Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz (Stand: März 2021)
EU-Heimtierausweis/Pet-Passport - gültig für den Privatreiseverkehr - die Tiere dürfen weder verkauft noch weitergegeben werden
Seit 29.12.2014 gelten aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 geänderte Bedingungen für innergemeinschaftliches Reisen mit Heimtieren (Reisen zwischen Mitgliedstaaten der EU und des EWR und der Schweiz).
Geänderter Heimtierausweis (Pet-Passport)
Neben anderen Änderungen gibt es seit dem 29. Dezember 2014 einen geänderten Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB). Ein Heimtierausweis, der davor ausgestellt wurde, bleibt weiterhin gültig, solange das Tier lebt. Der neue Heimtierausweis wird an den Stellen laminiert, welche die Daten für den Mikrochip sowie Einträge mit Klebeetiketten enthalten.
Achtung: Aufgrund der SARS-CoV-2/Covid-19-Situation finden Sie zusätzliche Informationen im Informationsblatt
Tollwutunbedenklichkeitserklärung - Erklärung BesitzerIn / ermächtigte Person (PDF, 1 MB)
für Tiere unter 12 Wochen bzw. mit noch nicht gültiger Tollwutimpfung. Die Erklärung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden und ist als ausgefüllte Kopie speicherbar.
Schriftliche Erklärung - privates Verbringen von Heimtieren im Auftrag (PDF, 121 KB)
Muster der schriftlichen Erklärung des Besitzers/der Besitzerin bei privaten Verbringungen in seinem/ihrem Auftrag. Die Erklärung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden und ist als ausgefüllte Kopie speicherbar.
Zusatzinformationen
Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich
FAQ
Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB)
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