Leitlinien und Protokolle
Neben der Konvention selbst sind insbesondere Leitlinien und Protokolle weitere Vertragsinstrumente. Sie sollen die Vertragspartner dabei unterstützten ihren Verpflichtungen aus dem Rahmenübereinkommen nachzukommen.
Leitlinien
Leitlinien erläutern einzelne Bestimmungen der FCTC-Artikel und geben bezugnehmende Empfehlungen:
- Guidelines for Implementation of Article 5.3
Schutz gesundheitspolitischer Maßnahmen zur Eindämmung des Tabakgebrauchs vor kommerziellen und sonstigen berechtigten Interessen der Tabakindustrie - Guidelines for Implementation of Article 6
Preisbezogene und steuerliche Maßnahmen zur Verminderung der Nachfrage nach Tabak - Guidelines for implementation of Article 8
Schutz der Bevölkerung vor den Gefahren durch Tabakrauch - Partial guidelines for implementation of Article 9 and 10
Regelung bezüglich der Inhaltsstoffe und der Bekanntgabe von Angaben über Tabakerzeugnisse - Guidelines for implementation of Article 11
Verpackung und Etikettierung von Tabakerzeugnissen - Guidelines for implementation of Article 12
Aufklärung, Information, Schulung und Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit - Guidelines for implementation of Article 13
Tabakwerbung, Förderung des Tabakverkaufs und Tabaksponsoring - Guidelines for implementation of Article 14
Maßnahmen zur Verminderung der Nachfrage im Zusammenhang mit Tabakabhängigkeit und Aufgabe des Tabakkonsums
FCTC Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen
Österreich hat das Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen am 28. Oktober 2014 als erster Mitgliedsstaat der Europäischen Union ratifiziert. Am 25. September 2018 ist es in Kraft getreten und somit völkerrechtlich bindend.
Das Protokoll zielt auf eine Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen, einschließlich des Schmuggels, der unerlaubten Herstellung und der Fälschung ab. Es ergänzt und präzisiert die multidisziplinären Maßnahmen des Rahmenübereinkommens dahingehend, dass es die Vertragsparteien verpflichtet, verbindliche Normen für verstärkte Kontroll- und Überwachungsmaßnahmen und Sorgfaltspflichten für alle an der Lieferkette Beteiligten in ihren nationalen Rechtssystemen zu verankern. Zugleich müssen die Vertragsparteien die notwendigen innerstaatlichen Rechtvorschriften annehmen, wonach Zuwiderhandlungen aufgedeckt, ermittelt, verfolgt und geahndet werden. Strafrechtliche oder nicht-strafrechtliche Sanktionen einschließlich Geldstrafen sollen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein. Zur verbesserten Zusammenarbeit der zuständigen Behörden enthält das Protokoll zudem Bestimmungen über die Amts- und Rechtshilfe.