Informationen für Hersteller:innen und Importeurinnen und Importeure von E-Zigaretten
Hier finden Sie Informationen für Hersteller:innen und/oder Importeurinnen und Importeure von Elektronischen Zigaretten und deren Liquids bzw. Nachfüllbehälter.
Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) regelt neben herkömmlichen Tabakerzeugnissen unter anderem auch nikotinhältige und nikotinfreie E-Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehälter.
Hersteller:innen und Importeurinnen und Importeure von E-Zigaretten müssen auf Basis dieser gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Informationen über die von ihnen in Verkehr gebrachten Produkte und deren Inhaltsstoffe vollständig übermitteln, jährlich die Verkaufsmengen des jeweiligen Vorjahres melden sowie Studien über gesundheitliche Auswirkungen (Toxizität, Suchtpotential) vorlegen.
Diese Informationen sind über das EU-Common Entry Gate (EU-CEG) zu erfassen. Darüber hinaus sind etwa auch besondere Voraussetzungen vor Inverkehrbringen von E-Zigaretten bzw. Liquids zu beachten.
Informationsblätter
- Kennzeichnung von Nachfüllbehältern (Liquids) (PDF, 141 KB)
Informationsblatt zur Verpackung und Etikettierung von Nachfüllbehältern von Liquids