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Bäderhygiene

Bei nicht ordnungsgemäßem Betrieb von Hallen- und Freibädern, Whirl Pools und -wannen, Saunaanlagen und Kleinbadeteichen kann die menschliche Gesundheit beeinträchtigt werden. Die bäderhygienerechtlichen Vorschriften enthalten u.a. verbindliche Angaben zur Aufbereitungstechnik, dem erlaubten Einsatz von Chemikalien und der Informationspflicht der BetreiberInnen, um die Badenden präventiv vor Krankheitsübertragungen zu schützen.

Dem Anwendungsbereich der bäderhygienerechtlichen Vorschriften unterliegen:

  1. Hallenbäder
  2. künstliche Freibäder
  3. Warmsprudelbäder (Whirl Pools)
  4. Warmsprudelwannen (Whirlwannen)
  5. Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder
  6. Bäder an Oberflächengewässern
  7. Kleinbadeteiche
  8. Badegewässer

Die Hygienebestimmungen der bäderhygienerechtlichen Vorschriften finden Anwendung auf die oben angeführten Einrichtungen samt Nebeneinrichtungen:  

  • im öffentlichen Bereich
  • in Betriebsanlagen nach § 74 der Gewerbeordnung 1994 (GewO 1994)
  • in Einrichtungen auf den Gebieten der natürlichen Heilvorkommen und des Kurortewesens und der Heil- und Pflegeanstalten 
  • aber z.B. auch im Rahmen des Betriebes eines Campingplatzes und in Bordellen

Ausnahmen

Auch wenn die fachlichen Grundlagen dieselben sind, unterliegen Bäder (Hallenbäder, künstliche Freibäder und Warmsprudelbäder), Warmsprudelwannen, Saunaanlagen, Warmluft- und Dampfbäder und Kleinbadeteiche, die im Rahmen einer Wohnanlage mit weniger als sechs Wohneinheiten gemeinschaftlich betrieben werden, nicht den bäderhygienerechtlichen Vorschriften. Dies gilt auch für derartige Einrichtungen im privaten Bereich.

Grundgedanke für diese Ausnahmen war, die lediglich für den privaten Gebrauch eines kleinen Personenkreises bestimmten Einrichtungen, wie Swimmingpools bei Einfamilienhäusern oder Bäder im Rahmen von kleineren Wohnanlagen, auszunehmen, da hier die BenützerInnen selbst in der Lage sind, auf die hygienische Beschaffenheit ihrer Einrichtungen Einfluss zu nehmen bzw. sich hierüber entsprechend zu informieren.