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Veterinärwesen und Handel

Handel

Das Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz nimmt im Bereich Handel folgende Aufgaben wahr:

  • Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Versand von Tieren oder Waren aus der EU in einen Drittstaat.
  • Veterinärrechtliche Bestimmungen zum Einbringen einer Sendung von Tieren oder Waren aus einem Drittstaat in die EU unter entsprechend kontrollierten Bedingungen per Schiff, Flugzeug, Straßenfahrzeug, Eisenbahn oder auch z.B. im Paketversand.
  • IGH (innergemeinschaftlicher Handel) - Angelegenheiten des Handels mit Tieren und Waren zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union.
  • Angelegenheiten des Grenztierärztlichen Dienstes.

Auf der Kommunikationsplattform VerbraucherInnengesundheit (kvg.gv.at) erhalten MitarbeiterInnen von Behörden, VeterinärmedizinerInnen sowie UnternehmerInnen sämtliche Informationen zu:

 

Reisen mit Tieren

Urlaub mit Haustieren

Mit Tieren nach Österreich einreisen

Letzte Aktualisierung: 9. September 2019