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Nationale Rechtsgrundlagen

Den nationalen rechtlichen Rahmen für Tabak- und verwandte Erzeugnisse bilden das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG), Bundesgesetzblatt II Nr. 431/1995 in der geltenden Fassung, und die einschlägigen Verordnungen.

Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz

Das Tabak- und Nichtraucherinnen- bzw. Nichtraucherschutzgesetz (TNRSG) umfasst insbesondere nachstehende Regelungsbereiche:

  • Erfassung von unter anderem nikotinhältigen und nikotinfreien Elektronischen Zigaretten bzw. Liquids/Nachfüllbehältern neben herkömmlichen Tabakprodukten (Sicherheits- und Qualitätsanforderung, Aufmachung, Verpackung etc.)
  • Inhalts- und Zusatzstoffe (z.B. Verbot von Zigaretten und Drehtabak mit charakteristischen Aromen) einschließlich Messverfahren
  • Verpflichtende Offenlegung der Inhaltsstoffe der Tabak- und verwandten Erzeugnisse im Wege des EU-Common-Entry-Gates
  • Verpackungsdetails (Mindestmaße für die Warnhinweise, Verbot kleiner Verpackungen für bestimmte Tabakwaren, Verbot verkaufsfördernder und irreführender Elemente etc.)
  • Zulassungsverfahren für neuartige Tabakerzeugnisse
  • Werbe- und Sponsoringverbote
  • Verbot von Tabak zum oralen Gebrauch (Snus) und Kautabak
  • Europaweites System zur Überwachung und Rückverfolgung zwecks Eindämmung des illegalen Handels mit Tabakerzeugnissen
  • Verbot des Versandhandels
  • Kontrollen von Tabak- und verwandten Erzeugnissen
  • Regelungen hinsichtlich des Schutzes von Nichtraucher:innen
  • Finanzierung der im Zusammenhang mit der Beleihung stehenden Tätigkeiten sind kostendeckende Gebührensätze (Pauschalierte Jahresgebühr)

Verordnungen

Letzte Aktualisierung: 12. Juli 2024