Abschrift: Wann eine Schlichtung Sinn macht
Wann greife ich zum Mittel der
Schlichtung?
Es informiert
Frau Mag. Tamara Gabriel, Sektion Konsumentenpolitik:
Im Grunde
kann jeder Fall geschlichtet werden, indem sich ein Verbraucher und ein Unternehmer
gegenüberstehen.
Es gibt aber
derzeit 3 Bereiche, die von der Schlichtungsstelle ausgenommen sind:
das sind Patientenrechte, Wohnungs- und Hausmietverträge sowie
grenzüberschreitende Verbrauchergeschäfte und mit bereits bestehenden
Schlichtungsstellen wird eng zusammengearbeitet.
Liegt keine solche
Ausnahme vor, kann der Konsument die Schlichtungsstelle kontaktieren, sofern 1.
der Konsument / die Konsumentin bereits selbst versucht mit dem Unternehmen eine
Lösung zu erzielen und 2. der Fall nicht bereits gerichtanhängig ist.