Abschrift: Vorteile des Dienstleistungsschecks
Es informiert Mag. Robert Kronaus - Sektion Arbeitsmarkt im Sozialministerium:
Der DLS dient zur Entlohnung legaler Beschäftigung mit einfachen
Tätigkeiten für kurzfristige, befristete Arbeitsverhältnisse zwischen
ArbeitnehmerInnen und natürlichen Personen in Privathaushalten unterhalb der
monatlichen Geringfügigkeitsgrenze.
Während der Tätigkeit sowie
auf dem Hin- und Rückweg ist die Arbeitskraft unfallversichert. Zusätzlich kann
diese sich um einen monatlichen Betrag von € 57,30 (Wert 2015) freiwillig kranken- und pensionsversichern.
Kinderbetreuung („Babysitten“), die mit Dienstleistungsschecks bezahlt wird,
kann steuerlich abgesetzt, wenn:
- die Betreuungsperson mindestens das 16. Lebensjahr vollendet hat,
- die Betreuungsperson eine entsprechende Ausbildung aufweist (unter 21
Jahren im Ausmaß von 16 Stunden, darüber genügen 8 Stunden)