Ausländerbeschäftigung
Die gesetzlichen Grundlagen für die Zulassung ausländischer Arbeitskräfte zum österreichischen Arbeitsmarkt sind das Ausländerbeschäftigungsgesetz (AuslBG) und die korrespondierenden aufenthaltsrechtlichen Bestimmungen im Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz (NAG) und Fremdenpolizeigesetz 2005 (FPG).
Arbeitskräfte aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten (Island, Norwegen und Liechtenstein) haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme (sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit; Ausnahme: Kroatien). Auch SchweizerInnen sind EU-/EWR-BürgerInnen hinsichtlich des Zugangs zum österreichischen Arbeitsmarkt gleichgestellt.
Arbeitskräfte aus Drittstaaten (Nicht-EU/EWR-Staates) benötigen für einen auf Dauer ausgerichteten Arbeitsmarktzugang eine kombinierte Arbeits- und Aufenthaltsbewilligung, die die Beschäftigung bei einem bestimmten Arbeitgeber ermöglicht (z.B. Rot-Weiß-Rot Karte) oder freien Arbeitsmarktzugang gewährt (zum Beispiel Rot-Weiß-Rot Karte plus, Daueraufenthalt - EU).
Externe Links
- Österreichische Migrationsplattform
- Berufsanerkennungs-Webseite
- Berufsanerkennung - Anlaufstellen
- AMS – Service für Ausländerinnen/Ausländer
- AMS - Service für Unternehmen
- EURES– Jobs und Personal europaweit
- BMI – Niederlassung und Aufenthalt
- RIS – Ausländerbeschäftigungsgesetz
- RIS – Fremdenpolizeigesetz
- RIS – Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetz