis
Bitte beachten Sie allfällige länderspezifische Gegebenheiten hinsichtlich Organisation und Verfügbarkeit der Substitutionsbehandlung für opioidabhängige Personen. Bei diesbezüglichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Sucht- und Drogenkoordination des jeweiligen Bundeslandes. (Siehe Liste)