Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz (Stand: September 2020)
EU-Heimtierausweis/Pet-Passport - gültig für den Privatreiseverkehr - die Tiere dürfen weder verkauft noch weitergegeben werden
Seit 29.12.2014 gelten aufgrund der Verordnung (EU) Nr. 576/2013 geänderte Bedingungen für innergemeinschaftliches Reisen mit Heimtieren (Reisen zwischen Mitgliedstaaten der EU und des EWR und der Schweiz).
Geänderter Heimtierausweis (Pet-Passport)
Neben anderen Änderungen gibt es seit dem 29. Dezember 2014 einen geänderten Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB). Ein Heimtierausweis, der davor ausgestellt wurde, bleibt weiterhin gültig, solange das Tier lebt. Der neue Heimtierausweis wird an den Stellen laminiert, welche die Daten für den Mikrochip sowie Einträge mit Klebeetiketten enthalten.
Tollwutunbedenklichkeitserklärung - Erklärung BesitzerIn / ermächtigte Person (PDF, 1 MB)
für Tiere unter 12 Wochen bzw. mit noch nicht gültiger Tollwutimpfung. Die Erklärung kann online ausgefüllt und ausgedruckt werden und ist als ausgefüllte Kopie speicherbar.
Achtung: Aufgrund der SARS-CoV-2/Covid-19-Situation können im Falle mancher Mitgliedstaaten die Bedigungen des Reiseverkehrs nicht erfüllt werden. In diesen Fällen gelten die Maßnahmen im folgenden Informationsblatt
Hunde, Katzen, Frettchen: Übernahme an der österreichischen Grenze, COVID19 (PDF, 384 KB)
Zusatzinformationen
Einreise und Wiedereinreise mit Heimtieren aus Drittstaaten nach Österreich
FAQ
Heimtierausweis (Pet-Passport) (PDF, 47 KB)
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