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Röteln

Erreger & Übertragung

Bei den Röteln handelt es sich um eine hochansteckende übertragbare Erkrankung des Menschen, die durch das Röteln-Virus verursacht wird. Das Virus wird durch feinste Tröpfchen beim Sprechen, Reden oder Husten und direkten Schmierkontakt weitergegeben. Bei Erkrankung einer Schwangeren kann das Rötelnvirus über die Plazenta auf das ungeborene Kind übertragen werden und schwere Fehlbildungen verursachen.

Krankheitsverlauf und mögliche schwere Krankheitsfolgen

Die typischen Krankheitszeichen wie ein kleinfleckiger Ausschlag, Lymphknotenschwellungen (besonders im Nacken) oder Gelenksbeschwerden treten etwa 14 bis 21 Tage nach Ansteckung auf. Bei Kindern verläuft etwa die Hälfte und bei Erwachsenen ein Drittel der Fälle ohne Krankheitszeichen. In seltenen Fällen können Komplikationen in Form von Gelenksentzündungen, Bronchitis, Mittelohrentzündung, Gehirnentzündung oder entzündliche Erkrankungen des Herzmuskels und Herzbeutelentzündung auftreten.
Eine schwerwiegende Gefahr stellt die Röteln-Erkrankung bei Schwangeren dar: bei Rötelninfektionen bis zur 17. Schwangerschaftswoche kann es zu Fehlgeburt, Frühgeburt und schweren Fehlbildungen des Embryos mit Taubheit, Herzfehlern, grauem Star und anderen Organdefekten kommen. Wegen Röteln werden auch Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen, die durch eine Impfung vor der Schwangerschaft vermeidbar gewesen wären.

Verbreitung und Häufigkeit

Es ist das angestrebte Ziel der Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Röteln in der Europäischen Region bis 2020 zu eliminieren. In Österreich glaubte man sich auf Grund der äußerst geringen Fallzahlen diesem Ziel bereits sehr nahe, im Jahr 2009 kam es jedoch mit 365 Infektionen wieder zu einem starken Anstieg der Erkrankungen. Wie die Masern- und Mumpsausbrüche der letzten Jahre zeigt auch dieser Anstieg, dass besonders in der Altersgruppe der jungen Erwachsenen die Schutzraten gegen Masern, Mumps und Röteln zu niedrig sind und nachgeimpft werden sollte. In anderen europäischen Ländern und weltweit kommt es immer wieder zu Ausbrüchen mit der Gefahr einer Einschleppung nach Österreich.

Vorbeugung – Eine Impfung schützt!

Durch die in Österreich empfohlene Schutzmaßnahme der kombinierten Masern-Mumps-Röteln-Impfung (MMR) kann das Virus weiter zurückgedrängt und das Fehlbildungsrisiko für Kinder von ungeschützten Frauen vermindert werden.

Wann und wie oft wird gegen Röteln geimpft?

Empfohlen sind 2 Impfungen mit einem Kombinationsimpfstoff gegen Masern-Mumps-Röteln (MMR) ab dem vollendeten 9. Lebensmonat. Dies sollte vor Eintritt in Gemeinschaftseinrichtungen unbedingt nochmals kontrolliert werden. Bei Erstimpfung im 1. Lebensjahr soll die 2. Impfung nach 3 Monaten verabreicht werden. Bei Erstimpfung nach dem 1. Lebensjahr erfolgt die 2. Impfung frühestmöglich, mit einem Mindestabstand von 4 Wochen.
Versäumte Impfungen können und sollen ehest möglich nachgeholt werden. Da es sich um einen Lebendimpfstoff handelt, ist ein Impfen bei bestehender Immunität oder nach vorhergehenden Impfungen unproblematisch, denn in diesem Fall werden die Impfviren durch die bereits bestehende Immunabwehr an ihrer Vermehrung gehindert, eine Überimpfung ist nicht möglich.

Aktuelle Empfehlungen zur Impfung finden Sie im Impfplan Österreich. Ihre Ärztin oder Ihr Arzt bzw. Ihre Apotheke beraten Sie ausführlich zu den für Sie persönlich empfohlenen Impfungen

 

Letzte Aktualisierung: 30. September 2019