Psychotherapeutin, Psychotherapeut
Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung, Eintragung in die Psychotherapeutenliste, Fort- und Weiterbildung, Datenänderung, Dokumentationen, Anerkennung ausländischer Qualifikationen in der Psychotherapie, Anerkennung als theoretische und praktische Ausbildungseinrichtung und Richtlinien zur Berufsausübung.
Berufsbild und Tätigkeitsbereich
Psychotherapie ist ein eigenständiges Heilverfahren im Gesundheitsbereich für die Behandlung von psychischen, psychosozialen oder auch psychosomatisch bedingten Verhaltensstörungen und Leidenszuständen.
Zweck einer Psychotherapie ist:
- seelisches Leid zu heilen oder zu lindern
- in Lebenskrisen zu helfen
- gestörte Verhaltensweisen und Einstellungen zu ändern
- die persönliche Entwicklung und Gesundheit zu fördern
Die selbständige Ausübung der Psychotherapie besteht in der eigenverantwortlichen Ausführung der genannten Tätigkeiten, unabhängig davon, ob diese freiberuflich oder im Rahmen eins Arbeitsverhältnisses ausgeübt wurden.
Eine Psychotherapie kann unter anderem bei folgenden Problemen sinnvoll sein:
- Ängste, die die Lebensqualität einschränken
- belastende Zwangsgedanken und Zwangshandlungen
- Depressionen
- Süchte
- somatopsychische und chronische Erkrankungen
- psychosomatische Erkrankungen (Krankheiten, die mit ungelösten und belastenden psychischen Problemen zusammenhängen)
- funktionelle Störungen (häufig wiederkehrende körperliche Beschwerden, die keine organische Ursache haben)
- belastende Lebenssituationen und Lebenskrisen
- Probleme und Krisen in der PartnerInnenschaft und in der Familie
Ausbildung
Die Psychotherapieausbildung ist im Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990, geregelt und besteht aus zwei Teilen:
- dem psychotherapeutischen Propädeutikum (allgemeiner Teil) und
- dem psychotherapeutischen Fachspezifikum (besonderer Teil)
Voraussetzungen für das psychotherapeutische Propädeutikum
Grundlegende Voraussetzung für das psychotherapeutische Propädeutikum ist die Eigenberechtigung. Zudem ist eine der folgenden Voraussetzungen zu erfüllen:
- Reifeprüfung an einer allgemeinbildenden oder berufsbildenden höheren Schule, einschließlich Anstalten der Lehrer- und Erzieherbildung oder Studienberechtigungsprüfung
- Abschluss im Krankenpflegefachdienst oder in einem medizinisch-technischen Dienst
- individuelle Eignung einer für die Psychotherapieausbildung besonders motivierten Persönlichkeit; diese wird durch ein Gutachten des Psychotherapiebeirates festgestellt. In diesem Fall ist ein Antrag auf Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums zu stellen.
Voraussetzungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum
Grundlegende Voraussetzungen für das psychotherapeutische Fachspezifikum sind die Eigenberechtigung, die Vollendung des 24. Lebensjahres und die erfolgreiche Absolvierung des Propädeutikums.
Zudem müssen Sie eine der folgenden Vorbildungen bzw. Studienabschlüsse haben:
- Akademie für Sozialarbeit
- ehemalige Lehranstalt für gehobene Sozialberufe
- pädagogische Akademie (Pädagogische Hochschule)
- eine mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Lehranstalt für Ehe- und Familienberatung
- (Kurz-)studium Musiktherapie
- Hochschullehrgang Musiktherapie (Bachelorstudium Musiktherapie)
- Ausbildung im diplomierten Gesundheits- und Krankenpflegefachdienst oder gehobenen medizinisch-technischen Dienst
- Studium der Medizin, Pädagogik, Philosophie, Psychologie, Publizistik- und Kommunikationswissenschaft oder Theologie
- Studium für das Lehramt an höheren Schulen
Liegt keine dieser Vorbildungen bzw. Studienabschlüsse vor, so ist zur Feststellung der besonderen persönlichen Eignung durch den Psychotherapiebeirat ein Antrag auf Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zu stellen.
Nähere Informationen zur ECTS-Bewertung psychotherapeutischer Propädeutika und Fachspezifika finden Sie unter ECTS-Bewertung-psychotherapeutischer-Proädeutika-und-Fachspezifika
Das jeweilige Antragsformular finden Sie bei den nachstehenden Formularen.
Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis
Eine Übersicht der anerkannten Ausbildungseinrichtungen für das psychotherapeutische Propädeutikum und Fachspezifikum ist der Datenbank Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis zu entnehmen.
Erlangung der Berufsberechtigung
Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung der Psychotherapie
- Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
- erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
- Vollendung des 28. Lebensjahrs
- Gesundheitliche Eignung
- Vertrauenswürdigkeit
- Deutschkenntnisse
- Berufshaftpflichtversicherung
- Eintragung in die Psychotherapeutenliste
Antrag auf Eintragung in die Psychotherapeutenliste (Word, 197 KB)
Antrag_auf_Wiedereintragung_in_die_Psychotherapeutenliste.doc (Word, 107 KB)
Informationen zur Einreichung
Die Anträge auf Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und Fachspezifikums sowie auf Eintragung in die Berufsliste der Psychotherapie kann wie folgt erfolgen:
Der Antrag kann per Post oder persönlich eingereicht werden.
Post-Adresse
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Persönliche Einreichung
Einlaufstelle im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, Erdgeschoß. Zi.Nr. EE37 in der Zeit von 8.00 bis 15.00 Uhr.
Es wird darauf hingewiesen, dass die Bediensteten der Einlaufstelle keine fachlichen Auskünfte zum Antrag geben können, Fragen zur Vollständigkeit des Antrages, Bearbeitungsdauer können in der Einlaufstelle nicht beantwortet werden.
Allfällige Anfragen
Allfällige Anfragen zum Ermittlungsverfahren können unter Angabe einer Telefonnummer per E-Mail an ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at entgegengenommen werden.
Anerkennung als Ausbildungseinrichtung in Theorie und Praxis
Theoretische Ausbildung
Für die Anerkennung als theoretische Ausbildungseinrichtung gemäß § 7 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 ist das Formular Antrag auf Anerkennung als fachspezifische Ausbildungseinrichtung zu verwenden.
Praktische Ausbildung für das Propädeutikum
Für die Anerkennung als Ausbildungseinrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens für das psychotherapeutische Propädeutikum zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung gemäß § 3 Abs. 2 Z 2 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 ist das Formular Anmeldung auf Anerkennung als Praktikumseinrichtung für das Propädeutikum zu verwenden.
Praktische Ausbildung für das Fachspezifikum
Für die Anerkennung als Ausbildungseinrichtung als auch als facheinschlägige Ausbildungseinrichtung des Gesundheitswesens für das psychotherapeutische Fachspezifikum zum Erwerb praktischer psychotherapeutischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen gemäß § 6 Abs. 2 / 2 Psychotherapiegesetz, BGBl. Nr. 361/1990 sind das Formular Anmeldung auf Anerkennung als Praktikumseinrichtung für das Fachspezifikum oder das Formular Anmeldung auf Anerkennung als facheinschlägige Praktikumseinrichtung für das Fachspezifikum zu verwenden.
Das ausgefüllte Antragsformular können Sie per E-Mail an ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at oder per Post an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, übermitteln.
Die entsprechenden Formulare finden Sie bei den nachstehenden Formularen.
Berufsliste und Datenänderung
Die aktuellen Kontaktdaten Ihrer Berufsberechtigung finden Sie unter den Berufslisten in der öffentlich zugänglichen Psychotherapeutenliste.
Zur Gewährleistung der Listenaktualität und Listenwahrheit sind Änderungen Ihrer Kontaktdaten binnen eines Monats dem Gesundheitsressort zu melden.
Der Eintrag in die Psychotherapeutenliste ist als Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung anzusehen und soll daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. verwendet werden. Die Ausstellung einer weiteren Bestätigung der erlangten Berufsberechtigung ist gebührenpflichtig.
Folgende Änderungen sind meldepflichtig:
- Namensänderung
- Änderung des Berufssitzes oder des Dienstortes
- Jeder Verzicht auf die Berufsausübung (dauernd oder zeitweilig)
- Jede Einstellung der Berufsausübung, wenn sie voraussichtlich drei Monate übersteigt
Darüber hinaus können weitere allfälligen Änderungen gemeldet werden, wie
- Änderung oder Erwerb von akademischen Graden
- Zusatzbezeichnungen in der verfahrensspezifischen Ausrichtung. Gemäß § 13 Psychotherapiegesetz können allfällige Zusatzbezeichnungen in die Psychotherapeutenliste aufgenommen werden, d.h. die verfahrensspezifische Ausrichtung jener psychotherapeutischen Ausbildungseinrichtung, bei der die Psychotherapieausbildung absolviert worden ist.
Entsprechend der Änderungsabsicht sind folgende Nachweise in Kopie dem Änderungsformular anzuschließen:
- bei Namensänderung: beispielsweise Heiratsurkunde
- bei Ergänzung eines akademischen Grades: beispielsweise Promotions- oder Sponsionsbescheid
- für Aufnahme der Zusatzbezeichnung in die PsychotherapeutInnenliste: Abschlusszertifikat der fachspezifischen Ausbildungseinrichtung
Bei erforderlichen Änderungen Ihrer Angaben in der Psychotherapeutenliste ist das Änderungsformular (ebenfalls nachstehend unter "Formulare") zu verwenden und wie folgt zu übermitteln:
- per E-Mail: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at oder
- per Post: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Radetzkystraße 2, 1030 Wien
Fort- und Weiterbildung
Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsangehörigen der Psychotherapie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen. Die Teilnahmebestätigungen sind für eine allfällige Nachfrage oder Überprüfung evident zu halten.
Nähere Informationen entnehmen Sie der Fort- und Weiterbildungsrichtlinie.
Informationen zur Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie finden Sie unter Weiterbildung in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie.
Dokumentation
Berufsangehörige der Psychotherapie haben über jede von ihr/von ihm gesetzte psychotherapeutische Maßnahme Aufzeichnungen zu führen. Gemäß Psychotherapiegesetz haben die außerhalb von Einrichtungen tätigen Berufsangehörigen der Psychotherapie für den im Fall des Todes für die verpflichtende Aufbewahrung der psychotherapeutischen Dokumentationen, Vorsorge zu treffen.
Es ist grundsätzlich rechtzeitig vom:von der Berufsangehörigen der Psychotherapie dem Gesundheitsressort eine:n außerhalb einer Einrichtung tätige:n Berufsangehörige:n, der:die in diese Übernahmepflicht schriftlich eingewilligt hat, zu melden (§ 16a Psychotherapiegesetz).
Zu diesem Zweck steht ein entsprechendes Formular Meldung der Dokumentationsaufbewahrung (Word, 72 KB)zum Download zur Verfügung, das per E-Mail an ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at oder per Post an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, übermittelt werden kann.
Das Formular finden Sie bei den nachstehenden Formularen.
Anerkennung ausländischer Ausbildungen als Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
Informationen zur Berufsberechtigung in der Psychotherapie in Österreich finden Sie unter Anerkennung-ausländischer-Ausbildungen
Formulare
Antrag auf Zulassung zum psychotherapeutischen Propädeutikum (Word, 120 KB)
Antrag auf Zulassung zum psychotherapeutischen Fachspezifikum (Word, 129 KB)
Antrag auf Eintragung in die Psychotherapeutenliste (Word, 197 KB)
Antrag auf Wiedereintragung in die Psychotherapeutenliste (Word, 107 KB)
Formular zur Änderung der Daten (Word, 92 KB)
Antrag auf Anerkennung als fachspezifische Ausbildungseinrichtung (Word, 143 KB)
Anmeldung auf Anerkennung als Praktikumseinrichtung für das Propädeutikum (Word, 126 KB)
Anmeldung auf Anerkennung als Praktikumseinrichtung für das Fachspezifikum (Word, 126 KB)
Meldung der Dokumentationsaufbewahrung (Word, 72 KB)
Richtlinien
Anerkennungsrichtlinie (PDF, 202 KB)
Anrechnungsrichtlinie für das psychotherapeutische Fachspezifikum (PDF, 211 KB)
Aufstellungsarbeit in Psychotherapie und Beratung (PDF, 145 KB)
Ausbildungsvertragsrichtlinie im psychotherapeutischen Fachspezifikum (PDF, 201 KB)
Berufskodex für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten (PDF, 232 KB)
Diagnostik-Leitlinie (PDF, 402 KB)
Formen der (therapeutischen) Hypnose (PDF, 96 KB)
Fort- und Weiterbildungsrichtlinie (PDF, 145 KB)
Information zu Autogenes Training (PDF, 170 KB)
LehrtherapeutInnen-Richtlinie für das Fachspezifikum (PDF, 179 KB)
Leitfaden zur Förderung und Forschung in der psychotherapeutischen Ausbildung
Psychotherapeutische Arbeit mit Säuglingen, Kindern und Jugendlichen (PDF, 144 KB)
Richtlinie für Gutachterinnen und Gutachter (PDF, 223 KB)
Selbsterfahrung/Supervision/kollegiale Intervision (PDF, 99 KB)
Supervisionsrichtlinie (PDF, 210 KB)
Visitationsrichtlinie (PDF, 215 KB)