Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Zucht von Heimtieren Informationen zur Zucht von Heimtieren (Meldepflicht vs. Bewilligung, Ausnahmen, Qualzucht)

Zucht von Heimtieren (Hunde, Katzen, Kleintiere,...)

Zucht ist die Fortpflanzung von Tieren unter Verantwortung des Halters durch

a) gemeinsames Halten geschlechtsreifer Tiere verschiedenen Geschlechts oder
b) gezielte oder nicht verhinderte Anpaarung oder
c) das Heranziehen eines bestimmten Tieres zum Decken oder
d) durch Anwendung von Techniken der Reproduktionsmedizin. (§14 Z 14 Tierschutzgesetz-TSchG)

Das bedeutet, dass auch unerwünschte Fortpflanzung von Tieren im Sinne des Tierschutzgesetzes als Zucht zu werten sind.

Deshalb gilt vor Aufnahme der Zucht, d.h. vor dem Decken bzw. vor der Geburt eine Meldepflicht bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde gemäß §31(4) des Tierschutzgesetzes. Die Anzeige hat den Namen und die Anschrift des Halters, die Art und Höchstzahl der gehaltenen Tiere, sowie den Ort der Haltung zu enthalten. Es obliegt dann der Behörde zu beurteilen ob außer der Meldung auch noch eine Bewilligung gemäß §31 bzw. §23 des Tierschutzgesetzes notwendig ist. (wirtschaftliche Tätigkeit).

Von dieser Meldung ausgenommen sind landwirtschaftliche Nutztiere (jene, die in §24 Abs.1 Z1 TschG genannt sind): Pferde und Pferdeartige,  Rinder, Schweine, Hausgeflügel, Schafe, Ziegen, Schalenwild, Lamas, Schalenwild, Kaninchen, Strauße, Nutzfische

Ausgenommen von der Meldepflicht gemäß 31(4) ist außerdem die Haltung zum Zwecke der Zucht und der damit verbundene Verkauf folgender Haus- und Heimtiere:

  • Zierfische
  • domestizierte Ziervögel
  • domestiziertes Geflügel
  • Kleinnager
  • Kaninchen

wenn dies nicht regelmäßig und nicht mit Gewinn erfolgt. Außerdem die Zucht von Kopffüßern und Zehnfußkrebsen, sowie die Zucht von Tieren im Eigentum des Bundes.

Besondere Meldepflichten für Tierrassen bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten können

Es gibt besondere Meldepflichten für Personen, welche Tierrassen, bei denen Qualzuchtmerkmale auftreten, zur Zucht einsetzen. Anlässlich der Meldung der Zucht bei der Bezirksverwaltungsbehörde ist mitzuteilen, welche Maßnahmen ergriffen werden, um Qualzucht zu verhindern (Zuchtprogramm).  (Verordnung BGBl.II Nr.70/2016 iVm  § 31 Abs. 4 und § 44 Abs. 17 TSchG)

Qualzucht

Unsere Heim- und Haustiere, allen voran Hunde, wurden durch züchterische Auswahl je nach Verwendungszweck seitens des Menschen im Erscheinungsbild als auch im Verhalten verändert. Dabei gibt es Merkmale von Haustierrassen, die für das Tier keinen Nachteil darstellen, als auch solche, die die Lebensqualität der Tiere massiv einschränken bzw. sogar lebensbedrohlich sind. Hohe Tierarztkosten sind die Folge und unter Umständen ein Tier, das kaum schmerz- bzw. leidensfrei leben kann.

Qualzucht am Beispiel Hund

Kein anderes Haustier lebt in so enger Gemeinschaft mit dem Menschen wie der Hund. Die große Zahl der Rassen mit ihren unterschiedlichen Rassestandards, die sich hauptsächlich auf das Aussehen beziehen, zeigt ein sehr breites Erscheinungs-Spektrum innerhalb der Art „Hund". Keine andere Tierart unterscheidet sich allein vom Gewicht der erwachsenen Tiere so stark: Vom 1 kg-Chihuahua bis zur 70 kg-Dogge.

Manche äußere Merkmale, wie zum Beispiel die Kurzbeinigkeit der Dackel, wurden wegen der jagdlichen Arbeit unter der Erde herausgezüchtet. Dieser extreme Zuchtstandard mag zwar durchaus Sinn machen, aber nur in Zusammenhang mit der Nutzung des Hundes für diesen Zweck. Entfällt die jeweilige Nutzung, so mutieren diese Merkmale zu rein optischen und dem menschlichen „Geschmack" unterworfenen Modetrends, die Gesundheit der Tiere rückt in den Hintergrund.

Zudem führt jede Form der züchterischen Auswahl zu einer Einschränkung der genetischen Vielfalt, was wiederum Inzuchterscheinungen mit sich bringt, wie beispielsweise reduzierte Fruchtbarkeit, erhöhte Anfälligkeit gegenüber negativen Umwelteinflüssen oder herabgesetzte Lebenserwartung.

Zum Beispiel ist eine kurze Nase bei einem Mops oder bei diversen Bulldoggenrassen ein "Modetrend" und Menschen finden das "süß" und "hübsch".

Wegen der kurzen Nase, zu engen Nasenlöchern und  einem zu kurzen Oberkiefer kann es zu Atemnot  durch einen Luftröhrenkollaps kommen. Schnarchende und schnaufende Tiere mit heraushängenden Zungen sind nicht süß sondern leiden an chronischer Atemnot! HIer ist oft eine (teure) Operation notwendig, um dem Tier ein lebenswertes Leben zu ermöglichen.

Im Tierschutzgesetz wird  Qualzucht als Tatbestand der  Tierquälerei aufgeführt.

Typische Qualzucht-Merkmale sind zum Beispiel:

  • Atemnot durch zu kurze Nase/zu kurzes Oberkiefer
  • Lahmheit durch extreme Körperformen wie Zwergwuchs
  • Entzündungen der Haut durch starke Falten
  • Temperaturprobleme und fehlende Zähne bei Tieren ohne Fell
  • Hohe Verletzungsgefahr der Augen durch große, hervorquellende Augen
  • Taubheit bei Tieren mit weißem Fell

Außerdem ist es gesetzlich verboten, Tiere mit Qualzucht-Merkmalen zu kaufen, aus dem Ausland zu importieren, zu handeln oder weiterzugeben. Auch eine Ausstellung mit Tieren mit Qualzucht-Merkmalen ist verboten.

Ausnahme: Es gibt einen Nachweis, dass das Tier von Züchterinnen oder Züchtern stammt, die Maßnahmen zum Ausstieg aus der Qualzucht gesetzt haben. Maßnahmen zum Ausstieg bedeuten, dass Züchterinnen und Züchter genaue Aufzeichnungen über die Auswahl der Elterntiere und die Geburten führen, einen genauen Plan haben, wie sie züchten, und was sie gegen Qualzucht-Merkmale machen, damit zum Beispiel die Nase oder die Beine bei einem Hund wieder länger werden

Bevor Sie sich ein Haustier anschaffen:

Überlegen Sie den Kauf gut und machen Sie keine voreilige Entscheidung nur wegen des Aussehens: wie zum Beispiel große, süße Augen oder kleine kurze Nasen. Ein Haustier muss zu Ihnen passen. Tiere aus dem Tierheim können Sie langsam kennenlernen und es werden Mischlinge genauso wie Rassetiere angeboten.

Kaufen Sie nicht im Internet, aus dem "Kofferraum" oder auf der Straße und kaufen Sie kein Tier aus Mitleid! Auch in der Zoofachhandlung sollte ein Zuchtprogramm vorliegen!

Fragen Sie nach den Elterntieren und den Qualzucht-Merkmalen, wenn Sie ein Rassetier bei Züchterinnen und Züchtern kaufen und lassen Sie sich schon vor dem Kauf von Ihrer Tierärztin oder Ihrem Tierarzt beraten.