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Gewebe und Zellen

Durch die Transplantation von menschlichem Gewebe und Zellen wird heute die Behandlung bzw. Heilung von Krankheiten möglich, die bisher als unheilbar galten. Die dabei zur Vermeidung unnötiger Risiken erforderlichen hohen Qualitäts- und Sicherheitsstandards werden vom Arzneimittelgesetz und vom Gewebesicherheitsgesetz vorgegeben.

Produktvielfalt

Bei den am häufigsten transplantierten Geweben und Zellen handelt es sich um Haut, Knochen, Hornhaut, Herzklappen, Insulin-produzierende Zellen der Bauchspeicheldrüse, Knorpel- und Hautzellen. Sie können sowohl von lebenden als auch von verstorbenen Spendern stammen. Weitere in diesem Zusammenhang verwendete Gewebe sind Teile des Muskel-Skelett-Systems (Knorpel, Sehnen), sonstige Gewebe aus dem Herz-Kreislauf-System (Arterien, Venen), Nervenzellen, Gehirnzellen und fötales Gewebe.

Verwendung in der Reproduktionsmedizin

Außer der Transplantation der beispielhaft aufgezählten Gewebe und Zellen umfasst dieser Bereich auch die Verwendung von Keimzellen im Rahmen von Reproduktionsmedizin (In-vitro-Fertilisation, künstliche Befruchtung, etc.).

Stammzellen

Auch der Einsatz von Stammzellen (gewonnen aus dem Knochenmark, aus dem peripheren Blut oder aus dem Nabelschnurblut) ist vielversprechend, insbesondere bei der Behandlung von Leukämie. Im Jahr 2018 waren in Österreich 71138 Stammzellspenderinnen/Stammzellspender im Nationalen Stammzellregister registriert. Weltweit stehen seit Februar 2015 mehr als 33,5 Millionen typisierte potenzielle Stammzellspenderinnen/Stammzellspender und Nabelschnurblut-Einheiten für eine nichtverwandte Stammzellspende zur Verfügung. Dies bedeutet eine weltweite Zunahme von ca. fünf Prozent.

Die große Anzahl an potenziellen Spenderinnen/Spendern und die hervorragende weltweite Vernetzung der nationalen Stammzellregister ermöglichen eine ausgezeichnete Versorgung der Patientinnen und Patienten. Für rund 80 Prozent aller österreichischer Patientinnen und Patienten kann (innerhalb von ca. 28 Tagen) ein Fremdspender gefunden werden.

Nabelschnurblut

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz unterstützt den Aufbau allogener Nabelschnurblutbanken, steht der autologen Verwendung von Nabelschnurblut derzeit hingegen − nach gründlicher Prüfung des aktuellen Standes der diesbezüglichen medizinischen Forschung − grundsätzlich kritisch gegenüber.

Nicht ausschließbare Restrisiken

Da bei jeder Transplantation fremder Gewebe und Zellen grundsätzlich bestimmte Restrisiken im Hinblick auf mögliche Unverträglichkeiten (z.B. Immunmodulation, Abstoßungsreaktion, u.a.m.) oder bezüglich der Übertragung von Infektionskrankheiten bestehen, hat ihr immer eine sorgfältige ärztliche Risikoabwägung, verbunden mit einer strengen Indikationsstellung, vorauszugehen.

Voraussetzungen für die Entnahme

Rechtliche Voraussetzung für die Entnahme von Geweben oder Zellen von verstorbenen Spendern (bei denen der Hirntod festgestellt wurde) ist, dass sie sich zu Lebzeiten nicht ausdrücklich gegen eine Organspende ausgesprochen haben. Als Nachweis eines solchen Widerspruchs gilt insbesondere eine Eintragung in das Widerspruchsregister gegen Organspende, das vom Österreichischen Bundesinstitut für Gesundheitswesen im Auftrag des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz geführt wird.

Alle Krankenanstalten sind gesetzlich verpflichtet, vor einer allfälligen Organ- oder Gewebeentnahme eine Abfrage im Widerspruchsregister durchzuführen. Ergänzend ist es herrschende Praxis, dass eine Entnahme von Gewebe, Zellen oder Organen nur mit Zustimmung der Angehörigen des Verstorbenen durchgeführt wird.

Lebendspende

Neben der Entnahme von Geweben und Zellen von verstorbenen Spendern spielt auch die Entnahme von Geweben und Zellen von Lebendspendern eine zunehmend größer werdende Rolle (z.B. Verwendung von Hüftköpfen, die im Zuge von Hüftoperationen entnommen wurden). In diesen Fällen bedarf es einer ausdrücklichen Zustimmung des Spenders bzw. seiner Angehörigen.

Entnahmeeinrichtungen und Gewebebanken

Die Entnahme von Gewebe und Zellen kann entweder in Entnahmeeinrichtungen oder in Gewebebanken erfolgen.

Stammzellenspende- und Stammzellentransplantationswesen

Transplantationen

Transplantationen in Österreich: Jahresberichte

Information

Nabelschnurblut auf der Internetseite des Europäischen Direktorates für die Qualität von Arzneimitteln und Gesundheitsfürsorge (EDQM) Ausgabe Juni 2016

Letzte Aktualisierung: 9. Dezember 2020