Tierversuchsverbot Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel
Seit 11. März 2013 ist es in der gesamten Europäischen Union endgültig verboten, kosmetische Mittel in Verkehr zu bringen, deren Bestandteile oder Kombinationen von Bestandteilen an Tieren getestet wurden. Somit wurde auch die letzte Stufe des Tierversuchsverbots für Kosmetika Wirklichkeit. Um zu verhindern, dass Tierversuche für Kosmetika außerhalb der Europäischen Union durchgeführt werden, gilt dieses Vermarktungsverbot auch für Produkte, die in die Europäische Union importiert werden.
Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel

Das Tierversuchsverbot für kosmetische Mittel ist eine wichtige Errungenschaft für Verbraucherinnen und Verbraucher, die Tierversuche aus ethischen Gründen ablehnen.
Sicherheit ist auch ohne Tierversuche möglich. Die breite Ablehnung von Tierversuchen hat Wissenschaft und Kosmetikindustrie in den letzten Jahrzehnten dazu motiviert, Alternativen zum Tierversuch zu entwickeln. Mit der Gründung einer internationalen Kooperation zu Weiterentwicklung von alternativen Tierversuchsmethoden (International Cooperation on Cosmetics Regulation (ICCR) sollen weltweit auch international Strategien zur Risikobewertung von kosmetischen Inhaltsstoffen gefördert werden.
Damit soll gewährleistet werden, dass durch alternative Prüfmethoden auch künftig die Anforderungen des Kosmetikrechts erfüllt und die Sicherheit von kosmetischen Mittel gewährleistet werden kann.
Manche Drittländer verlangen aber nach wie vor von Kosmetikunternehmern die Durchführung von Tierversuchen zur Einhaltung der Kosmetikvorschriften um die Produkte im Drittland vermarkten zu dürfen. Durch bilaterale Zusammenarbeit der EU-Kommission mit internationalen Gremien u. a. auch mit der OECD soll das EU-Tierversuchsverbot für Kosmetika auch auf internationaler Ebene weiter gefördert werden.
Linktipps:
Europäische Kommission/Kosmetika
Verordnung (EG) Nr. 1223/2009 (EURLEX)
Linktipps zu kosmetischen Mitteln allgemein