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Gesundheitsförderung und Prävention

Hier erhalten Sie Informationen zu den Förderungen im Bereich Gesundheitsförderung- und Prävention der Sektion VI.

Die Voraussetzungen für eine Förderung im Bereich Gesundheitsförderung- und Prävention sind:

1. Fachliche Voraussetzungen:

Maßnahmen zur Gesundheitsförderung und Prävention mit Schwerpunkt auf:

  • Stärkung der Gesundheitskompetenz in allen Bevölkerungsgruppen
  • Stärkung der psychischen Gesundheit

2. Grundlegende Förderungsvoraussetzungen:

  1. Ausschließlich für gemeinnützige Organisationen:
    Eine Förderungsgewährung ist grundsätzlich nur an gemeinnützige Organisationen möglich. 
  2. Gesundheitsziele Österreich:
    Orientierung an den Grundprinzipien der Gesundheitsziele Österreich, siehe auch
  3. Nur für überregionale Projekte und Modellprojekte:
    Eine Förderungsgewährung kann nur für überregionale (Interessensbereich geht über ein einzelnes Bundesland hinaus) Aktivitäten (Projekte) bzw. für innovative Modellprojekte erfolgen.
  4. Finanzierungsnotwendigkeit:
    Eine Förderungsgewährung ist nur möglich, wenn seine Durchführung ohne Förderung aus Bundesmitteln nicht oder nicht in dem notwendigen Umfang möglich ist. Sollte also das geplante Vorhaben von Förderungswerberinnen und -werber selbst finanziert werden können, ist eine Förderungsgewährung nicht möglich.
  5. Finanzierungszeitraum:
    Kosten für ein Vorhaben, die vor dem Einlangen eines Ansuchens entstanden sind, können nicht anerkannt werden.
  6. Kein Rechtsanspruch auf Förderung
    Ein dem Grunde oder der Höhe nach bestimmter subjektiver Rechtsanspruch auf Gewährung einer Förderung besteht nicht!

Abwicklungsprozedere:

  • Förderungsansuchen samt den entsprechenden Beilagen sind im Original auf dem Postweg an die Abteilung VI/B/9 des BMSGPK, z.H. Herrn Gerald Szecsenyi, sowie parallel dazu per E-Mail: gerald.szecsenyi@gesundheitsministerium.gv.at zu übermitteln.

  • Unter bestimmten Voraussetzungen besteht auch die Möglichkeit der Einbringung von Online-Anträgen. Details dazu, siehe Online-Antrag. Hier bitte darauf achten, dass im Antragsformular beim Punkt „Förderung“ die Fördermaßnahme „Sonstige Förderungen im Bereich Gesundheit“ auszuwählen ist.

  • Mit Vorliegen eines vollständigen Ansuchens wird eine Prüfung auf Förderungswürdigkeit und Zulässigkeit vorgenommen

  • Nach erfolgter Prüfung wird das Ansuchen entweder schriftlich abgelehnt, oder es wird FörderungswerberInnen ein Förderungsanbot in Form eines Vertrages übermittelt.

  • Dieses Förderungsangebot, das auch alle weiteren Informationen hinsichtlich Auszahlung, Abrechnung etc. enthält, können FörderungswerberInnen innerhalb einer vom BMSGPK vorgesehenen Frist durch Unterzeichnung annehmen.

  • Der Förderungsvertrag ist von den zeichnungsberechtigten Organen zu unterfertigen und zu retournieren. Sollte der Förderungsvertrag nicht innerhalb der genannten Frist beim BMSGPK eingelangt sein, gilt das Förderungsangebot als widerrufen.

Antragsunterlagen und Beilagen stehen im Bereich Förderungen und Richtlinien zum Download bereit.

Auskunftsstelle für fachliche Fragen:

Auskunftsstelle für administrative Fragen:

Letzte Aktualisierung: 17. September 2019