Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Gesundheitspolitik in der EU und im internationalen Kontext (WHO)

Das Gesundheitsministerium ist auf der internationalen Ebene aktiv tätig im Rahmen der Europäischen Union (EU), insbesondere dem Rat der EU, des Europarates, der Vereinten Nationen (UNO), der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) und der Weltgesundheitsorganisation (WHO).

Gesundheitspolitik in der EU

Die Gesundheitspolitik in der Europäischen Union (EU) ist nach wie vor eine Angelegenheit der Nationalstaaten. Im Vertrag von Amsterdam ist ausdrücklich festgelegt, dass die Mitgliedstaaten die volle Verantwortung für die Organisation des nationalen Gesundheitswesens und der medizinischen Versorgung tragen. Nichtsdestotrotz gewinnt die EU auf diesem Politikfeld immer mehr an Bedeutung. So verfügt sie über entsprechende Kompetenzen, um die Mitgliedstaaten zu unterstützen und ihre Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Gesundheitswesens zu fördern. Allerdings gilt bei allen Aktivitäten der EU grundsätzlich das Subsidiaritätsprinzip. Das bedeutet, dass die EU nur dann ins gesundheitspolitische Geschehen eingreifen darf, wenn die betreffenden Angelegenheiten nicht auf einzelstaatlicher Ebene gelöst werden können. Wesentlich für die Kompetenzverteilung zwischen der EU und den Mitgliedstaaten ist, dass die Zuständigkeit für die Gestaltung der Gesundheitssysteme bei den Mitgliedstaaten bleibt.

Verantwortung der Mitgliedstaaten – ergänzende Kompetenzen der EU

Grundlage der europäischen Gesundheitspolitik ist die alleinige Verantwortung der Mitgliedstaaten für

  • die Festlegung der Gesundheitspolitik,
  • die Verwaltung des Gesundheitswesens sowie
  • die medizinische Versorgung, einschließlich der Finanzierung der Leistungen und der Leistungsumfang.

Die Rolle der EU ist darauf beschränkt, die Politik der Mitgliedstaaten zu ergänzen, ihre Zusammenarbeit zu fördern und ihre Tätigkeit – falls erforderlich – zu unterstützen. Dies ist z. B. der Fall beim Austausch bewährter Praktiken im Bereich der Patientensicherheit und der Bündelung von hochspezialisierten medizinischen Ressourcen in Europäischen Referenznetzwerken, insbesondere im Bereich der seltenen Erkrankungen. Wichtigstes finanzielles Instrument zur Umsetzung der EU-Gesundheitsstrategie sowie zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten ist das EU-Aktionsprogramm Gesundheit.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz setzt sich dafür ein, dass bewährte europäische Verfahren bekannt und genutzt werden. Hierfür ist eine enge Abstimmung zwischen den Mitgliedstaaten und den Institutionen der Europäischen Union notwendig.

EU-Gesetzgebung: Gesundheitsschutz und Binnenmarkt

Europäische gesetzgeberische Maßnahmen zum Gesundheitsschutz kommen nur dort zum Einsatz, wo ihre Ziele allein durch nationale Regelungen nicht erreicht werden können. (Subsidiarität). Außerdem muss die Verhältnismäßigkeit gewahrt werden. Dies ist z. B. der Fall bei

  • der Prävention und Bekämpfung grenzüberschreitender Gesundheitsgefahren,
  • Fragen der Patientenmobilität in Europa,
  • Fragen der Freizügigkeit von Leistungserbringern im Gesundheitswesen und
  • Maßnahmen zur Festlegung hoher Qualitäts- und Sicherheitsstandards für  
    • Organe und Substanzen menschlichen Ursprungs,
    • Arzneimittel und Medizinprodukte sowie
    • den Gesundheitsschutz bei Maßnahmen in den Bereichen Veterinärwesen und Pflanzenschutz.

In Bereichen, die das reibungslose Funktionieren des europäischen Binnenmarktes betreffen, kann die EU mit ihrer Gesetzgebung die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten aneinander angleichen.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz setzt sich bei den Verhandlungen und der Umsetzung dieser Rechtsakte dafür ein, das hohe Gesundheitsschutzniveau Österreichs zu wahren und auch in anderen Mitgliedstaaten zu fördern.

Weiterführende Informationen zum Thema Gesundheitspolitik der EU:

https://europa.eu/european-union/topics/health_de

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Allgemeines

Die Weltgesundheitsorganisation (World Health Organization, WHO) wurde 1948 als internationale Fachorganisation für Gesundheit im Verband der Vereinten Nationen gegründet und umfasst derzeit 194 Mitgliedsstaaten. Österreich ist seit dem Gründungsjahr 1948 Mitglied der WHO. Die Satzung der WHO trat am 7. April 1948 in Kraft. Aus diesem Anlass begehen die WHO-Mitgliedsstaaten jedes Jahr den 7. April als Weltgesundheitstag. Der Hauptsitz der WHO befindet sich in Genf (Schweiz). Das Gesundheitsministerium hat vor Ort einen Gesundheitsattaché.

Wichtigste Funktionen der WHO sind die internationale Koordination und Richtungsweisung im Gesundheitsbereich und die fachliche Zusammenarbeit mit den Ländern sowie die Unterstützung der Zusammenarbeit der Länder untereinander.

Die Präambel der WHO-Satzung enthält die Definition der WHO für Gesundheit: Gesundheit ist ein Zustand vollkommenen physischen, geistigen und sozialen Wohlbefindens und nicht bloß das Fehlen von Krankheit und Gebrechen.

Die Weltgesundheitsversammlung (World Health Assembly, WHA) ist die Vollversammlung aller Mitgliedsstaaten und das höchste Entscheidungsorgan. Sie tritt jedes Jahr in Genf im Mai zusammen und bestimmt Ziele, Richtlinien und Arbeitsschwerpunkte der Organisation.

Der Exekutivrat (Executive Board, EB) besteht aus 34 gewählten Gesundheitsexpertinnen und Gesundheitsexperten der Mitgliedsstaaten und ist für die Vorbereitung und Ausführung der Beschlüsse der WHA verantwortlich. Österreich ist für die Funktionsperiode 2019-2022 Mitglied des Exekutivrates.

Seit Juli 2017 ist Dr. Tedros Adhanom Ghebreyesus aus Äthiopien Generaldirektor der WHO. Es gibt für jede der sechs WHO-Regionen ein Regionalbüro, das jeweils von einer Regionaldirektorin oder einem Regionaldirektor geleitet wird. Der Sitz des Regionalbüros der WHO-Region Europa mit ihren 53 Mitgliedsstaaten ist Kopenhagen (Dänemark).

Wichtige Aufgaben der WHO

Die WHO

  • erhebt und analysiert regelmäßig weltweite Gesundheits- und Krankendaten;
  • entwickelt international anerkannte Richtlinien, Standards, Leitlinien und Methoden in gesundheitsrelevanten Bereichen und erarbeitet politische Strategien für ihre Durchsetzung;
  • bekämpft übertragbare Krankheiten und ruft globale Impfprogramme ins Leben;
  • formuliert weltweite Gesundheitsziele;
  • entwickelt und fördert Programme gegen gesundheitliche Risikofaktoren wie Rauchen, Alkohol oder Übergewicht;
  • und setzt die gesundheitsbezogenen Nachhaltigkeitsziele der „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ um.

Wichtige Ereignisse in der Geschichte der WHO

  • 1959: Beginn des globalen Programms zur Ausrottung der Pocken.
  • 1978: Die „Alma-Ata-Deklaration" erklärt die primäre Gesundheitsversorgung mit dem Ziel "Gesundheit für alle" zu einem Schlüsselkonzept der WHO.
  • 1979: Die Pocken gelten als weltweit ausgerottet.
  • 1986: Die „Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung" folgt auf die „Alma-Ata-Deklaration“ und legt die Basis zur Abkehr von der bloßen Krankheitsverhütung zur Gesundheitsförderung.
  • 1988: Beginn der globalen Impfkampagne zur Ausrottung von Polio.
  • 2005: Das „Rahmenübereinkommen der WHO zur Eindämmung des Tabakgebrauchs" soll vor den Folgen des Tabakkonsums und des Passivrauchens schützen.
  • 2007: Die „Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005)“ verpflichten die Mitgliedsstaaten, Ereignisse, die eine gesundheitliche Notlage von internationaler Tragweite darstellen, unverzüglich an die WHO zu melden, um die grenzüberschreitende Ausbreitung von Krankheiten (wie z.B. Ebola) zu verhindern.
  • 2008: Die WHO verstärkt ihren Fokus in Richtung der Bekämpfung nichtübertragbarer Krankheiten (Diabetes, Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebs, chronische Atemwegserkrankungen, psychische Erkrankungen).
  • 2010: Die WHA beschließt den „WHO-Verhaltenskodex zur internationalen Rekrutierung von Gesundheitspersonal“.
  • 2011: Die WHA beschließt den „Planungsrahmen für die pandemische Influenza“. Damit wird die Weitergabe von Virenproben verbessert und Entwicklungsländern ein besserer Zugang zu Impfstoffen und Hilfsgütern verschafft.
  • 2015: Die Generalversammlung der Vereinten Nationen nimmt die „Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung“ an, welche u.a. die Erreichung der allgemeinen Gesundheitsversorgung (Universal Health Coverage, UHC) zum Ziel hat (SDG 3.8).
  • 2018: Das „Protokoll zur Unterbindung des unerlaubten Handels mit Tabakerzeugnissen“ tritt in Kraft.
  • 2019: Die WHA beschließt die „11. Überarbeitung der Internationalen statistischen Klassifikation der Krankheiten und verwandten Gesundheitsprobleme“, welche ein international verwendetes Verzeichnis von Krankheiten, Symptomen und Verletzungsursachen ist.

Links

Ziele für Nachhaltige Entwicklung - SDG-Umsetzung in Österreich

Bei einem hochrangigen Gipfeltreffen der UNO vom 25. bis 27. September 2015 in New York beschlossen die Staats- und Regierungschefs die Agenda 2030 für Nachhaltige Entwicklung. Alle 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen verpflichteten sich, bis zum Jahr 2030 auf die Umsetzung der Agenda 2030 mit ihren 17 globalen Nachhaltigkeitszielen (SDGs) hinzuarbeiten: auf nationaler, regionaler und internationaler Ebene.

Infografik zu den SDGs
(SDG 3 / copyright: WHO EURO)

 

Die SDG-Umsetzung in Österreich basiert auf dem Mainstreaming-Ansatz und erfolgt durch alle Bundesministerien in ihrem eigenen Zuständigkeitsbereich. Die Darstellung 2016 soll einen Überblick über die Umsetzung der globalen Ziele in Österreich bieten.
Umsetzung der SDGs durch die Bundesministerien - Dokument (2583 kB) (PDF, 2 MB)
Im Rahmen der Ausübung des nationalen Gesundheitsauftrags erfolgt die gesundheitsrelevante Umsetzung der Agenda 2030 maßgeblich durch den Prozess der Gesundheitsziele Österreich sowie durch die Gesundheitsreform/Zielsteuerung-Gesundheit.

Das für Gesundheit zentrale Nachhaltigkeitsziel 3 lautet: "Ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters gewährleisten und ihr Wohlergehen fördern". Es ist maßgeblich mit den übrigen 16 Nachhaltigkeitszielen (SDGs) der Agenda 2030 verknüpft. Das Fact Sheet zur Metadaten-Analyse will die Herausforderungen in der SDG-Umsetzung in Österreich identifizieren, mit Fokus auf den Gesundheitsbereich.

Meta-Analyse zur Umsetzung der Sustainable Development Goals in Österreich - Fokus Gesundheitsbereich_Update 2023 (PDF, 208 KB)

Österreichs erster Freiwilliger Nationaler Bericht zur Umsetzung der Nachhaltigen Entwicklungsziele (FNU) wurde am 15. Juli 2020 im Rahmen des diesjährigen Hochrangigen Politischen Forums für Nachhaltige Entwicklung (HLPF New York) via Videokonferenz präsentiert.  

Der finale Bericht ist auf der Österreichischen Länderseite der Vereinten Nationen veröffentlicht und ist hier einsehbar:

 

Um die SDGs spielerisch zu erlernen, hat das WHO-Regionalbüro für Europa ein SDG-Quiz erstellt. Mit Dank an das WHO-Regionalbüro für Europa:

 

Bilaterale und multilaterale Aktivitäten im Gesundheitsbereich

Bilaterale Aktivitäten im Gesundheitsbereich fördern den Informations- und Gedankenaustausch mit interessierten Ländern weltweit. Kontakte auf Minister- oder hoher Beamtenebene dienen dem multilateralen Interesse Österreichs.

Aufgrund der Ähnlichkeiten ihrer Gesundheitssysteme stehen die deutschsprachigen Gesundheitsministerinnen und Gesundheitsminister von Österreich, Deutschland, Luxemburg, der Schweiz und Liechtenstein („Gesundheitsquintett“) vergleichbaren Herausforderungen gegenüber. Seit 2013 finden jährlich Arbeitstreffen des Gesundheitsquintetts statt und werden erfolgreich zur Förderung gemeinsamer Gesundheitsinteressen genutzt. Die regelmäßigen Treffen schaffen einen Rahmen, um Wissen und Erfahrungen auszutauschen und damit zu einer schrittweisen Verbesserung der Gesundheitsversorgung beizutragen.

Letzte Aktualisierung: 19. März 2024