Blut, Gewebe, Organe
Blut, Gewebe und Organe können die gesamte Bevölkerung entweder als Spender:innen oder als Empfänger:innen betreffen. Ihr Einsatz ist aus der modernen Medizin kaum mehr wegzudenken und hat in vielen Bereichen völlig neue Therapiemöglichkeiten eröffnet.
Nicht ausschließbare Restrisiken
Bei den biologischen Produkten, Blut und Blutkomponenten, Gewebe, Zellen und Organe, bestehen trotz aller Sicherheitsmaßnahmen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten (z.B. Immunmodulation, Abstoßungsreaktion, u.a.m.) oder auf eine Übertragung von Infektionskrankheiten. Ihnen ist durch eine strenge Indikationsstellung sowie weitere, im Folgenden angeführte, Maßnahmen Rechnung zu tragen.
Vorrang der Qualität
Bei der Beschaffung, Verarbeitung, Lagerung, Verteilung und Anwendung von Blut und Blutprodukten, Geweben und Zellen sowie menschlichen Organen steht die Qualität an erster Stelle. Darunter sind in diesem Zusammenhang insbesondere die
- Produktsicherheit,
- Behandlungsqualität und Sicherheit des:der Empfänger:innen,
- Dokumentations- und Datenqualität,
- Spender:innensicherheit
zu verstehen.
Produktsicherheit bezieht sich hierbei auf
- die Risikominimierung zur Vermeidung der Übertragung von Infektionskrankheiten (wie z.B. Hepatitis, HIV oder Syphilis),
- die Sicherstellung optimierter und laufend kontrollierter höchster Hygiene- und Produktionsstandards, sowie nicht zuletzt auf
- Maßnahmen zur Erreichung der bestmöglichen Verträglichkeit dieser biologischen Produkte. Auch die sorgfältige Spender:innenauswahl ist hier von großer Bedeutung, da sie die Spender:innen-, Produkt-, und Empfänger:innensicherheit maßgeblich mitbeeinflusst.
Empfänger:innensicherheit umfasst insbesondere folgende Elemente:
- strenge Indikationsstellung,
- hohe Behandlungsqualität, sowie
- situationsgerechtes Verhalten des medizinischen Fachpersonals bei unerwünschten ernsten Reaktionen und ernsten Zwischenfällen.
Eine adäquate und risikobewusste Indikationsstellung sowie situationsgerechtes Verhalten bei unerwünschten ernsten Reaktionen und ernsten Zwischenfällen tragen entscheidend zur bestmöglichen Behandlungsqualität und zum Heilungserfolg der Empfänger:innen bei.
Dokumentation und Datenqualität beziehen sich auf
- den:die Spender:in und seinen:ihren Gesundheitsstatus (Rückverfolgbarkeit, allfällige Veränderungen des Gesundheitsstatus bei Lebendspender:innen, etc.)
- auf das Produkt (Blut, Gewebe, Organe) und schließlich auf
- den Krankheitsverlauf des:der Empfänger:in (Krankengeschichte).
Spender:innensicherheit und Spender:innenschutz
Die Spender:innensicherheit beinhaltet alle Maßnahmen zur Gewährleistung einer größtmöglichen Sicherheit der Blut-, Gewebe- bzw. Organspende (Spender:innenauswahl und - befragung, medizinische Untersuchungen; Abfrage des österreichischen Widerspruchsregisters, etc.) und andererseits die optimale Betreuung der Spender:innen im Falle von Blutspenden bzw. Lebendspenden von Geweben bzw. Organen vor, während und nach der Spende (Spender:innenschutz).
Versorgungslage
Bei der medizinischen Versorgung bestehen deutliche Unterschiede zwischen den einzelnen Bereichen (Blut, Gewebe und Zellen sowie Organe). Während die Versorgung mit Blut und Blutprodukten traditionell in Österreich einen hohen Stellenwert hat und auf qualitativ hohem Niveau ausreichend gesichert erscheint, kann der Bedarf an menschlichen Geweben, Zellen und Organen − trotz aller Bemühungen, auch in diesem Bereich eine optimale medizinische Behandlung der betroffenen Patient:innen sicherzustellen − zum Teil noch nicht ausreichend gedeckt werden.
Linktipps
In der EU-Kommission ist die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher:innen für die Angelegenheiten von Blut, Geweben und Organen zuständig.
- Link zur Webseite der Europäischen Kommission
- Leitlinie zum Patient Blood Management (Gesundheitsbehörden)
- Leitlinie zum Patient Blood Management (Spitäler)
- Blutkommission
- Widerspruchsregister (GÖG)
Rechtliches
- Organtransplantationsgesetz
- Gewebesicherheitsgesetz
- Blutsicherheitsgesetz 1999
- Blutspenderverordnung