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Karriere

Informationen zu Karrieremöglichkeiten im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz

Symbolbild Team
Karriere im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz. Foto: © istockphoto.com/www.peopleimages.com

Neben einem interessanten Aufgabenfeld bieten wir einen krisensicheren Arbeitsplatz mit wertschätzendem Arbeitsklima. Wir unterstützen flexible Arbeitszeitmodelle (z.B. Gleitzeit, Homeoffice) und haben ein vielfältiges Angebot an freiwilligen Sozialleistungen und Gesundheitsförderungsprogrammen. Wir fördern auch Weiterbildung.

In der Jobbörse des Bundes sind alle aktuellen Stellenausschreibungen und Lehrstellen des öffentlichen Dienstes in Österreich und bei den Institutionen der EU aufgelistet.

Initiativbewerbungen, somit Bewerbungen, die sich nicht auf eine konkret ausgeschriebene Stelle beziehen, können nicht berücksichtigt und keiner weiteren Bearbeitung zugeführt werden.

Freiwerdende Arbeitsplätze werden aber auf der Homepage der Jobbörse der Republik Österreich (www.jobboerse.gv.at) veröffentlicht. Damit besteht die Möglichkeit, sich jederzeit über freie Arbeitsplätze in unserem Ministerium zu informieren und bei Interesse für einen konkreten Arbeitsplatz zu bewerben.

Leitungsfunktionen werden entsprechend Ausschreibungsgesetz in der Jobbörse des Bundes und in der Wiener Zeitung ausgeschrieben. Bewerbungen müssen innerhalb der Bewerbungsfrist im Ministerium einlangen, da sie sonst im weiteren Verfahren nicht weiter berücksichtigt werden können.

Eine Begutachtungskommission, die sich aus einer/einem Vertreter:in des Dienstgebers (davon eine:r mit dem Vorsitz betraut) und zwei Dienstnehmervertreterinnen bzw. -vertretern zusammensetzt, prüft die einlangenden Bewerbungen. Wenn es zweckmäßig erscheint, können Bewerber:innen zu einem Hearing eingeladen werden. Die Gleichbehandlungsbeauftragte oder eine von ihr namhaft gemachte Bedienstete hat das Recht, an den Sitzungen der Begutachtungskommission mit beratender Stimme teilzunehmen.

Kommt es zu einem Hearing, werden darin von den Kommissionsmitgliedern gemäß den in den Anforderungsdimensionen genannten Bereichen („Kenntnisse/Erfahrungen“, „Managementkompetenzen“, „Sozialkommunikative Kompetenzen“) Fragen gestellt.  Die Bewerber:innen werden einzeln gehört und ihnen werden dieselben Fragen gestellt.

Werden die Bewerber:innen nicht ausdrücklich dazu eingeladen, sind keine Präsentationen vorzubereiten.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.

Für ausgeschriebene Verwaltungspraktika (siehe Jobbörse des Bundes) einlangende Bewerbungsgesuche (enthalten sein sollte jedenfalls ein Lebenslauf) werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist an die jeweiligen Fachabteilungen weitergeleitet. In der Folge kann es zu Eignungsscreenings bzw. Informationsgesprächen kommen, was als Basis für die Auswahl der Bewerber:innen dient.

Sollte ein Eignungsscreening derselben Wertigkeit innerhalb der letzten 12 Monate absolviert worden sein, ist eine Kopie der Ergebnisse des Eignungsscreenings der Bewerbung beizulegen. Innerhalb von 12 Monaten ist die Absolvierung eines weiteren Eignungsscreenings derselben Wertigkeit nicht möglich.

Verwaltungspraktika können – unter gewissen gesetzlichen Umständen – bezüglich einer späteren Beschäftigung als Vertragsbedienstete:r auf das Besoldungsdienstalter angerechnet werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Dauer des Verwaltungspraktikums insgesamt nicht mehr als 12 Monate betragen kann. Sollte also beispielsweise bereits ein Praktikum bei einer (anderen) Dienststelle des Bundes im Ausmaß von vier Monaten absolviert worden sein, bleiben lediglich acht weitere Monate zur Absolvierung des Verwaltungspraktikums übrig.

Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.

Die Begründung eines unentgeltlichen Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnisses im Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz ist nicht möglich.

Bezüglich ausgeschriebener Planstellen erfolgt ein Verfahren nach dem Ausschreibungsgesetz. In der Folge kann es zu Eignungsscreenings bzw. Informationsgesprächen kommen, was als Basis für die Auswahl der Bewerber:innen  dient.

Sollte ein Eignungsscreening derselben Wertigkeit innerhalb der letzten 12 Monate absolviert worden sein, ist eine Kopie der Ergebnisse des Eignungsscreenings der Bewerbung beizulegen. Innerhalb von 12 Monaten ist die Absolvierung eines weiteren Eignungsscreenings derselben Wertigkeit nicht möglich.

 Nach Abschluss des Verfahrens werden die Bewerber:innen verständigt.

Das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz bildet in den Lehrberufen Verwaltungsassistent:in  und Informationstechnologie – Schwerpunkt Systemtechnik – aus.

Eine integrative Berufsausbildung ist möglich.

Die Absolvierung der Berufsreifeprüfung während der Lehre wird unterstützt.

Die Ausschreibung von Lehrstellen findet im ersten bzw. zweiten Quartal des Jahres über die Jobbörse des Bundes statt. In der Jobbörse des Bundes einlangende Bewerbungsgesuche werden nach Ablauf der Bewerbungsfrist durch die bearbeitende Fachabteilung gesichtet. In der Folge kann es zu Eignungsscreenings und/oder Informationsgesprächen kommen. Diese bilden die Basis für die Auswahl der Bewerber:innen. Sollte ein Eignungsscreening derselben Wertigkeit innerhalb der letzten 12 Monate absolviert worden sein, ist ein neuerliches Eignungsscreening nicht erforderlich, eine Kopie der Ergebnisse des Eignungsscreenings der Bewerbung beizulegen.

Wenn Sie darüber hinaus Fragen zum Bewerbungsprozess im Allgemeinen haben, wenden Sie sich an die E-Mail-Adresse strukturfragen@sozialministerium.at.

Die Adresse für Bewerbungen lautet: i2_Bewerbungen@sozialministerium.at.  

Funktion der Leitung der Abteilung 12 der Gruppe B in der Sektion III

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SC Dr. Ulrich Herzog
  • Mag.a Dr.in Maria Reiffenstein
  • DI Christina Lippitsch
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  - 2

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes - 1
hohes - 1
geringeres - -

Der Herr Bundesminister hat mit Wirksamkeit vom 1. März 2023 Herrn Mag. Andreas Wunsch mit der Leitung der Abteilung 12 der Gruppe B in der Sektion III betraut.

Funktion der Leitung der Abteilung 5 der Gruppe B in der Sektion V

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SCin Mag.a Edeltraud Glettler
  • SC Mag. Manfred Pallinger
  • Mag. Stefan Unger-Wlaschitz
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  1 -

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes 1 -
hohes - -
geringeres - -

Der Herr Bundesminister hat mit sofortiger Wirksamkeit Frau Mag.a Eva Miklautz mit der Leitung der Abteilung 5 Gruppe B in der Sektion V betraut.

Funktion der Leitung der Abteilung 2 der Gruppe A in der Sektion III

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SC Dr. Urlich Herzog
  • Mag.a Dr.in Maria Reiffenstein
  • Ing. Alexander Eberl
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  1 -

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes 1 -
hohes - -
geringeres - -

Der Herr Bundesminister hat mit Wirksamkeit vom 1. März 2023 Frau Dr.in Amire Mahmood mit der Leitung der Abteilung 2 der Gruppe A in der Sektion III betraut.

Funktion der Leitung der Abteilung 6 der Gruppe B in der Sektion II

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SCin Mag.a Annemarie Masilko
  • Mag. Josef Bauernberger
  • Karin Soniga
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  - 1

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes - 1
hohes - -
geringeres - -

Der Herr Bundesminister hat mit Wirksamkeit vom 1. März 2023 Herrn Mag. Peter Grafeneder mit der Leitung der Abteilung 6 der Gruppe B in der Sektion II betraut.

Funktion der Leitung der Behindertenanwaltschaft

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • Franz Groschan
  • Rudolf Kravanja
  • Martin Ladstätter, MA
  • Mag. Daniele Marano
  • Mag. (FH) Markus Neuherz, MSc
  • Mag.a Johanna Pisecky
  • Christina Schneyder, MSc
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  5 2

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes 2 1
hohes 2 1
geringeres 1 -

Der Herr Bundesminister hat mit Wirksamkeit vom 11. März 2023 Frau Mag.a Christine Steger mit der Leitung der Behindertenanwaltschaft betraut.

Funktion der Leitung der Abteilung 7 der Gruppe A in der Sektion IV

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SC Mag. Manfred Pallinger
  • Mag.a Katharina Meichenitsch
  • Ing. Alexander Eberl, BA
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  - 1

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes - 1
hohes - -
geringeres - -

Der Herr Bundesminister hat mit sofortiger Wirksamkeit Herrn Mag. Alexander Braun mit der Leitung der Abteilung 7 der Gruppe A in der Sektion IV betraut.

Funktion der Leitung der Abteilung 9 der Gruppe B in der Sektion I

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SCin Dr.in Brigitte Zarfl
  • Ing. Manfred Kornfehl
  • Karin Soniga
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  3 2

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes 1 -
hohes 2 1
geringeres - 1

Funktion der Leitung der Abteilung 3 der Gruppe A in der Sektion VII

Zusammensetzung der Begutachtungskommission:

  • SCin Dr.in med. univ. Katharina Reich
  • Mag. Manfred Ditto
  • Anton Arbinger
  • Georg Flack
Anzahl der geeigneten Bewerber:innen weiblich männlich
  8 1

 

Ausmaß der Eignung weiblich männlich
höchstes 2 -
hohes 3 -
geringeres 3 1

Der Herr Bundesminister hat mit sofortiger Wirksamkeit Frau Mag.Judith Benedics mit der Leitung der Abteilung 3 der Gruppe A in der Sektion VII betraut.

Letzte Aktualisierung: 30. Mai 2023