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Blutspenden künftig unabhängig von sexueller Orientierung

Bundesminister Johannes Rauch kündigt Novelle der Blutspenderverordnung an

Die Blutspende in Österreich wird künftig nur noch vom individuellen Risikoverhalten abhängig sein und nicht mehr von der sexuellen Orientierung oder vom Geschlecht. Das gaben Gesundheits- und Sozialminister Johannes Rauch und Jugend-Staatssekretärin Claudia Plakolm am 20. Mai 2022 bekannt.

"Die sexuelle Orientierung darf beim Blutspenden keine Rolle spielen, das sage ich aus tiefer Überzeugung. Wenn jemand mit einer Blutspende helfen will, soll die Person nicht aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts daran gehindert werden." – Bundesminister Johannes Rauch

Die Novelle der Blutspenderverordnung wird die Risikogruppen für eine Blutspende neu definieren und gleichzeitig höchste Sicherheitsstandards für Blutkonserven gewährleisten. Bundesminister Rauch betonte: "Es ist selbstverständlich, dass dabei die höchsten Sicherheitsstandards für Blutkonserven eingehalten werden. Das gewährleistet die neue Regelung."

Bisher waren Personen für 12 Monate vom Blutspenden ausgeschlossen, nachdem sie einen Risikokontakt für eine Infektion mit sexuell übertragbaren Krankheiten hatten. Mit einem NAT-Test auf Hepatitis C konnte die Ausschlussdauer auf 4 Monate verringert werden. Diese Regel führte in der Praxis zu einem pauschalen Ausschluss von homo- und bisexuellen Männern, ihrer Partner:innen und transgender Personen.

Ende der Diskriminierung

Mit der Novelle der Blutspenderverordnung gibt es eine neue Definition für Risikoverhalten als Ausschlussgrund:

  • mehr als drei Sexualpartner:innen in den drei Monaten vor der Blutspende
  • Sexualpartner:innen, wenn sie von diesem Umstand Kenntnis haben oder davon ausgehen müssen

Damit gilt die Regel unabhängig vom Geschlecht und der sexuellen Orientierung.

Mit einem negativen NAT-Test auf Hepatitis B, Hepatitis C und HIV kann die Ausschlussdauer in Zukunft auf drei Monate verringert werden.

Damit werden die Voraussetzungen für das Blutspenden vereinheitlicht. Zusätzlich wird klargestellt, dass ein Risikoverhalten individuell bewertet werden muss und nicht an die sexuelle Orientierung oder das Geschlecht anknüpfen darf.

Umsetzung

Kundgemacht werden soll die Novelle der Blutspenderverordnung noch im Sommer 2022. Danach kann die Blutkommission eine aktualisierte Empfehlung für die Fragebögen zur Blutspende aussprechen. Mit den aktualisierten Fragebögen kann der gleichberechtigte Zugang zur Blutspende ohne Diskriminierung aufgrund der sexuellen Orientierung oder des Geschlechts durch die Blutspende-Organisationen in Österreich in der Praxis umgesetzt werden.

Zwei Jahre nach Inkrafttreten soll die novellierte Blutspenderverordnung evaluiert werden.