Betreuende und pflegende Angehörige
Pflegende Angehörige
Es gibt heutzutage viele Menschen, die Pflege brauchen.
Wenn ein Mensch Pflege braucht,
betrifft das oft die ganze Familie.
Bei jedem einzelnen Menschen,
der Pflege braucht,
ist die Situation anders.
Es kommt zum Beispiel darauf an,
wie viel Pflege jemand braucht
oder wie viel Pflege jemand
von den Familienmitgliedern bekommen kann.
Es ist auch wichtig,
wie viel Geld eine Familie hat
oder wie groß die Wohnung ist.
Auf jeden Fall ist die Pflege daheim sehr anstrengend
für alle beteiligten Personen.
Diese Personen brauchen dabei viel Unterstützung.
Pflegende Angehörige haben wenig Zeit
und brauchen oft Informationen zur Pflege.
Ersatzpflege
Wenn ein naher Angehöriger oder eine nahe Angehörige
einen Menschen seit mindestens einem Jahr pflegt,
kann diese Person eine Unterstützung bekommen,
wenn sie die Person aus einem wichtigen Grund
für eine Zeit lang nicht pflegen kann.
Wichtige Gründe sind zum Beispiel Krankheit oder Urlaub.
Dafür gibt es folgende Voraussetzungen:
- Die pflegebedürftige Person bekommt
mindestens ein Pflegegeld der Stufe 3 - Die pflegebedürftige Person
ist an Demenz erkrankt ist und bekommt
mindestens ein Pflegegeld der Stufe 1 - Die pflegebedürftige Person
ist minderjährig und bekommt
mindestens ein Pflegegeld der Stufe 1
Diese Unterstützung ist dafür da,
dass eine Person bezahlt werden kann,
die die Haupt-Pflegeperson vertritt.
Wenn Sie diese Unterstützung bekommen möchten,
müssen Sie ein Ansuchen an das Sozialministeriumservice schicken.
Das Antragsformblatt sowie ein Informationsblatt
können Sie im Internet herunterladen.
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Manchmal können Personen
wegen der Pflege eines nahen Familienangehörigen
nicht arbeiten gehen.
Man kann in so einem Fall trotzdem
Zeiten für die Pensions-Versicherung bekommen,
obwohl man keinen Beitrag zahlt.
Dafür gibt es zwei Möglichkeiten:
- Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Wenn eine Person keine Pflichtversicherung mehr hat,
weil sie eine nahe Angehörige oder
einen nahen Angehörigen pflegen muss,
kann sie sich bei der Pensionsversicherung weiterversichern.
Voraussetzungen:
Die pflegebedürftige Person muss
mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bekommen.
Die pflegende Person muss
ihre ganze Arbeitskraft
für die Pflege brauchen.
Es muss schon bestimmte Vor-Versicherungszeiten geben.
Pro Pflegefall gibt es diese Begünstigung
nur für eine Person.
Die Weiterversicherung gibt es weiter,
auch wenn die pflegebedürftige Person
für eine bestimmte Zeit im Krankenhaus ist.
Die Beiträge für die Pensionsversicherung
zahlt der Bund.
Pflegende Angehörige haben also keine Kosten.
2. Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese neue Selbstversicherung gilt für Zeiten,
in denen eine Person
keine Pflichtversicherung mehr hat,
weil sie eine nahe Angehörige oder
einen nahen Angehörigen pflegen muss.
Man kann sie auch bekommen,
wenn man schon eine Pflichtversicherung hat,
weil man arbeiten geht.
Voraussetzungen:
Die pflegebedürftige Person muss
mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bekommen.
Die pflegende Person muss sehr viel Arbeit
mit der Pflege haben.
Die pflegende Person muss im Inland wohnen.
Auch diese Beiträge bezahlt der Bund.
Pflegende Angehörige können so kostenlos
Versicherungszeiten bekommen.
Frauen oder Männer,
die ein behindertes Kind pflegen
und deshalb nicht mehr als 20 Stunden arbeiten können,
können sich auch in der Pensionsversicherung
selbst versichern.
Die Kosten dafür übernimmt der Bund.
Pflegende Personen haben also keine Kosten.
Infoservice des Sozialministeriums: Angebot Sozialer Dienste
Jede einzelne Pflegesituation ist individuell verschieden, weil auch die Gesundheits-, Lebens- und Familiensituationen verschieden sind. Auch die finanziellen Voraussetzungen und die Wohnsituationen spielen eine wichtige Rolle. Aber die Pflege daheim ist für alle Beteiligten eine große Herausforderung, die viel Unterstützung braucht.
- Logo "Pflegende Angehörige"
- Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause
- Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
- Krankenversicherung für pflegende Angehörige
- Ersatzpflege
- Pflegende Kinder und Jugendliche - Young Carers
- Das Angehörigengespräch
Logo "Pflegende Angehörige"

Anlässlich des ersten nationalen Aktionstages pflegender Angehöriger am 13. September 2019 hat Bundesministerin Mag.a Dr.in Brigitte Zarfl der Öffentlichkeit ein neues Logo präsentiert.
Mehr als 940.000 erwachsene Angehörige kümmern sich Tag für Tag mit viel Engagement um ihre hilfebedürftigen Familienmitglieder und übernehmen damit den überwiegenden Teil der Pflege und Betreuung. Damit leisten Sie für uns alle einen gesellschaftspolitisch äußerst wertvollen Beitrag, den es zu würdigen gilt.
Durch das Logo „Pflegende Angehörige“ soll einerseits die Aufmerksamkeit dafür geweckt werden, das Jede und Jeder plötzlich und unerwartet mit Pflege und Betreuung in der eigenen Familie konfrontiert sein kann. Anderes soll das Logo bei allen Aktionen, Projekten und Maßnahmen Verwendung finden, die zur Unterstützung und Entlastung dieser Personengruppe beitragen.
Das Logo wird allen Organisationen und Institutionen kostenlos zum Download angeboten, die Maßnahmen für pflegende Angehörige umsetzen. Ausgenommen von der Nutzung sind Gewerbetreibende der Personenbetreuung und Vermittlungsagenturen in der 24-Stunden-Betreuung. Alle Verwertungs-, Benutzungs-, und Bearbeitungsrechte blieben beim Sozialministerium bzw. beim jeweiligen Rechtsnachfolger.
Sollten Sie das Logo in einem anderem Format benötigen bitten wir um Kontaktaufnahme unter kommunikation@sozialministerium.at
Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause
Das Pflegesystem hat eine große Bedeutung für die gesamte österreichische Bevölkerung. Zur Attraktivierung der Pflege und Betreuung zu Hause sollen nun z.B. Maßnahmen für pflegende Angehörige sowie zur besseren Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf gesetzt werden. In diesem Zusammenhang wurden die Länder, der Fonds Soziales Wien sowie der Städtebund und der Gemeindebund zu einem Erfahrungsaustausch eingeladen. Diese Rückmeldungen und Vorschläge sind in dem nachfolgenden Dokument zusammengefasst.
Pensionsversicherung für pflegende Angehörige
Für pflegende Angehörige, die einen nahen Familienangehörigen unter gänzlicher bzw. erheblicher Beanspruchung ihrer Arbeitskraft pflegen, bestehen folgende Möglichkeiten, um ohne Beitragszahlungen Pensionsversicherungszeiten zu erwerben:
Weiterversicherung für pflegende Angehörige
Personen, die aus der Pflichtversicherung ausgeschieden sind (z.B. Beendigung der Erwerbstätigkeit), um einen nahen Angehörigen oder eine nahe Angehörige zu pflegen, können sich in der Pensionsversicherung weiterversichern.Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- gänzliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Vorliegen bestimmter Vorversicherungszeiten
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger kann auch neben einer aufgrund einer Erwerbstätigkeit bestehenden Pflichtversicherung in Anspruch genommen werden.Die Voraussetzungen dafür sind:
- Anspruch der/des pflegebedürftigen Angehörigen auf ein Pflegegeld zumindest der Stufe 3
- erhebliche Beanspruchung der Arbeitskraft durch die Pflege in häuslicher Umgebung
- Wohnsitz im Inland
Auch die Beiträge für die Selbstversicherung übernimmt der Bund zur Gänze. Pflegende Angehörige können auf diese Art und Weise kostenlos Versicherungszeiten erwerben.
Außerdem können sich Personen, deren Arbeitskraft wegen der Pflege eines behinderten Kindes überwiegend beansprucht ist, in der Pensionsversicherung selbst versichern. Die Erwerbstätigkeit darf dabei bis zum Ausmaß von 20 Wochenstunden ausgeübt werden. Der versicherten Person erwachsen dabei keine Kosten, da die Beiträge vom Bund bezahlt werden.
Weiterführende Informationen und Anträge erhalten Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger.
Krankenversicherung für pflegende Angehörige
Mitversicherung für pflegende Angehörige
Es können sich Personen beitragsfrei mitversichern lassen, die zumindest selbst Anspruch auf Pflegegeld der Stufe 3 haben oder die eine Angehörige bzw. einen Angehörigen mit Anspruch auf Pflegegeld zumindest in Höhe der Stufe 3 unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft pflegen.
Selbstversicherung für pflegende Angehörige
Diese Versicherungsvariante ist kostenlos und kann von Personen in Anspruch genommen werden, die nicht in der Krankenversicherung pflichtversichert oder als Angehörige mitversichert und sozial schutzbedürftig sind. Die so versicherte Person muss sich der häuslichen Pflege einer/eines nahen Angehörigen widmen, die/der mindestens Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Die Pflege muss unter ganz überwiegender Beanspruchung der Arbeitskraft im Inland erfolgen.
Selbstversicherung in der Krankenversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
Personen, die sich der Pflege ihres im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes widmen und die Voraussetzungen für die kostenlose Selbstversicherung in der Pensionsversicherung für Zeiten der Pflege eines behinderten Kindes erfüllen, können sich bei sozialer Schutzbedürftigkeit in der Krankenversicherung auf Antrag selbst versichern, sofern sie nicht als Angehörige mitversichert sind.
Versicherungsbeiträge fallen nicht an. Diese werden zur Gänze aus Mitteln des Ausgleichfonds für Familienbeihilfen vom Bund beglichen. Nähere Informationen erteilt die zuständige Krankenkasse.
Ersatzpflege
Ist eine nahe Angehörige oder ein naher Angehöriger, die/der einen pflegebedürftigen Menschen seit mindestens einem Jahr überwiegend pflegt und an der Erbringung der Pflegeleistung wegen Krankheit, Urlaub oder aus sonstigen wichtigen Gründen verhindert, kann eine Zuwendung zu den Kosten für die Ersatzpflege gewährt werden. Zuständig ist das Sozialministeriumservice.
Pflegende Kinder und Jugendliche - Young Carers
Young Carers sind ein globales Phänomen, doch zu diesem Thema besteht noch großer Informationsbedarf. Die Studien „Kinder und Jugendliche als pflegende Angehörige" aus den Jahren 2012 und 2014 geben Einsicht in die Situation von Young Carers in Österreich.
Im Auftrag des Sozialministeriums wurde nicht nur die Anzahl pflegender Kinder und Jugendlicher erhoben, sondern auch welche Aufgaben sie in der Familie übernehmen und welche Wünsche und Bedürfnisse sie für sich und die Familie haben. Demnach leisten pflegende Kinder in den verschiedensten Lebensbereichen Unterstützungsarbeit. Je nachdem, wo sie gebraucht werden, helfen sie im Haushalt, den gesunden Geschwistern oder in der direkten Pflege für die erkrankte Person. Knapp ein Viertel der Young Carers helfen in allen drei Bereichen überdurchschnittlich viel, manchmal fünf oder mehr Stunden am Tag. Hilfen von außen, zum Beispiel durch Freunde oder eine Pflegeperson, geben Kinder nur selten an.
Bundesweit wurde ein Anteil von 3,5 % bzw. rund 42.700 pflegenden Kindern und Jugendlichen im Alter von 5 bis 18 Jahren ermittelt. Das durchschnittliche Alter liegt bei 12,5 Jahren, 70 % der Young Carers sind weiblich. Migration hat keinen Einfluss auf kindliche Pflege.
Pflegende Kinder und Jugendliche, die regelmäßig über einen längeren Zeitraum chronisch kranke Familienmitglieder pflegen, übernehmen somit überdurchschnittliche pflegerische Verantwortung!
Beide Studien sind in Band 19 der „Sozialpolitischen Studienreihe" veröffentlicht und können beim Broschürenservice des Sozialministeriums bestellt werden.
Hilfsangebote für Young Carers
Betroffene Kinder und Jugendliche, aber auch Eltern, Pädagoginnen und Pädagogen sowie am Thema Interessierte können sich zum Beispiel an folgende Stellen wenden:
- Superhands - Internetplattform für Kinder und Jugendliche, die zuhause ein Familienmitglied pflegen
- 147 Rat auf Draht - Notruf für Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen
- Verrückte Kindheit - Das Online-Portal - Plattform für Jugendliche und junge Erwachsene, deren Eltern psychisch erkrankt sind
- Österreichisches Jugendrotkreuz
Weitere Adressen und Informationen für Young Carers finden Sie unter den externen Links.
Hier finden Sie den Folder "Young Carers"
Das Angehörigengespräch
Es ist belegt, dass pflegende Angehörige oft psychisch belastet sind. Jenen Angehörigen, welche beim Hausbesuch durch eine diplomierte Pflegefachkraft zumindest eine psychische Belastung angegeben haben, wird das Angehörigengespräch angeboten. Durchgeführt wird das Angehörigengespräch von Psychologen und Psychologinnen, Sozialarbeitern und Sozialarbeiterinnen sowie anderen, fachkundigen Personen.
Um mehr Angehörigen von Bezieher/innen von Pflegegeld solch ein Entlastungsgespräch zu ermöglichen, kann das Angehörigengespräch auch auf Wunsch hin angefordert werden. Dieses Angebot ist kostenlos.
Nähere Informationen dazu erhalten Sie beim Kompetenzzentrum "Qualitätssicherung in der häuslichen Pflege", das die Angehörigengespräche bundesweit organisiert und koordiniert angehoerigengespraech@svb.at Tel. 01/79706-2705).
Externe Links
- Das Beratungsmagazin für pflegende Angehörige und Zugehörige
- Die sozialpolitische Studienreihe
- Superhands für Kinder und Jugendliche, die Angehörige pflegen
- Rat auf Draht - Notruf für Kinder und Jugendliche
- Verrückte Kindheit - Das Online-Portal
- Österreichisches Jugendrotkreuz
- Interessengemeinschaft pflegender Angehöriger
- KIPKE - Beratung von Kindern mit psychisch kranken Eltern (Caritas)
- KIPKE - Beratung von Kindern mit psychisch kranken Eltern (PSZ)
- JOJO - Hilfe für Kinder psychisch kranker Eltern
- Partnerschaftsprojekt Gemeinsam wachsen
- elco - Coaching und Beratung für Familien mit einem psychisch erkrankten Elternteil
- Mama/Papa hat Krebs - Österreichische Krebshilfe Wien
- Starke Tochter/Starker Sohn: Austausch und Coaching für Kinder und Jugendliche von Angehörigen mit Multipler Sklerose
- Big Brothers/Big Sisters: Mentoring für Kinder und Jugendliche in schwierigen Situationen
- Infobox Young Carers für PädagogInnen und Fachkräfte in der Jugendarbeit
- EPYC – Empowering Professionals to support Young Carers
- Homepage der „2nd International Young Carers Conference“ in Malmö, Mai 2017
- Infoservice: Informationen zum Angebot von Sozialen Diensten
- Versicherungsmöglichkeiten für pflegende Angehörige auf help.gv.at
- Angebote für pflegende Angehörige und Interessierte (siehe aktuelles Programm)
- Fonds Soziales Wien (FSW)