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Klinische Psychologin, Klinischer Psychologe

Hier finden Sie Informationen zur Ausbildung, Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen, Fort- und Weiterbildung, Datenänderung, Dokumentation, Anerkennung ausländischer Ausbildungen, Anerkennung als theoretische Ausbildungseinrichtung und Richtlinien zur Berufsausübung.

Berufsbild und Tätigkeitsbereich

Die Klinische Psychologie ist ein Teilgebiet der Psychologie. Sie umfasst unter Einsatz klinisch-psychologischer Mittel auf Grundlage der psychologischen Wissenschaft, deren

  • Erkenntnisse, Theorien, Methoden und Techniken,
  • Erwerb der fachlichen Kompetenz,
  • Untersuchung, Auslegung und Prognose des menschlichen Erlebens und Verhaltens sowie die gesundheitsbezogenen und störungsbedingten Einflüssen darauf sowie
  • klinisch-psychologische Behandlung von Verhaltensstörungen, psychischen Veränderungen und Leidenszuständen.

Die genannten Tätigkeiten werden eigenverantwortlich ausgeführt, unabhängig davon, ob sie freiberuflich oder im Rahmen eines Arbeitsverhältnisses erfolgen.

Der Tätigkeitsbereich der Klinischen Psychologie umfasst insbesondere

  • die klinisch-psychologische Diagnostik in Bezug auf gesundheitsbezogenes und gesundheitsbedingtes Verhalten und Erleben, darauf aufbauend
  • die Erstellung von klinisch-psychologischen Befunden und Gutachten.

Diese beiden Bereiche stehen unter dem Tätigkeitsvorbehalt, da für deren Ausübung die fachliche Kompetenz der Klinischen Psychologie unabdingbar ist.

Tätigkeitsvorbehalt bedeutet, dass es einen generellen Ausschließungsanspruch auf die Ausübung von Tätigkeiten gibt, unabhängig davon, ob diese berufsmäßig oder nicht berufsmäßig ausgeübt werden. Andere als die im Gesetz genannten Personen sind von der einmaligen Ausübung einer in den Tätigkeitsvorbehalt fallenden Tätigkeit ausgeschlossen.

Zum Berufsvorbehalt der Klinischen Psychologie gehören

  • Anwendung klinisch-psychologischer Behandlungsmethoden bei Personen aller Altersstufen und Gruppen, die aufbauend auf klinisch-psychologische Diagnostik fokussiert, ziel- und lösungsorientiert ist,
  • klinisch-psychologische Begleitung von Betroffenen und Angehörigen in Krisensituationen,

Im Unterschied zum Tätigkeitsvorbehalt werden beim Berufsvorbehalt andere Personen erst dann von der Ausübung des Berufsbildes ausgeschlossen, wenn sie mehrere oder alle Tätigkeiten des Berufsbildes in Ertragsabsicht ausüben.

Ausbildung

Ausbildung nach dem Psychologengesetz 2013 (Ausbildungsbeginn ab 01.07.2014)

  • Diplomstudium/Bachelor- und Masterstudium in Psychologie (300 ECTS)
  • Postgraduale klinisch-psychologische Fachausbildung
  • Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenz im Gesamtausmaß von zumindest 340 Einheiten
  • Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz durch eine psychologische Tätigkeit im Gesamtausmaß von zumindest 2188 Stunden, davon
  • praktische Fachausbildungstätigkeit unter Anleitung von Berufsangehörigen im Rahmen von Arbeitsverhältnissen im Ausmaß von zumindest 2098 Stunden und
  • begleitende Supervision im Ausmaß von zumindest 120 Einheiten und
  • Selbsterfahrung im Ausmaß von zumindest 76 Einheiten

Zumindest 500 Stunden der praktischen Fachausbildungstätigkeit sind zeitgleich mit der theoretischen Ausbildung zu absolvieren.

Weitere Informationen zur praktischen Fachausbildung bei Ausbildungsbeginn nach dem 01.07.2014 entnehmen Sie dem nachstehenden Formular (Rasterzeugnis).

Maßnahmen zur Qualitätssicherung

Detaillierte Ausführungen zur Qualitätssicherung entnehmen Sie der Information zur Qualitätssicherung der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (siehe nachstehend "Informationen und Richtlinien")

Ausbildungseinrichtungen

Die anerkannten theoretischen Ausbildungseinrichtungen entnehmen Sie folgender Datenbank: Ausbildungseinrichtungen für Theorie und Praxis

Erlangung der Berufsberechtigung

Voraussetzungen für die selbständige Ausübung im Rahmen der Klinischen Psychologie:

  • Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
  • Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung Psychologin bzw. Psychologe
  • Erfolgreiche Absolvierung der fachlichen Kompetenz in der Klinischen Psychologie
  • Gesundheitliche Eignung
  • Vertrauenswürdigkeit
  • Deutschkenntnisse
  • Berufshaftpflichtversicherung

Eintragung in die Berufsliste

Informationen und Formulare zur Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Psychologen finden Sie nachstehend unter "Formulare".

Berufsliste & Datenänderungen

Die Kontaktdaten entnehmen Sie folgender Datenbank: Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen

Der Eintrag in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen ist der Berechtigungsnachweis für die selbstständige Berufsausübung. Er dient daher auch als Bestätigung über die Berufsberechtigung bei Behörden, Ämter, Unternehmen, etc. Die Ausstellung einer zusätzlichen Bestätigung der erlangten Berufsberechtigung wäre gebührenpflichtig.

Zur Gewährleistung der Listenaktualität und Listenwahrheit sind Änderungen Ihrer Kontaktdaten binnen eines Monats dem Gesundheitsressort zu melden.

Folgende Änderungen sind meldepflichtig:

  • Namensänderung
  • Änderung des Berufssitzes oder des Dienstortes
  • Jede Einstellung der Berufsausübung, wenn sie voraussichtlich drei Monate übersteigt (zeitweilig: "Unterbrechung", oder dauernd: "erlöschen")
  • Wiederaufnahme der Berufsausübung (nach "Unterbrechung")
  • Änderung oder Erwerb akademischer Grade

Entsprechend der Änderungsabsicht sind folgende Nachweise in Kopie dem Änderungsformular anzuschließen:

  • bei Namensänderung: beispielsweise Heiratsurkunde
  • bei Ergänzung eines akademischen Grades: beispielsweise Promotions- oder Sponsionsbescheid

Bei erforderlichen Änderungen Ihrer Angaben ist das Änderungsformular (ebenfalls nachstehend unter "Formulare") zu verwenden und wie folgt zu übermitteln:

Fortbildung

Zu den wesentlichen Berufspflichten der Berufsgruppe der Klinischen Psychologie zählt die Ausübung des Berufes nach bestem Wissen und Gewissen unter Beachtung der Entwicklung der Erkenntnisse der Wissenschaft. Diesem Erfordernis ist insbesondere durch den regelmäßigen Besuch von in- oder ausländischen Fortbildungsveranstaltungen zu entsprechen. (Nähere Informationen sind der Fortbildungsrichtlinie zu entnehmen.)

Fortbildung im Zuge einer vorübergehenden Berufsunterbrechung:

Sofern eine Berufsunterbrechung länger als ein Jahr gegeben ist, sind (je) 30 Fortbildungseinheiten (siehe § 28 PG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor der Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Da es zu fachlich inhaltlichen Überschneidungen hinsichtlich der Klinische Psychologie und der Gesundheitspsychologie kommen kann wären in diesem Fall zumindest 40 Fortbildungseinheiten (KPL&GPL) nachzuweisen.

Zur Glaubhaftmachung absolvierter Fortbildungen ist das nachstehende Formular zu verwenden, das per E-Mail an ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at zu übermitteln ist. Die Teilnahmebestätigungen sowie die Bestätigung der Berufshaftpflichtversicherung sind anzuschließen. 

Sofern eine Berufsunterbrechung länger als fünf Jahre gegeben ist, sind (je) 60 Ausbildungseinheiten (siehe § 28 PG 2013) innerhalb des letzten Jahres vor Wiederaufnahme der Berufsausübung zu absolvieren. Da es zu fachlich inhaltlichen Überschneidungen hinsichtlich der Klinische Psychologie und der Gesundheitspsychologie kommen kann wären in diesem Fall zumindest 80 Ausbildungseinheiten (KPL&GPL) nachzuweisen.

Formulare

Antrag auf Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen und Klinischen Psychologen gemäß § 27 Abs. 1 Psychologengesetz 2013, BGBl. I Nr. 182/2013; gilt für Personen, deren Ausbildungsbeginn nach dem 01.07.2014 liegt (Word, 222 KB)

RASTERZEUGNIS über den Erwerb praktischer fachlicher Kompetenz im Rahmen der Ausbildung für die Klinische Psychologie (Word, 105 KB)

Nachweis (Glaubhaftmachung) über absolvierte Fortbildungen gemäß Psychologengesetz 2013 (Word, 121 KB) 
(u.a. bei Wiederaufnahme der Berufsausübung)

Formular zur Änderung der Daten (Word, 91 KB)

Meldung der Dokumentationsaufbewahrung gemäß § 35 Psychologengesetz (PG 2013) (Word, 108 KB)

Ansuchen auf Anerkennung als Ausbildungseinrichtung zum Erwerb theoretischer fachlicher Kompetenzen (Word, 83 KB)

Formular und Information zur Eintragung von Arbeitsschwerpunkten, Settings, Zielgruppen (Word, 155 KB)

Informationen und Richtlinien

Dokumentationsrichtlinie (PDF, 128 KB) / Dokumentationsrichtlinie Anhang (Formular) (Word, 39 KB)

Empfehlung für Sachverständigengutachten im Bereich des Familienrechts der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 479 KB)

Ethikrichtlinie der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 173 KB)

Gutachterrichtlinie (PDF, 252 KB) (Richtlinie für die Erstellung von klinisch-psychologischen und gesundheitspsychologischen Befunden und Gutachten)

Information - Einwilligung zur klinisch- und gesundheitspsychologischen Behandlung von Minderjährigen (PDF, 174 KB)

Information - Maßnahmen zur Qualitätssicherung in der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 349 KB)

Information - Verschwiegenheitspflicht gemäß Psychotherapiegesetz, Psychologengesetz 2013, Musiktherapiegesetz (PDF, 536 KB)

Information - Eintragung von Spezialisierungen (PDF, 151 KB)

Richtlinie für Fortbildungen der Klinischen Psychologie und der Gesundheitspsychologie (PDF, 352 KB)

Richtlinie zur Abgrenzung der Klinischen Psychologie und Gesundheitspsychologie - von anderen, nichtwissenschaftlichen Angeboten (PDF, 169 KB)

Weitere Informationen zu den Gesundheitsberufen können der Broschüre "Gesundheitsberufe in Österreich 2023" entnommen werden.

Anerkennung ausländischer Ausbildungen der Klinischen Psychologie

Informationen zu Berufszulassung

Innerhalb der EU gibt es keine einheitlichen Ausbildungen im Bereich der Gesundheitsberufe. Eine inhaltliche Prüfung Ihrer Qualifikation ist daher neben der Überprüfung der sonstigen Voraussetzungen für eine Berufsausübung im Sinne der Sicherheit der zu behandelnden Personen notwendig. Die Berufszulassung basiert auf den europäischen Richtlinien über die Anerkennung von Berufsqualifikationen.

Nachstehende Informationen und Antragsformblätter sind für die Berufsgruppe der Klinischen Psychologie mit einer ausländischen Berufsqualifikation, um in Österreich tätig zu werden.

Auf die Gebührenpflicht nach dem Gebührengesetz wird hingewiesen.

Allgemeine Informationen zu im Ausland erworbener Qualifikation in der Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie zur Erlangung der Berufsberechtigung in Österreich: Download (PDF, 118 KB)

Allgemeine Informationen zum Verfahren nach dem EWR-Psychologengesetz, zur Erlangung der Berufsberechtigung in der Klinischen Psychologie und/oder Gesundheitspsychologie in Österreich (EU/EWR-Information): Download (PDF, 139 KB)

Formulare:

Prüfung der Gleichwertigkeit der fachlichen Qualifikation für die Klinische Psychologie: Download (Word, 148 KB)

Antrag auf Eintragung in die Berufsliste der Klinischen Psychologinnen und Klinischer Psychologen nach festgestellter Gleichwertigkeit der ausländischen EWR-Qualifikation: Download (Word, 120 KB)

Antragsstellung:

Für eine Berufszulassung ist eine schriftliche Antragsstellung an das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, Radetzkystraße 2, 1030 Wien, mit persönlich unterfertigtem Formblatt erforderlich.

Information: ipp.office@gesundheitsministerium.gv.at

Letzte Aktualisierung: 5. Dezember 2023