Abschrift: Ein Überblick
Es informiert Mag. Robert Kronaus - Sektion Arbeitsmarkt im Sozialministerium:
Der Dienstleistungsscheck, der 2006 eingeführt wurde, dient zur Entlohnung von einfachen Tätigkeiten im Privathaushalt. Der Dienstleistungsscheck erleichtert die Legalisierung von Dienstleistungen im Privathaushalt. Sie sind bei der Beschäftigung ihrer Putzkraft auf der sicheren Seite: d.h. neben der legalen Beschäftigung durch den DLS ist die Arbeitskraft während der Tätigkeit sowie auf dem Hin- und Rückweg unfallversichert. Zusätzlich kann sie sich um einen monatlichen Betrag von € 57,30 (Wert 2015) freiwillig kranken- und pensionsversichern.
Überschreiten
Sie diesen Betrag, unterliegt das Dienstverhältnis nicht mehr dem Dienstleistungsscheckgesetz.
Es entsteht dann ein vollversicherungspflichtiges Dienstverhältnis. Der Arbeitgeber
muss dann die Meldeverpflichtungen nach dem ASVG erfüllen und die gesamten Beiträge
zur Sozialversicherung entrichten.
Nähere Infos finden Sie online unter www.dienstleistungsscheck-online.at oder können Sie auch am Servicetelefon unter der Nummer 0800 555 666 erhalten.