Warmsprudelwannen
Warmsprudelwannen sind sämtliche Wannen mit einer Wasser und/oder Luft umwälzenden Einrichtung, die einen Inhalt von mehr als 30 Liter aufweisen und zur Teil- und/oder Ganzkörperanwendung bestimmt sind.
Allgemeine Information
Eine Novelle zum BHygG 2009 und die BHygV 2012 brachten u.a. detaillierte Bestimmungen hinsichtlich der Beschaffenheit und des hygienischen Betriebes von Warmsprudelwannen (Whirlwannen).
Untersuchungen haben gezeigt, dass von nicht entsprechend gewarteten Warmsprudelwannen eine hohe Infektionsgefahr ausgehen kann. Ursächlich dafür ist insbesondere der Wannenkreislauf (Rohr- und/oder Schlauchsystem), in welchem sich bei Verabsäumung entsprechender Desinfektionsmaßnahmen wassereigene Mikroorganismen (z.B. Legionella pneumophila, Pseudomonas aeruginosa, Amöben) massiv vermehren und sogenannte Biofilme bilden können. So können Legionellen schwere Lungenentzündungen (Pneumonien) verursachen, wohingegen Pseudomonas aeruginosa u.a. Entzündungen des äußeren Gehörganges (Otitis externa), Mittelohrentzündungen (Otitis media), Infektionen von Haut und Schleimhäuten, Wund- und Harnwegsinfekte hervorrufen kann.
Desinfektion
Die Desinfektion (gezieltes Abtöten von Krankheitserregern) des Wannenkreislaufs hat durch eine Füllwasserchlorung (Desinfektionsmittelzugabe zum Füllwasser entsprechend dem Wanneninhalt) und/oder durch eine Spüldesinfektion mit einer Chlorlösung (Desinfektion des Wannenkreislaufs mit Spülwasser) zwischen den einzelnen Benützungsvorgängen und nach längerem Stillstand vor der Wiederinbetriebnahme zu erfolgen.
Warmsprudelwannen sind ungeachtet ihrer Größe nur zur Benutzung durch eine Person bestimmt. Darauf hat der Betreiber in der Badeordnung, die in unmittelbarer Nähe der Warmsprudelwannen anzubringen ist, hinzuweisen. Gleiches gilt für die Notwendigkeit einer Desinfektion des Wannenkreislaufs nach jedem Badevorgang und vollständiger Entleerung der Warmsprudelwanne, sofern die Warmsprudelwanne nicht mit einer automatischen Desinfektionseinrichtung ausgestattet ist.
Für eine erfolgreiche Desinfektion sind die Einhaltung der erforderlichen Konzentration und die Einhaltung einer ausreichenden Einwirk- bzw. Kontaktzeit maßgebend. Zu den häufigsten Fehlern bei der Desinfektion zählen die Nachverdünnung des Desinfektionsmittels oder die Nichteinhaltung von Konzentration und Einwirkzeit.
Bei Inbetriebnahme einer Warmsprudelwanne nach nicht erfolgreicher Desinfektion des Wannenwasserkreislaufs gelangen die Mikroorganismen aus den wasser- und/oder luftführenden Leitungen in das Badewasser und können die Gesundheit des Badegastes gefährden.
Innerbetriebliche Kontrolle
Im Rahmen der innerbetrieblichen Kontrolle ist ein Betriebstagebuch zu führen, weiters haben BetreiberInnen einmal jährlich ein wasserhygienisches Gutachten von Sachverständigen der Hygiene gemäß § 14 Abs. 3 BHygG einzuholen.
Durch die bäderhygienerechtlichen Bestimmungen soll zum Schutz der Gesundheit der Badenden ein Mindestmaß an hygienischen Anforderungen hinsichtlich der Beschaffenheit und des Betriebes sichergestellt werden.