Berufslisten
Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz führt folgende Berufslisten:
- Gesundheitspsychologie: Liste der GesundheitspsychologInnen
- Klinische Psychologie: Liste der Klinischen PsychologInnen
- Musiktherapie: MusiktherapeutInnenliste
- Psychotherapie: PsychotherapeutInnenliste
- Trainingstherapie: Liste der TrainingstherapeutInnen und Trainingstherapien
Darüber hinaus sind die anerkannten Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis, bei denen eine Ausbildung in den Bereichen Klinische Psychologie, Gesundheitspsychologie oder Psychotherapie absolviert werden kann, in einer Datenbank abrufbar: Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis
Für die Ausübung der reglementierten Gesundheitsberufe
- Gesundheitspsychologin/Gesundheitspsychologe
- Klinische Psychologin/Klinischer Psychologe
- Musiktherapeutin/Musiktherapeut
- Psychotherapeutin/Psychotherapeut
ist eine Eintragung in die jeweilige Berufsliste als Voraussetzung für die selbstständige Berufsausübung erforderlich.
Für Trainingstherapeutinnen/Trainingstherapeuten ist der Eintrag in die Berufsliste als Berechtigungsnachweis für die Berufsausübung anzusehen.
Die Eintragung in die Berufsliste gilt auch bei Behörden, Ämtern, Unternehmen, etc. als Bestätigung über die Berufsberechtigung. Hinweis: Die Ausstellung einer gesonderten schriftlichen Bestätigung über die erfolgte Eintragung in die Berufsliste ist kostenpflichtig!
Für Trainingstherapeutinnen/Trainingstherapeuten ist der Eintrag in die Berufsliste als Berechtigungsnachweis für die Berufsausübung anzusehen.
Ja. Personen, die ein Studium der Sportwissenschaften absolviert haben und zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des MABG, am 26. September 2012, Tätigkeiten in der Trainingstherapie ausgeübt haben, dürfen bis 31. Dezember 2015 auch ohne Listeneintragung Tätigkeiten in der Trainingstherapie ausüben. Danach erlischt diese Berechtigung.
Mit 1. Jänner 2016 darf somit eine Berufsausübung als Trainingstherapeut/in nur mehr mit vorhergehender Listeneintragung erfolgen.
Vollständig ausgefülltes Formblatt zur Eintragung in die jeweilige Liste
sowie die entsprechenden Dokumente (im Formblatt angeführt).
Je nach Liste sind verschiedene Abteilungen im Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz zuständig:
Abteilung IX/A/3:
- Ausbildungseinrichtungen in Gesundheitspsychologie, Klinischer Psychologie und Psychotherapie: Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis
- Gesundheitspsychologie: Liste der GesundheitspsychologInnen
- Klinische Psychologie: Liste der Klinischen PsychologInnen
- Musiktherapie: MusiktherapeutInnenliste
- Psychotherapie: PsychotherapeutInnenliste
Abteilung IX/A/2
- Trainingstherapie: Liste der TrainingstherapeutInnen und Trainingstherapien
Den Antrag sowie die entsprechenden Dokumente übermitteln Sie bitte per Post an die zuständige Abteilung im Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien.
FAQ mit detaillierten Informationen zur Änderung von Daten in Listen eingetragener Berufsgruppen, z.B. aufgrund von Namensänderung, Änderung des Berufssitzes, Berufsniederlegung etc.