Bäder an Oberflächengewässern
"Bäder an Oberflächengewässern" umfassen lediglich die landseitigen Einrichtungen wie Umkleidegelegenheiten, Duschanlagen, WC-Anlagen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder, Solarien, Liegeflächen, Stege, Einstiegshilfen und Erste-Hilfe-Einrichtungen. Ein "Bad an einem Oberflächengewässer" und das dazugehörige "Oberflächengewässer" ergänzen einander.
"Oberflächengewässer" oder Teile davon können ein "Badegewässer" im Sinne der Richtlinie 2006/7/EG sein, dann unterliegen sie den einschlägigen Bestimmungen des BHygG und der BGewV.