Abschrift: barrierefrei Bauen und Förderungen
Ab 1.1.2016 tritt das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz
in vollem Umfang in Kraft, das heißt dass das Gesetz für alle Barrieren in
allen Gebäuden gilt. Die Übergangsfrist betraf nur Gebäude, die vor dem
01.01.2006 errichtet worden waren. Für alle nicht baulichen Barrieren ändert
sich an der seit 01.01.2006 geltenden Rechtslage nichts.
Bei bestehenden Barrieren kommt jedenfalls im Einzelfall
immer die Zumutbarkeitsprüfung zum Tragen. (Das heißt die Prüfung des
Aufwandes, der mit der Beseitigung der Barrieren verbunden wäre).
Um einen Anreiz zu schaffen bestehende Barrieren weiter abzubauen gibt es:
- Die Förderung investiver Maßnahmen durch das Sozialministeriumservice
- Die Förderung von Umbaumaßnahmen bei der Beschäftigung behinderter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
- Behindertenorganisationen wie der Dachverband „Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation bieten ihre Expertise zur Überprüfung der Zugänglichkeit an.
- Zahlreiche Informationen auf der Homepage des Sozialministeriums, des Sozialministeriumservice und der Wirtschaftskammer.