Mutter-Kind-Pass
Nach Feststellen einer Schwangerschaft erhält jede Schwangere mit Wohnsitz in Österreich von Ihrem betreuenden Arzt/ Ihrer betreuenden Ärztin einen Mutter-Kind-Pass. Der Pass dient der gesundheitlichen Vorsorge für Schwangere und Kleinkinder bis zum fünften Lebensjahr.
Die im Mutter-Kind-Pass-Programm vorgesehenen Untersuchungen stellen eine Gelegenheit zur Früherkennung und rechtzeitigen Behandlung von Krankheiten sowie zur Kontrolle des Entwicklungsstandes des Kindes dar. Alle Schwangeren und Eltern von Kleinkindern sollten daher die Gelegenheit zur bestmöglichen Vorsorge für Mutter und Kind nützen und diese Untersuchungen durchführen lassen.
Die Untersuchungen erfolgen durch Allgemeinärzte und Allgemeinärztinnen bzw. die jeweiligen Fachärzte und Fachärztinnen. Die Durchführung dieser Untersuchungen in der Schwangerschaft und bis zum 14. Lebensmonat des Kindes ist Voraussetzung für den Erhalt des Kinderbetreuungsgeldes in voller Höhe (ausgenommen Schwangerenultraschall, Hüftultraschall und Hebammenberatung).
Maßnahmen des Mutter-Kind-Pass-Programms
Nachstehend finden Sie einen Überblick über die vorgesehenen Untersuchungen und die Hebammenberatung, eine detaillierte Beschreibung der Untersuchungsinhalte kann unter www.gesundheit.gv.at eingesehen werden.
Untersuchungen für Schwangere
Gynäkologische Untersuchungen für Schwangere:
- bis Ende Schwangerschaftswoche (SSW) 16 einschließlich Laboruntersuchung
- SSW 17-20 einschließlich interne Untersuchung
- SSW 25-28 einschließlich Laboruntersuchung
- SSW 30-34
- SSW 35-38
Ultraschalluntersuchungen in der Schwangerschaft:
- SSW 8‐12
- SSW 18‐22
- SSW 30‐34
Die im Rahmen des Mutter‐Kind‐Pass Programms vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen dienen der Kontrolle der Entwicklung des Kindes sowie der Feststellung von Mehrlingsschwangerschaften. Durch Ultraschalluntersuchungen können über die klinische Untersuchung hinausgehend zusätzliche Informationen gewonnen werden. So können Auffälligkeiten frühzeitig erkannt und im weiteren Schwangerschaftsverlauf berücksichtigt bzw. behandelt werden.
Hebammenberatung in der Schwangerschaft:
Zwischen der 18.-22. Schwangerschaftswoche besteht die Möglichkeit einer Beratung durch eine Hebamme. Die Beratung beinhaltet Informationen zum Verlauf einer Schwangerschaft, zur Geburt, zum Wochenbett, zum Stillen, über gesundheitsförderndes Verhalten in diesem Zeitraum und über weitere Unterstützungsmöglichkeiten.
Hebammen, die Beratungen im Rahmen des Mutter-Kind-Passes durchführen, finden Sie unter www.hebammen.at.
HIV-Test:
Die Laboruntersuchung bis Ende der 16. Schwangerschaftswoche beinhaltet einen HIV‐Test. Während einer Schwangerschaft kann eine bestehende HIV‐Infektion auf das ungeborene Kind übertragen werden. Bei unerkannter Infektion besteht ein hohes Risiko einer Übertragung auf das Kind während der Schwangerschaft und der Geburt. Dieses Risiko kann durch medikamentöse Behandlung und einen geeigneten Geburtsmodus deutlich reduziert werden. Deshalb ist eine frühzeitige Untersuchung der Schwangeren wichtig.
Oraler Glukosetoleranztest (Zuckerbelastungstest):
Bei etwa fünf bis zehn Prozent der Schwangeren tritt vorübergehend durch die Stoffwechselbelastung in der Schwangerschaft Diabetes auf. Bei unerkanntem Schwangerschaftsdiabetes kommt es bei dem Ungeborenen zu starker Gewichts‐ und Größenzunahme und Anpassungsstörungen nach der Geburt. Durch einen Zuckerbelastungstest im Rahmen der Laboruntersuchung in der 25.‐28. Schwangerschaftswoche kann Schwangerschaftsdiabetes festgestellt werden. Eine engmaschigere Betreuung der Schwangeren und eine Ernährungsumstellung sind notwendig. Manchmal kann auch eine Insulinbehandlung erforderlich sein. Nach bestimmten operativen Eingriffen am Magen-Darm-Trakt (z. B. bariatrische Operationen) sollte der Test nicht durchgeführt werden.
Untersuchungen für Kinder:
- 1. Lebenswoche (wird meist im Spital durchgeführt)
- 4.–7. Lebenswoche einschließlich orthopädischer Untersuchung
- 3.–5. Lebensmonat
- 7.–9. Lebensmonat einschließlich HNO-Untersuchung
- 10.–14. Lebensmonat einschließlich Augenuntersuchung
- 22.–26. Lebensmonat einschließlich augenfachärztlicher Untersuchung
- 34.–38. Lebensmonat
- 46.–50. Lebensmonat
- 58.–62. Lebensmonat
Hüftultraschalluntersuchungen des Kindes:
- 1. Lebenswoche
- 6.–8. Lebenswoche
Broschüren und weiterführende Informationen:
- Broschüre "Unser Baby kommt" (PDF, 6 MB) (Mai 2021)
- Leitfaden (PDF, 463 KB) zum Ausfüllen des Mutter-Kind-Passes - Geburtshilflicher Teil (Juli 2020)
- Broschüre "... eigentlich sollte ich glücklich sein" (PDF, 655 KB) - Ratgeber bei psychischen und sozialen Belastungen in der Schwangerschaft und nach der Geburt
- kostenfreies Kinderimpfprogramm
- Gebärdenvideo zum Mutter-Kind-Pass
- Broschüre "Kindergesundheit" - Ratgeber zur Kindergesundheit aus der Buchreihe "Gesund werden. Gesund bleiben." des Dachverbands der österreichischen Sozialversicherungsträger
Weiterentwicklung des Mutter-Kind-Passes
Der Mutter-Kind-Pass wurde bereits 1974 eingeführt. Das Programm wird seither kontinuierlich weiterentwickelt und dem Stand der medizinischen Wissenschaft und Erfahrung angepasst.
Zuletzt wurde vom Ludwig Boltzmann Institut für HTA untersucht, welche Empfehlungen aus evidenzbasierten Leitlinien für Screenings von Schwangeren und Kindern (0-6 Jahren) vorliegen. Die Ergebnisse für die einzelnen Gesundheitsbedrohungen wurden durch eine Facharbeitsgruppe in einem österreichischen Kontext bewertet und daraus Empfehlungen für oder gegen ein Screening abgeleitet. Diese Empfehlungen sollen bei den Überlegungen zur Weiterentwicklung des Programmes mitberücksichtigt werden.