Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR, Nordirland und der Schweiz (Stand: 19.Oktober 2022)
EU-Heimtierausweis/Pet-Passport - gültig für den Privatreiseverkehr - die Tiere dürfen weder verkauft noch weitergegeben werden
Seit 29.12.2014 gelten aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 geänderte Bedingungen für innergemeinschaftliches Reisen mit Heimtieren (Reisen zwischen Mitgliedstaaten der EU und des EWR, Nordirland und der Schweiz).
Geänderter Heimtierausweis (Pet-Passport)
Neben anderen Änderungen gibt es seit dem 29. Dezember 2014 einen geänderten Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB). Ein Heimtierausweis, der davor ausgestellt wurde, bleibt weiterhin gültig, solange das Tier lebt.
Achtung:
Seit Inkrafttreten der Veterinärbehördlichen Binnenmarkverordnung 2022 am 19. Oktober 2022 gelten geänderte Bedingungen. Sie finden die ab diesem Zeitpunkt gültigen Bedingungen für das innergemeinschaftliche Verbringen von Hunden, Katzen und Frettchen im Privatreiseverkehr im nachstehenden Informationsblatt:
Zusatzinformationen
FAQ
Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB)
Links
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