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Rahmenrichtlinie zur Erfassung von HAI

Die Rahmenrichtlinie der Bundes-Zielsteuerungskommission legt die österreichweiten Regeln für die Erfassungssysteme der Krankenanstalten für Krankenhausheime auf höchster politischer Ebene fest.

A-HAI ist ein Projekt der Bundesgesundheitsagentur zur bundesweit einheitlichen Erfassung von Gesundheitssystem-assoziierten Infektionen in Krankenanstalten.
Als Gesundheitssystem-assoziierte Infektionen (healthcare-associated infections, kurz HAI) werden Infektionen bezeichnet, die ursächlich in Zusammenhang mit einer Behandlung in einer Gesundheitseinrichtung (z.B. Krankenanstalt, Pflegeeinrichtung, Arztpraxis etc.) stehen, bei Behandlungsbeginn jedoch noch nicht vorhanden und auch nicht in der Inkubationsphase waren. Der Grundstein für die Umsetzung des Projekts wurde im Bundes-Zielsteuerungsvertrag 2013 bis 2016 gelegt. Um die bundesweit einheitliche Erfassung zu ermöglichen, wurde 2016 eine Rahmenrichtlinie für die systematische Erfassung von HAI erarbeitet, 2022 überarbeitet und in der Version 2.0 (PDF, 531 KB) veröffentlicht.

Rahmenrichtlinie

A-HAI – Vorgaben zur bundesweiten Erfassung von HAI:

  • Die Datenerfassung ist mit vier Systemen möglich: ANISS, ASDI, KISS und NISS.
  • Folgende Indikatoroperationen sind gemäß aktuellem HAISSI-Protokoll verpflichtend zu erfassen: postoperative Wundinfektionen nach Cholezystektomie (offene und laparoskopische Operation), Hüftprothese (Erstimplantationen bei Arthrose und Fraktur sowie Revisionen) und (ab Version 2.0) Sectio caesarea.
  • Folgende Indikatorinfektionen auf der Intensivstation sind gemäß aktuellem HAIICU-Protokoll verpflichtend zu erfassen: Pneumonie, Bakteriämie und Harnwegsinfektion.

In den betroffenen Krankenanstalten sind die vorgegebenen Basisdatensätze zu erfassen und über die Surveillance-Netzwerke einmal jährlich an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) zu übermitteln. Für nationale und internationale Vergleiche ist es notwendig, die Daten aller Krankenanstalten österreichweit zentral im Bundesministerium zu sammeln. Die Datensammelstelle plausibilisiert die Daten, gibt Feedback an die Krankenanstalten und legt einen jährlichen Bericht (Daten auf Bundesebene).

Rahmenrichtlinie 2.0 (PDF, 531 KB)

Letzte Aktualisierung: 8. April 2022