Anmeldung als Ausbildungseinrichtung des Gesundheits- oder Sozialwesens für das psychotherapeutische Propädeutikum zum Erwerb praktischer Kenntnisse und Erfahrungen im Umgang sowohl mit verhaltensgestörten als auch leidenden Personen unter fachlicher Anleitung gem. § 3 Abs. 2 Z 2 des Psychotherapiegesetzes, BGBl.Nr. 361/1990