Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel (Stand: 27. Mai 2020)
KURZINFORMATION FÜR IMPORTEURE ZUM IMPORT VON PFLANZLICHEN LEBENSMITTELN
Mit Wirkung vom 30. November 2010 wurde das Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz (LMSVG), StF. BGBl. I Nr. 13/2006, durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 95/2010, geändert.
Mit diesem Datum ist für die Durchführung der Einfuhrkontrollen von Lebensmitteln nicht tierischen Ursprungs, die einer verstärkten Kontrolle unterliegen, das nunmehrige Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz zuständig.
Hier finden Sie ein entsprechendes Informationsblatt für Einführer zu den einzelnen Verfahren.
Achtung: Aufgrund wesentlicher Änderungen durch das Inkrafttreten der VO (EU) 2017/625 und der VEVO 2019 wird eine überarbeitete Fassung des Informationsblattes erst in Kürze zur Verfügung stehen.
Hier finden Sie eine Liste der Grenzkontrollstellen, an denen die Einfuhrkontrolle für pflanzliche Lebensmittel in Österreich durchgeführt werden.
Außerdem finden Sie hier einen Link zu den entsprechenden österreichischen Kontrollstellen für pflanzliche Lebensmittel.
Liste der Kontrollstellen (PDF, 514 KB)
Hier finden Sie darüber hinaus einen Link zur Website der Europäischen Kommission mit der Liste der in den Mitgliedstaaten zugelassenen Grenzkontrollstellen und Kontrollstellen.
Link zur Homepage der Kommission pflanzliche LM
Link zur Homepage der Kommission Gebrauchsgegenstände
Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument (GGED)
Anlässlich der Einfuhr bestimmter Lebensmittel pflanzlichen Ursprungs ist jede Sendung unter Vorlage von Teil I des "Gemeinsames Gesundheitseingangsdokument" (GGED, englisch Common Health Entry Document, CHED) zur Abfertigung anzumelden. Dies betrifft Kontrollen gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/1793 der Kommission vom 22. Oktober 2019, Durchführungsbeschluss der Kommission 2011/884/EU vom 22. Dezember 2011 sowie der Durchführungsverordnung (EU) 201/6 der Kommission vom 5. Januar 2016.
Die erste Seite dieses Dokuments ist vom Lebensmittelunternehmer bzw. seinem Vertreter mit Hilfe des Systems TRACES auszufüllen, sofern im EU-Recht nicht anders angegeben.
Hier finden Sie nähere Informationen zum GGED-Formular und den Erläuterungen dazu.
Gemeinsames-Gesundheitseingangsdokument-(GGED)
EU-Rechtstexte
Als Service finden Sie darüber hinaus eine Liste von Links auf Rechtstexte der EU in diesem Bereich. Diese Liste erhebt allerdings keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Zusatzinformationen
Nähere Informationen zu Öffnungszeiten der Grenzkontrollstellen, dem GGED etc. finden Sie hier