Das Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt Arbeitsverhältnisse.
Zum Arbeitsrecht gehören
- Gesetze
- Verordnungen
- Kollektivverträge
- Betriebsvereinbarungen
Ein Arbeitsvertrag regelt wichtige Dinge
in einem bestimmten Arbeitsverhältnis.
Ein Arbeitsvertrag muss dem Arbeitsrecht entsprechen.
Es darf zum Beispiel nichts darin stehen,
was gegen das Gesetz ist.
Auch der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts.
Außerdem sind die Vorschriften der Europäischen Union wichtig.
Im Arbeitsrecht gibt es 2 große Bereiche:
Persönliches Arbeitsrecht
Manchmal liest man auch: Individual-Arbeitsrecht.
Damit ist der Teil des Arbeitsrechts gemeint,
der für die Arbeitsverhältnisse zwischen
einzelnen Personen und einzelnen Unternehmen gilt.
Zum Beispiel sind im Arbeitsvertrag
die Rechte und Pflichten geregelt.
Manche Gesetze gelten für alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
Zum Beispiel das Urlaubsgesetz.
Manche Gesetze gelten nur für bestimmte Arbeitsverhältnisse
oder für bestimmte Berufsgruppen.
Zum Beispiel das Angestelltengesetz.
Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
ist ein wichtiger Bereich des persönlichen Arbeitsrechts.
Gemeinsames Arbeitsrecht
Manchmal liest man auch: Kollektiv-Arbeitsrecht.
Damit ist der Teil des Arbeitsrechts gemeint,
der das Verhältnis zwischen den Interessensvertretungen
regelt.
Die Interessensvertretungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
sind zum Beispiel:
- Gewerkschaften
vertreten Berufsgruppen. - Betriebsrätinnen und Betriebsräte
- und Personalrätinnen und Personalräte
vertreten die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
eines bestimmten Unternehmens oder einer bestimmten Behörde.
Die Interessensvertretungen der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber
sind zum Beispiel:
- Die Vereinigung der Österreichischen Industrie
heißt auch: Industriellenvereinigung - Österreichischer Wirtschaftsbund
- und viele weitere
Bestimmte Interessensvertretungen beider Seiten
verhandeln und schließen miteinander Kollektivverträge ab.
Zum Beispiel eine Gewerkschaft mit der Industriellenvereinigung.
Im Kollektivvertrag sind Regeln zusammengefasst,
die für eine bestimmte Berufsgruppe gelten.
Zum Beispiel Regeln für das Gehalt.
Das wichtigste Gesetz des Gemeinsamen Arbeitsrechts
ist das Arbeits-Verfassungsgesetz.
Es regelt die rechtlichen Grundlagen für
- Kollektivverträge
- Aufgaben und Rechte der Betriebsrätinnen und Betriebsräte
Das Arbeitsrecht regelt Rechtsfragen, die sich auf ein Arbeitsverhältnis beziehen. Grundlage für das Arbeitsverhältnis ist der Arbeitsvertrag, der im Rahmen der arbeitsrechtlichen Bestimmungen (Gesetze, Verordnungen, Kollektivverträge und Betriebsvereinbarungen) abgeschlossen werden muss. Auch der ArbeitnehmerInnenschutz ist ein wichtiger Teil des Arbeitsrechts. Von zunehmender Bedeutung sind weiters Vorschriften der Europäischen Union.
Gliederung des Arbeitsrechts
Individualarbeitsrecht
Unter das Individualarbeitsrecht fallen alle Rechtsvorschriften, die individuelle Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitnehmer- und Arbeitgeberseite regeln. Dazu zählen beispielsweise die im Arbeitsvertrag festgelegten Rechte und Pflichten. Es gibt Gesetze, die für alle Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen gelten, wie etwa das Urlaubsgesetz. Es gibt aber auch Gesetze, die sich auf bestimmte Arbeitsverhältnisse oder Berufsgruppen beziehen, zum Beispiel das Angestelltengesetz.
Ein wichtiger Bereich des Individualarbeitsrechts ist der ArbeitnehmerInnenschutz.
Kollektivarbeitsrecht
Unter Kollektivarbeitsrecht bzw. Arbeitsverfassungsrecht sind jene Rechtsvorschriften zusammengefasst, die das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebs- bzw. Personalräten auf der einen Seite und Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen sowie ihren Verbänden auf der anderen Seite regeln.
Das wichtigste Gesetz des Kollektivarbeitsrechts ist das Arbeitsverfassungsgesetz. Es regelt die rechtlichen Grundlagen für die Kollektivverträge (kollektive Rechtsgestaltung) und die Aufgaben und Befugnisse des Betriebsrats (Betriebsverfassungsrecht).