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Qualitätsstandards gemäß Gesundheitsqualitätsgesetz

Durch die Veröffentlichung von Qualitätsstandards wird das österreichweite Qualitätsniveau bei Gesundheitsleistungen weiter gehoben. Die Rechtsgrundlage dafür ist das Gesundheitsqualitätsgesetz.

Die Sicherstellung eines hohen österreichweiten Qualitätsniveaus bei Gesundheitsleistungen ist ein wichtiges Anliegen. Aus diesem Grund ermächtigt das Gesundheitsqualitätsgesetz den Bundesminister für Gesundheit zur Veröffentlichung von Qualitätsstandards. Solange der Bundesminister nicht ausdrücklich Verordnungen erlässt, handelt es sich bei den Qualitätsstandards um Empfehlungen für eine bundesweite Vorgehensweise.

Vorgaben für Qualitätsstandards

Das Gesundheitsqualitätsgesetz gibt in § 4 den rechtlichen Rahmen für Qualitätsstandards vor. Ergänzend dazu beschreibt die Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards die Vorgehensweise, wie Qualitätsstandards entwickelt werden sollen und deren Kernelemente.

Mit Qualitätsstandards sollen in erster Linie bundesweite „Mindeststandards" in der Patientenversorgung festgelegt werden. Darüber hinaus können in Qualitätsstandards, insbesondere bei Handlungsfeldern mit großem Interventions- und Entwicklungspotenzial, auch Ziele im Sinne einer optimalen Versorgung formuliert werden.

Der Fokus von Qualitätsstandards liegt auf der Beschreibung der organisatorischen Rahmenbedingungen in der Versorgung der Patientinnen und Patienten über alle Sektoren hinweg und im Aufzeigen von Lösungen für die Herausforderungen an den Nahtstellen.

Empfohlene Maßnahmen sollen hinsichtlich des erhofften Effektes möglichst evidenzbasiert und realistisch umsetzbar sein. Die konkrete Umsetzung der Empfehlungen erfolgt jeweils auf Basis der regionalen Rahmenbedingungen.

Vorgehensweise zur Entwicklung von Qualitätsstandards: Methodenhandbuch

Damit die Qualitätsstandards nach einer wissenschaftlich korrekten und einheitlichen Methode erarbeitet werden und gut verständlich sind, wurde eine Handlungsanweisung, das Methodenhandbuch, entwickelt. Dieses wird regelmäßig aktualisiert. Das Methodenhandbuch in der vorliegenden Version 2.0 ist maximal 5 Jahre ab Veröffentlichung, längstens also bis Juni 2024, gültig.

In die Erarbeitung des Methodenhandbuchs Version 2.0. sind die Erfahrungen der letzten Jahre bei der Erstellung von Qualitätsstandards eingeflossen.

Für die Erstellung der Qualitätsstandards gelten folgende Ziele:

  • Entwicklung und Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung
  • Patientinnen- und Patientenorientierung
  • Bundesweit einheitliche Standards
  • Sektoren- und berufsübergreifende Vorgangsweise
  • Transparenz

Methode zur Erstellung von Qualitätsstandards - Version 2.0 (PDF, 306 KB)

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2020