Kleinbadeteiche
"Kleinbadeteiche" sind künstliche zum Baden angelegte Oberflächengewässer, deren Reinhaltung über ökosystemare Kreisläufe von Mikro- und Makroorganismen des Gewässers erfolgt, allenfalls unterstützt durch technische Einrichtungen (wie Pumpen, Skimmer). Sie wurden erstmals 1996 in den bäderhygienerechtlichen Vorschriften erfasst. Nachdem mittlerweile auf eine langjährige Erfahrung zurückgegriffen werden konnte, erfolgte mit der BHygV 2012 eine Anpassung der Bestimmungen.
Benützungsbeschränkungen
In Kleinbadeteichen erfolgt keine chemische Desinfektion. Um in hygienischer Hinsicht eine einwandfreie Wasserqualität aufrechtzuerhalten, ist die Festlegung und Einhaltung folgender Beschränkungen von essenzieller Bedeutung:
- höchstzulässige Anzahl der Badegäste pro Tag (Nennbelastung) und
- höchstzulässige Anzahl an Badegästen, die sich gleichzeitig im Badebereich befinden dürfen.
Informationspflicht
Die BetreiberInnen sind verpflichtet, zur Information der Badegäste bei den Zugängen und im Uferbereich Hinweise zur Benützungsbeschränkung anzubringen.
Innerbetriebliche Kontrolle
Im Rahmen der innerbetrieblichen Kontrolle sind ein Betriebstagebuch zu führen und einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten - welchem die Ergebnisse einer Untersuchung vor Beginn und von zumindest monatlichen Untersuchungen während der jährlichen Betriebszeit zugrunde zu legen sind - von Sachverständigen der Hygiene gemäß § 14 Abs. 3 BHygG einzuholen.