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Geschlechtergleichstellung

Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern sowie eine geschlechtergerechte, diskriminierungs- und gewaltfreie Gesellschaft sind wesentliche Ziele des Sozialministeriums.

In allen Fachbereichen herrscht Bewusstsein darüber, dass sich Maßnahmen und Projekte unterschiedlich auf Frauen und Männer auswirken. Dies wird im Sinne des Gender Mainstreaming-Ansatzes stets mitbedacht.

Gender Mainstreaming/Gender Budgeting

Die Lebenssituationen von Frauen und Männern unterscheiden sich in vielen Bereichen. Gender Mainstreaming ist eine politische Strategie, die darauf abzielt, eben jene Unterschiede zu erkennen, sie in politischen Entscheidungen zu berücksichtigen und Benachteiligungen abzubauen. Besonders wichtig im Rahmen der Gender-Mainstreaming-Strategie ist auch die geschlechtergerechte Gestaltung des öffentlichen Budgets/Haushaltsplans (= Gender Budgeting).

Österreich hat sich – auch auf Basis von internationalen Bestimmungen und Aktionsplänen der UNO und der EU – auf politischer und rechtlicher Ebene verpflichtet, die Gender-Mainstreaming-Strategie umzusetzen. Rechtliche Grundlagen in diesem Bereich stellen zum Beispiel das österreichische Bundes-Verfassungsgesetz und das Gleichbehandlungsgesetz dar.

Bund, Länder und Gemeinden setzen aktiv zahlreiche Maßnahmen um. Auf Bundesebene haben sich alle Ministerien sowie die Obersten Organe zur Interministeriellen Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) zusammengeschlossen.

Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming im Sozialministerium

Im Sozialministerium wird die Gender-Mainstreaming-Strategie von der seit 1999 bestehenden ressortinternen Arbeitsgruppe (PDF, 410 KB) Gender Mainstreaming (AG GM) mit den Gender Mainstreaming-Beauftragten umgesetzt. Die AG GM unterstützt die Führungskräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums bei der Umsetzung der Strategie.

Laufende Aktivitäten der AG GM umfassen Maßnahmen zur Sensibilisierung, wie etwa interne Informationsveranstaltungen und Vorträge im Rahmen der Grundausbildung, des Führungskräftelerngangs und für Delegationen sowie die Einbindung von Expertinnen und Experten.

Arbeitsschwerpunkt der AG GM war in den letzten Jahren insbesondere die Erarbeitung von „Analysen und Empfehlungen zur Reduzierung der geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede in Österreich“ (Gender-Pay-Gap-Strategie). Das Sozialministerium setzt Maßnahmen in Bereichen wie Gender Pay Gap, Gewaltprävention, Abbau von Geschlechterstereotypen oder Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Zu diesen Themen gibt das Sozialministerium zum Beispiel Studien in Auftrag, zieht Fachexpertinnen und -experten zu Rate und arbeitet eng mit anderen Bundesministerien sowie mit gemeinnützigen Vereinen und spezialisierten Organisationen zusammen.

Vom Sozialministerium in Auftrag gegebene Studien und Analysen zu Gleichstellung:

Die AG GM informiert in ihren Arbeitstreffen auch über europäische und internationale Entwicklungen, über Berichte und Studien sowie Ergebnisse aus internationalen Tagungen und ist die Schnittstelle zur High Level Group Gender Mainstreaming (HLG GM) der Europäischen Kommission.

Anlässlich des 20-jährigen Bestehens der AG GM des Sozialministeriums wurde eine hausinterne Veranstaltung für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am 10. März 2020 abgehalten. In diesem Rahmen wurden die bisher gesetzten Maßnahmen und Erfolge bei der Umsetzung von Gender Mainstreaming im Sozialministerium und auf Bundesebene ebenso angesprochen wie der Status quo und zukünftige Herausforderungen. Ausführliche Informationen dazu erhalten Sie hier.

Interministerielle Arbeitsgruppe Gender Mainstreaming/Budgeting

Auf Bundesebene wird eine erfolgreiche Umsetzung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Männern und Frauen seit dem Jahr 2000 von einer Interministeriellen Arbeitsgruppe für Gender Mainstreaming/Budgeting (IMAG GMB) – unter der Leitung des jeweils für Frauenangelegenheiten zuständigen Ressorts – unterstützt. Neben dem Sozialministerium sind alle anderen Bundesministerien, die Gerichtshöfe des öffentlichen Rechts, die Volksanwaltschaft, der Rechnungshof, das Parlament, die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst sowie die Bundesländer durch Beauftragte in dieser Arbeitsgruppe vertreten. 
Datenbank Gleichstellungsprojekte des BKA/Frauen

Gleichstellung in der wirkungsorientierten Verwaltung

Die wichtigste Rechtsgrundlage für die nationale Gleichstellungspolitik findet sich in der Österreichischen Bundesverfassung (Bundes-Verfassungsgesetz Art. 7 Abs. 2): „Bund, Länder und Gemeinden bekennen sich zur tatsächlichen Gleichstellung von Mann und Frau. Maßnahmen zur Förderung der faktischen Gleichstellung von Frauen und Männern insbesondere zur Beseitigung tatsächlich bestehender Ungleichheiten sind zulässig.“

Diese Selbstverpflichtung zur Anwendung von Gender Mainstreaming und Gender Budgeting erfolgt über sogenannte Ministerratsbeschlüsse und im Haushaltsrecht. Alle Bundesministerien sind damit dazu verpflichtet, Gleichstellungsziele zu formulieren, diese mit Indikatoren zur Überprüfung zu hinterlegen und Maßnahmen zur Zielerreichung zu setzen.

Die Berücksichtigung der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern im Rahmen der Wirkungsorientierung soll dazu beitragen, die strategische Ausrichtung aller Bundesministerien und des Budgets geschlechtergerecht zu gestalten.

Die Gleichstellungsziele der Bundesministerien werden von der Wirkungscontrollingstelle des Bundes koordiniert. In den Arbeitsgruppen und Workshops der Wirkungscontrollingstelle sind die Mitglieder der AG GM des Sozialministeriums vertreten und tragen damit aktiv zu einer bundesweit koordinierten Vorgangsweise im Bereich der Gleichstellungsziele bei.

EU-Projekte zur Förderung von Gleichstellung

Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist eine Querschnittsmaterie, d.h. viele Themen und damit auch viele Bundesministerien, Ämter, Sozialpartner und andere Akteurinnen und Akteure sind davon betroffen. Daher ist die Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden und Organisationen besonders wichtig, vor allem auch auf EU-Ebene.

Die Europäische Kommission erarbeitet auch für den Bereich Gleichstellung die politischen Leitlinien und Prioritäten für die Zukunft. In Strategie für die Gleichstellung der Geschlechter 2020-2025 liegt der Fokus auf den folgenden Themen:

  1. Freiheit von Gewalt und Stereotypen
  2. Entfaltung in einer geschlechtergerechten Wirtschaft
  3. Gleichberechtigte Führungsverantwortung in der Gesellschaft
  4. Gender Mainstreaming und eine intersektionelle Perspektive in der EU-Politik
  5. Finanzierung von Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung der Geschlechter in der EU
  6. Förderung der Gleichstellung der Geschlechter und Stärkung der Rolle der Frau weltweit

In einem jährlichen Bericht an den Europäischen Rat werden die Fortschritte bei der Gleichstellung der Geschlechter in den Mitgliedstaaten dargestellt.

Die Europäische Kommission unterstützt auch die Mitgliedstaaten der EU bei der Umsetzung von Projekten zur Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern.

In den letzten Jahren werden bzw. wurden in Kooperation mit der Sektion für Frauen und Gleichstellung im Bundeskanzleramt die folgenden EU-Projekte vom Sozialministerium umgesetzt:

  • EU-Projekt Männer und Vereinbarkeit von Beruf und Familie: Wege zur gerechten Verteilung von Karenz-, Betreuungs- und Arbeitszeiten. Ziel ist die Förderung der Geschlechtergleichstellung durch erhöhte Väterbeteiligung in Karenz, (Eltern-)Teilzeit und in der „Care Arbeit“ (darunter fallen Pflegearbeit, Kindererziehung, unbezahlte Hausarbeit) nach der Karenz. Dazu sollen betriebliche Vereinbarkeitsstrategien insbesondere in männerdominierten Branchen verankert werden, die es mehr Männern erlauben, in Karenz zu gehen und an der Erziehung/Sorgearbeit teilzuhaben.
  • EU-Projekt TRAPEZ: Transparente Pensionszukunft – Sicherung der ökonomischen Unabhängigkeit von Frauen im Alter. Die Sektion für Frauen und Gleichstellung im Bundeskanzleramt führt in Kooperation mit dem Sozialministerium, der Forschungs- und Beratungsstelle Arbeitswelt FORBA und dem Österreichischen Institut für Wirtschaftsforschung WIFO vom 1. Februar 2019 bis 31. Juli 2020 das EU-kofinanzierte Projekt durch. TRAPEZ soll die geschlechtsspezifischen Unterschiede in den Alterspensionen vertieft analysieren und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen, um diese zu verringern und die finanzielle Absicherung im Alter, besonders für Frauen, zu verbessern.
Letzte Aktualisierung: 3. März 2021