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Barrierefreiheitserklärung

Angaben gemäß Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG)

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist bemüht, seine Websites im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (Amtsblatt L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.sozialministerium.at.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit Konformitätsstufe AA der "Richtlinien für barrierefreie Webinhalte WebWCAG 2.1" beziehungsweise mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V 3.2.1 (2021-03) vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit den Barrierefreiheitsbestimmungen

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen sukzessive alle Videos um Untertitel zu ergänzen. Neue Videos werden bereits zeitnahe zur Veröffentlichung um Untertitel ergänzt.

Die Suchergebnisse werden in derselben Seite, auf der die Suche gestartet wird, dynamisch angezeigt. Damit bleiben beispielsweise der Seitentitel und die Positionsanzeige der Seite unverändert. Folgendes Problem ist bekannt: Der Sprungmarkenlink zum Inhalt (Accesskey 1) kann beispielsweise nicht genutzt werden (WCAG 2.4.1 Blöcke überspringen). An der Behebung des Problems wird gearbeitet.

b) Unverhältnismäßige Belastung

Unsere Videos sind gehostet und veröffentlicht in der Video-Plattform Youtube. Es ist nicht möglich, für einige dieser Videos die geforderten Audiobeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.5 (Audiodeskription aufgezeichnet) nicht erfüllt. Wir planen sukzessive anstelle der Audiobeschreibungen Alternativen für zeitbasierte Medien als Text zur Verfügung zu stellen.

c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften

Viele, vorwiegend ältere PDF-Dokumente und Office-Dokumente sind nicht barrierefrei. Beispielsweise sind PDF-Dokumente nicht getaggt, sodass sie von Screenreader-Benutzern nicht oder nur unzureichend erfasst und genutzt werden können. Damit ist das WCAG Erfolgskriterium 4.1.2 (Name, Rolle, Wert) nicht erfüllt.

Für PDF-Dokumente, die für laufende Verwaltungsverfahren erforderlich sind wie beispielsweise Antragsformulare, planen wir, diese Dokumente sukzessive auszutauschen beziehungsweise Web-Formular-Lösungen einzusetzen. Für andere ältere nicht-barrierefreie Dokumente, die von der Richtlinie (EU) 2016/2102 noch ausgenommen sind, ist derzeit keine umfassende Änderung geplant. Teilen Sie uns bitte mit, wenn Sie Schwierigkeiten mit konkreten Dokumenten haben. Wir bereiten den Inhalt auf Anfrage barrierefrei auf und tauschen die Dokumente in Folge aus beziehungsweise ergänzen diese um barrierefreie Alternativen. Für neue Dokumente bemühen wir uns, diese vor Veröffentlichung barrierefrei nach WCAG 2.1 und PDF/UA-konform aufzubereiten. Veröffentlichung von nicht-barrierefreien Dokumenten, beispielsweise Druckversionen, werden als solche gekennzeichnet.

Inhalte von Dritten, beispielsweise Studien oder Präsentationsmaterialien von externen Vortragenden, die nicht im Einflussbereich des Sozialministeriums liegen, sind von der Richtlinie (EU) 2016/2102 ausgenommen. Für diese Inhalte Dritter kann bezüglich Vereinbarkeit mit Barrierefreiheitsbestimmungen keine Aussage getroffen werden.

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde erstmalig am 2. Dezember 2019 erstellt.

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit dem WZG zur Umsetzung der Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form eines Selbsttests nach WCAG 2.0 im Konformitätslevel AA im Dezember 2019. Überprüft wurden die Startseite, eine Übersichtsseite, eine Nachrichtenseite, die Suche und das Suchergebnis. Einzelne Seiteninhalte werden von der Web-Redaktion bei Veröffentlichung neuer Inhalte regelmäßig geprüft.

Diese Erklärung wurde am 15. Feber 2024 aktualisiert.

Feedback und Kontaktangaben

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen. Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie ehestmöglich kontaktieren.

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an kommunikation@sozialministerium.at mit dem Betreff "Meldung einer Barriere in der Website www.sozialministerium.at". Bitte beschreiben Sie das Problem und führen Sie uns die URL(s) der betroffenen Website oder des Dokuments an.

Kontakt:
Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz
Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit
E-Mail: kommunikation@sozialministerium.at

Durchsetzungsverfahren

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mit beschränkter Haftung (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

Kontaktformular der Beschwerdestelle

Die Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren

Fakultative Inhalte: Zusatzinformationen und Bedienungshilfe

Die Website www.sozialministerium.at wurde im Dezember 2019 technisch komplett erneuert (Relaunch).

Die Abteilung Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit des Sozialministeriums ist um eine möglichst barrierefreie Zugänglichkeit zu seinen Internet-Angeboten bemüht. Dabei orientieren wir uns seit dem Jahr 2008 in Übereinstimmung mit den nationalen Rechtsvorschriften "E-Government-Gesetz 2004" und den geltenden einschlägigen Anti-Diskriminierungsbestimmungen an den Richtlinien für barrierefreie Inhalte WCAG 2.0. Eine Überprüfung nach allen A- und AA-Kriterien der WCAG 2.1 ist laufend vorgesehen.

Informationen zur Benutzung finden Sie in der Bedienungshilfe.

Letzte Aktualisierung: 15. Februar 2024