Kosmetika Kosmetische Mittel
Kosmetische Mittel sind nicht zulassungspflichtig. Davon ausgenommen sind jedoch bestimmte Inhalts- und Zusatzstoffe kosmetischer Mittel wie Konservierungsstoffe, Farbstoffe und UV- Filter. Der Begriff "Kosmetische Mittel" umfasst eine sehr große und vielfältige Warengruppe wie zum Beispiel Schönheitsmasken, Schminkgrundlagen, Gesichtspuder, Toilettenseifen, Parfums, Bade- und Duschzusätze, Haarentfernungsmittel, Deodorantien usw. Unabhängig um welches kosmetische Mittel es sich handelt, muss die verantwortliche Person die Sicherheit des Produktes gewährleisten.
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz ist für die Verbrauchergesundheit zuständig, dazu zählen auch die im LMSVG geregelten kosmetischen Mittel. Dazu zählen unter anderem auch Themen wie
- Meldung unerwünschter Wirkungen
- Hormonell/Endokrin aktive Substanzen in Kosmetika
- Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel
- EU-Kosmetikverordnung
- Sonnenschutz
- Permanente Tattoos - "Black Henna" Tattoos
Detaillierte Informationen die hauptsächlich Behörden oder Unternehmen betreffen, sind auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) veröffentlicht:
- Autorisierte Gutachterinnen und Gutachter sowie Sicherheitsbewerterinnen und Sicherheitsbewerter
- Gute Herstellungspraxis (GMP)
- Internationale Nomenklatur der Bestandteile
- Notifizierung und Sicherheitsbewertung von kosmetischen Mitteln sowie
- Verantwortung von Kosmetikunternehmen