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Pensionssplitting

Neuer Höchststand an Übertragungen beim freiwilligen Pensionssplitting

Immer mehr Eltern teilen ihre Pensionskontogutschriften freiwillig, um so einen Ausgleich aufgrund von unterschiedlicher Kindererziehungsarbeit und Berufstätigkeit zu schaffen.

Im Jahr 2022 wurden dabei insgesamt 1.155 Übertragungen von einem Elternteil zum anderen durchgeführt. Das ist eine Steigerung gegenüber dem Vorjahr um +10,7 Prozent. Die meisten Übertragungen wurden in Niederösterreich (234) und Oberösterreich (221) durchgeführt. Die häufigsten Übertragungen (98,4 Prozent) wurden dabei von männlichen Elternteilen durchgeführt.

Was ist das freiwillige Pensionssplitting?

Das freiwillige Pensionssplitting ist die Möglichkeit zur Übertragung von Pensionskontogutschriften. Jener Elternteil, der sich nicht überwiegend der Kindererziehung widmet und erwerbstätig ist kann für die ersten sieben Jahre ab Geburt des Kindes bis zu 50 Prozent der Pensionskontogutschrift auf das Pensionskonto des Elternteils übertragen lassen, der sich überwiegend der Kindererziehung widmet.

Was bringt das freiwillige Pensionssplitting?

Kindererziehungszeiten gehen oft mit keiner oder nur geringer Erwerbstätigkeit, z.B. Teilzeitarbeit einher. Das führt langfristig zu niedrigen Pensionsleistungen im Alter. Durch die partnerschaftliche Aufteilung von Pensionskontogutschriften kann das freiwillige Pensionssplitting dem entgegenwirken.  

Wer kann das freiwillige Pensionssplitting durchführen?

Übertragungen können Eltern durchführen die in der gesetzlichen Pensionsversicherung versichert sind. Die Beantragung ist bis zum vollendeten 10. Lebensjahr des jüngst geborenen Kinders möglich.

Wo kann ich weitere Informationen und den Antrag zum freiwilligen Pensionssplitting finden?

Die Pensionsversicherungsanstalt (PVA), die Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) und die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) bieten Information und Beratung zum Thema an.