Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

Der Gebrauch von Cookies erlaubt es uns, Ihnen die optimale Nutzung dieser Website anzubieten. Wir verwenden Cookies zu Statistikzwecken und zur Qualitätssicherung. Durch Fortfahren auf unserer Website stimmen Sie dieser Verwendung zu. Genauere Informationen finden Sie im Bereich Datenschutz.

eHealth

Hier finden Sie eine Einführung in das Thema „eHealth“ sowie Informationen zur neuen telefonischen Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450.

eHealth Strategie Österreich (PDF, 2 MB)

Digitalisierung des österreichischen Gesundheitssystems

Unter eHealth versteht man die Digitalisierung des österreichischen Gesundheitswesens, basierend auf der Grundlage der bereits öffentlichen Gesundheitstelematik-Infrastruktur. Es wird erstmalig eine österreichweite, zentralisierte elektronische Gesundheitsakte (ELGA) angelegt, welche den Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“ folgt.  Um dies umzusetzen trafen der Bund und die Länder die Vereinbarung „Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens“ (15a).  

Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (15a)

Artikel 7 eHealth

Der Bund und die Länder verpflichten sich die elektronische Gesundheitsakte zu weiterzuentwickeln und eine Digitalisierungsstrategie zu schaffen, welche die Rahmenbedingungen für den breiten Einsatz von elektronischen Gesundheitsdiensten setzt. Des Weiteren soll die Zusammenarbeit mit HealthCERT nachhaltig ausgebaut werden.

Artikel 9 Patientenversorgung

Um die Massen an Patientenströmen lenken zu können, folgt man dem Grundsatz „digital vor ambulant vor stationär“. Dieser sagt aus, dass der Ausbau von digitalen Angebot für Patient:innen priorisiert wird. Es soll ein Konzept zur Steuerung von Patientenwegen, die Art wie ein:e Patient:in in Kontakt mit dem Gesundheitssystem kommt (Rettungseinsatz, Arztbesuch, etc.), auf jeglichen Ebenen durch das Gesundheitswesen ausgearbeitet werden. Nach der Einführung soll eine Analyse über Patient:innen, welche andere Wege als vorgesehen beschreiten, erstellt werden um das System laufend zu verbessern.

Artikel 31 Zusätzliche Mittel zur Stärkung des Gesundheitssystems

Für den Ausbau der Digitalisierung/eHealth (inkl. Telemedizin) werden im Zuge des Finanzausgleichs bis 2028 zusätzliche Mittel in der Höhe von jährlich 51 Millionen Euro (über die Laufzeit somit 255
Millionen Euro) aus der Drittelfinanzierung durch Bund, Länder und der Sozialversicherung aufgebracht.

Die konkreten Zielsetzungen, Anforderungen und Maßnahmen finden Sie hier: Organisation und Finanzierung des Gesundheitswesens (854/BNR) | Parlament Österreich

Ebenfalls relevant für diese Thematik sind Teile des Bundesgesetzes zur partnerschaftlichen Zielsteuerung-Gesundheit. 

Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz

Artikel 9 Stärkung Gesundheitsförderung und Gesundheitskompetenzen

Das Gesetz besagt, dass die Krankenversicherung jährlich in den Gesundheitsförderungsfond einzahlen muss und die Mittel anschließend auf die Länder aufgeteilt. Weiterst müssen nicht ausgezahlte Mittel im Folgejahr aufgeschlagen werden. Jegliche Verwendung des Fonds muss den festgelegten Zielen entsprechen und ordnungsgemäß dokumentiert werden. Wenn die Patient:innen eine klare Entscheidung treffen muss diese unterstützt werden.

Artikel 9a Verwendung für Digitalisierung / eHealth, Gesundheitsförderung und Impfen

Für die Digitalisierung des Gesundheitswesens, insbesondere der Telemedizin, wird ein des Fonds aufgebracht. Auf Basis des Grundsatzes „digital vor ambulant vor stationär“, welcher besagt, dass priorisiert in den digitalen Bereich investiert wird, wird das telemedizinische Angebot auf,- und ausgebaut. Eine Verbesserung der Gesundheitsberatung 1450 sowie des eHealth Angebotes und ELGA steht ebenfalls auf dem Programm. Abschließend ist eine verpflichtende Diagnosecodierung für den niedergelassenen Bereich und eine gemeinsame behördliche Datenauswertungsplattform geplant. Dies bedeutet, dass die Daten und Diagnosen erst verschlüsselt und anschließend gespeichert werden, um eine höhere Sicherheit zu garantieren.

Artikel 11 Gemeinsame Plattform für Gesundheitsdaten

Ziel ist, für Bund, Länder und Sozialversicherung eine gemeinsame Plattform zu schaffen, um die Datenmengen besser zu organisieren, strukturieren und verarbeiten zu können. Bei diesen Daten handelt es sich um Sekundärdaten (bereits erhobene Daten) aus welchen Informationen zur Weiterentwicklung gezogen werden können. Die Daten werden durch die Statistik Austria zur gemeinsamen Nutzung bereitgestellt.

RIS - Gesundheits-Zielsteuerungsgesetz - Bundesrecht konsolidiert, Fassung vom 10.06.2024 (bka.gv.at)

Service: "Wenn’s weh tut! 1450" - Ihre telefonische Gesundheitsberatung

Logo der Gesundheitsnummer Wenn´s weh tut!
Foto: © BMASGK

Die neue telefonische Gesundheitsberatung unter der Rufnummer 1450 (ohne Vorwahl aus allen Netzen) startete in den Pilotregionen Niederösterreich, Vorarlberg und Wien und soll bis Ende 2019 stufenweise österreichweit ausgerollt werden. Anruferinnen und Anrufer erhalten rund um die Uhr und sieben Tage die Woche eine telefonische Beratung bei gesundheitlichen Problemen und Anliegen.

1450 ist eine niederschwellige Erstanlaufstelle bei Gesundheitsfragen und akuten Symptomen. Speziell geschultes, diplomiertes Krankenpflegepersonal lotst Anruferinnen und Anrufer durch ein von Expertinnen und Experten entwickeltes medizinisch-wissenschaftliches und international bewährtes Abfragesystem, schätzt die Dringlichkeit des Anliegens ein und gibt dann Verhaltensempfehlungen ab.

Dabei wird auch der Wohnort der Anruferinnen und Anrufer berücksichtigt und mit Informationen über Ärztinnen und Ärzte in der Nähe und Öffnungszeiten verknüpft. Damit bietet der Dienst nicht nur schnelle Hilfe bei akuten Symptomen, sondern auch eine Orientierung im Gesundheitswesen.

Das gemeinsame Projekt des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, des Dachverbands der Sozialversicherungsträger und der Bundesländer setzt damit internationale Standards in Österreich.

eHealth in Österreich

Hier finden Sie einen Überblick über die Entwicklung und Bedeutung von eHealth in Österreich, einen Bericht über in Österreich vorliegende Gesundheitsdatenbestände sowie einen Link zum OID‑Portal.

Bereits im Jahr 2005 wurde mit Einführung der elektronischen Krankenversicherungskarte (eCard) neben einer administrativen Vereinfachung der bargeldlosen Inanspruchnahme von Leistungen des Gesundheitswesens auch eine wesentliche Voraussetzung für die Elektronische Gesundheitsakte (ELGA) geschaffen, die im Jahr 2012 beschlossen wurde.

Nun gilt es den Bereich eHealth, in welchem Österreich im EU-Vergleich einen Spitzenrang einnimmt, auch in der Telemedizin weiterzuentwickeln.

eHealth bietet in Österreich nicht nur die technologische, sondern insbesondere auch die strukturpolitische Chance, die sich in zunehmendem Maße arbeitsteilig gestaltenden Gesundheitsdienstleistungen mittels Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT) zu vernetzen. Damit kann eine weitere Verbesserung der Gesundheitsversorgung der Bürgerinnen und Bürger sowie der Effizienz bei der Erbringung von Gesundheitsdienstleistungen erzielt werden.

Ziel dieses von der GÖG im Auftrag des BMSGPK erstellten Berichts ist es, einen Überblick über in Österreich vorliegende Gesundheitsdatenbestände zu schaffen. Der Schwerpunkt liegt dabei auf der Zusammenstellung der rechtlichen Grundlagen der Datenverarbeitung. Mittels einer Online‐Recherche relevanter Rechtsgrundlagen sowie Dokumentenanalyse wurden rund 25 relevante Bundesgesetze identifiziert und auf ihre Bestimmungen hinsichtlich der Verarbeitung von Gesundheitsdaten analysiert. Darüber hinaus wurden die Datenbestände weiterer relevanter Systemakteure in den Blick genommen und ein Überblick über die auf informierter Einwilligung basierenden Verarbeitungsformen gegeben.

Bericht Gesundheitsdaten in Österreich (PDF, 512 KB) (PDF, 512 KB)

Online-Schnittstelle der österreichischen eHealth-Stammregistrierungsstelle

OID-Portal

Telemedizin

Hier finden Sie Informationen zum Thema Telemedizin. Nach einer Erklärung des Begriffs sowie von Herausforderung und Nutzen wird auf die Implementierung von Telemedizin in Österreich eingegangen.

Unter Telemedizin versteht man die Bereitstellung oder Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens mit Hilfe von Informations- und Kommunikationstechnologien (IKT), wobei Patientin bzw. Patient und Gesundheitsdiensteanbieter (GDA, das sind insbesondere Ärztinnen und Ärzte, Apotheken, Krankenhäuser und Pflegepersonal) oder zwei GDA nicht am selben Ort anwesend sind. Voraussetzung dafür ist eine sichere Übertragung medizinischer Daten für die Prävention, Diagnose, Behandlung und Weiterbetreuung von Patientinnen und Patienten in Form von Text, Ton und/oder Bild.

Telemedizin umfasst eine große Vielfalt an Anwendungen wie z.B. das Telemonitoring als die medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung, die Teletherapie, bei der ein GDA aktiv aus der Entfernung in die Behandlung von Patientinnen und Patienten eingreift, das Telekonzil, in dessen Rahmen vom behandelnden GDA die Zweitmeinung eines entfernten GDA, etwa zur Fernbefundung in der Radiologie, eingeholt wird oder die Telekonferenz, bei der ein entfernter GDA einer laufenden medizinischen Behandlung durch einen anderen GDA beigezogen wird.

Beispiel für Telemonitoring als medizinische Überwachung des Gesundheitszustandes von Patientinnen und Patienten aus der Entfernung:

Patientinnen und Patienten, die an Herzinsuffizienz oder Diabetes leiden, bedürfen einer regelmäßigen Kontrolle ihrer Vitalparameter, d.h. bei Herzinsuffizienz insbesondere Blutdruck, Herzfrequenz und Körpergewicht bzw. bei Diabetes vor allem Blutdruck, Blutzucker und Körpergewicht. Anstatt für die notwendigen Kontrollen regelmäßig einen GDA aufsuchen zu müssen, erhalten die Patientinnen und Patienten für zuhause ein Telemonitoring-Set bestehend aus Mobiltelefon, Blutdruckmessgerät und Körperwaage bzw. Diabetikerinnen und Diabetiker auch ein Blutzuckermessgerät. Die Vitalparameter werden von den Messgeräten automatisch an den GDA zur Kontrolle weitergeleitet, ohne dass die Patientinnen und Patienten ihr Zuhause verlassen müssen. Werden vordefinierte Grenzwerte überschritten, benachrichtigt das System die zuständigen GDA automatisch, wodurch die jeweilige Situation individuell bewertet und geeignete Maßnahmen (z.B. Medikamentenanpassung oder Kontrolltermin) ergriffen werden können.

Ziel dieses von der GÖG im Auftrag des BMSGPK erstellten Berichts ist es, einen Überblick über die Telemedizin‐Landschaft in Österreich zu geben. Dabei werden aktuell laufende Projekte, die Rahmenbedingungen und die durch die Corona‐Pandemie bedingten Entwicklungen beleuchtet. Zur Identifikation relevanter Projekte und Entwicklungen wurde eine Internetrecherche durchgeführt. Zudem wurden die Programme einschlägiger Tagungen (wie z.B. dHealth) nach relevanten Beiträgen durchsucht und die Websites relevanter Institutionen (z.B. Sozialversicherungen) im Hinblick auf telemedizinische Anwendungen recherchiert.

Telemedizin-Landschaft (PDF, 428 KB) (PDF, 428 KB)

Ausgehend von den Erkenntnissen, dass Herz-Kreislaufkrankheiten die häufigste Todesursache darstellen und chronische Erkrankungen in einer älter werdenden Gesellschaft zunehmen, bietet Telemedizin ein enormes Potential für eine hochqualitative wie kosteneffiziente Bereitstellung und Unterstützung von Leistungen des Gesundheitswesens. Darüber hinaus sichert Telemedizin den Zugang zur hohen Qualität in der Gesundheitsversorgung nicht allein in Zentren, sondern auch an der Peripherie.

Hauptanwendungsgebiete telemedizinischer Dienste zwischen Patientin bzw. Patient und GDA (insbesondere Telemonitoring und Teletherapie) sind chronische Erkrankungen wie Herz-Kreislaufkrankheiten und Diabetes, wobei folgende Nutzeneffekte erzielt werden:

  • Stärkung einer autonomen Lebensführung der Patientinnen und Patienten in ihrem gewohnten sozialen Umfeld 
  • bessere Erfassung von kurzfristigen Schwankungen der Vitalparameter
  • Verminderung des Zeitintervalls zwischen Beschwerdebeginn und Anforderung medizinischer Hilfe
  • Reduktion von Hospitalisierungen bzw. von Routinekontakten (Nachsorge)
  • Senkung der Aufenthaltsdauer in Gesundheitseinrichtungen und der Mortalität
  • Kostendämpfung, vor allem beim Einsatz personeller Ressourcen

Mit telemedizinischen Diensten zwischen GDA (insbesondere Telekonzil und Telekonferenz) werden:

  • Spitzenexpertise lokal verfügbar gemacht
  • Belastungen bzw. Untersuchungsfrequenzen reduziert
  • das Leistungsangebot zeitlich anders organisiert („Rund-um-die-Uhr-Dienst“)
  • Ressourcen effizienter eingesetzt (Vermeidung von Vorhaltekosten für die Bereitstellung der erforderlichen Kapazitäten).

Damit bietet Telemedizin auch die strukturpolitische Chance, gemeinsam mit der eCard und ELGA als wesentliche Steuerungsinstrumente dem Generalziel zu dienen, die sich in zunehmendem Maße arbeitsteilig gestaltenden Gesundheitsdienstleistungen in Österreich mittels IKT zu vernetzen.

Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung

Hier finden Sie Informationen zum Anwendungsbereich, Inhalt und Zustandekommen der „Rahmenrichtlinie für die IT-Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“.

Da Telemonitoring nur mit der aktiven Mitwirkung vieler Personen, Institutionen, Stakeholder und Unternehmen sinnvoll eingesetzt werden kann, wurde die „Rahmenrichtlinie für die IT Infrastruktur bei der Anwendung von Telemonitoring: Messdatenerfassung“ einer öffentlichen Konsultation unterzogen, um die Ergebnisse auf möglichst breiter Basis mit der nötigen Qualität zu evaluieren.

Nach der Einarbeitung der Stellungnahme wurde diese Rahmenrichtlinie in Form einer Empfehlung von der Bundes-Zielsteuerungskommission beschlossen.

Die Rahmenrichtlinie betrifft ausschließlich das Telemonitoring für Patientinnen und Patienten, die zur Behandlung/Überwachung ihrer Erkrankung ein zusätzliches Telemonitoring in Anspruch nehmen wollen.

Grundlegend für Telemonitoring ist das Vorhandensein eines Disease Management Programmes oder eines anderen standardisierten medizinischen Versorgungsprogrammes für die jeweilige Erkrankung, da über diese Prozesse und Strukturen die Behandlungs- und Monitoring-Schemata des Telemonitorings relativ leicht eingewoben werden können.

Die Rahmenrichtlinie bezieht sich ausschließlich auf den Unterpunkt des Monitoring, der Messdatenerfassung der Patientinnen und Patienten und nicht auf die umfassende Kommunikation, welche jedoch weiter entwickelt werden kann. Auch im Sinne einer „feedback-Funktion“ von Gesundheitsdiensteanbieter (GDA) an Patient, bzw. im Führen z.B. eines Therapietagebuches durch die Patientinnen und Patienten.

Inhaltlich beschreibt die Rahmenrichtlinie den idealtypischen Ablauf einer zusätzlichen Betreuung mit Telemonitoring, stellt die IT-Architektur für Telemonitoring und die Systemanforderungen hinsichtlich der Interoperabilität dar. Skizziert werden weiters die Ziele und auch die Nicht-Ziele, die Adressatinnen und Adressaten, die Anbindung an ELGA, die rechtlichen Grundlagen und die technischen Begleitmaßnahmen.

Internationale Zusammenarbeit

Hier finden Sie weiterführende Links mit Informationen zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich eHealth, konkret zum Netzwerk für elektronische Gesundheitsdienste sowie zum offiziellen eHealth‑Portal der Europäischen Union.

Österreich wird durch das Sozialministerium im eHealth Network vertreten.

Weitere Informationen finden Sie im offiziellen Portal der Europäischen Union zu Elektronischen Gesundheitsdiensten (eHealth).

Bis zum Jahr 2010 wurden politisch hochrangige Sitzungen zwischen den EU-Mitgliedsstaaten und der Europäischen Kommission für den Bereich eHealth ausschließlich im Zuge der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft abgehalten. Die Staatssekretäre und Spitzenbeamte der EU-Mitgliedsstaaten kamen bei separaten Veranstaltungen als "High Level eHealth Governance Group" zusammen und diskutierten informell über aktuelle Themen im Bereich eHealth.

Im Jahr 2009 haben die EU-Mitgliedsstaaten einheitlich entschieden, eine Initiative zu gründen, die sich mit der politischen Steuerung des Bereichs eHealth auf EU-Ebene befassen soll und somit zugleich auch festlegt, wie die Schlussfolgerungen des Rates für eHealth (welche am 1. Dezember 2009 verabschiedet wurden) umgesetzt werden sollen. Sodann folgten die ersten Vorbereitungen zur Gründung des eHealth Network, welches formal gemäß der Entscheidung Nr. 2011/890/EU der Europäischen Kommission vom 22. Dezember 2011, basierend auf Artikel 14.3 der Richtlinie 2011/24/EU über die Ausübung der Patientenrechte in der grenzüberschreitenden Gesundheitsversorgung, errichtet wurde.

Dieses Gremium hat einen Ko-Vorsitz, welcher einerseits durch den amtierenden Generaldirektor bzw. die amtierende Generaldirektorin der Europäischen Kommission "Generaldirektion für Gesundheit" und andererseits durch einen Vertreter bzw. eine Vertreterin eines EU-Mitgliedsstaates wahrgenommen wird. Letztgenannte Person wird von allen Mitgliedern für die Dauer von zwei Jahren gewählt und wurde von 2012 bis 2018 durch den damaligen Sektionschef im BMGF, Dr. Clemens-Martin Auer, repräsentiert.

Die Mitglieder des eHealth Network setzen sich nach wie vor aus den Staatssekretären und Spitzenbeamten aller EU-Mitgliedsstaaten sowie Norwegen als Beobachter zusammen und treffen sich seither zweimal jährlich. Während die Sitzung in der ersten Jahreshälfte von der jeweils amtierenden Ratspräsidentschaft (in Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission) organisiert wird, findet die Sitzung in der zweiten Jahreshälfte in Brüssel statt und wird von der Europäischen Kommission alleine arrangiert. Das erste offizielle Treffen des eHealth Network fand im Mai 2012 in Kopenhagen unter der Dänischen Ratspräsidentschaft statt.

Das eHealth Network hat es sich zum Ziel gesetzt, einen nachhaltigen gesundheitlichen sowie sozialen und ökonomischen Nutzen für das Europäische eHealth System und dessen Leistungen zu schaffen. Dabei sollen, entsprechend der Patientenmobilitäts-Richtlinie 2011/24/EU, die folgenden Vorhaben erreicht werden:

  • Verbesserung der Kontinuität der medizinischen Versorgung, insbesondere grenzüberschreitend
  • Erreichung eines hohen Niveaus an Vertrauen und Sicherheit
  • Sicherstellung des Zugangs zu sicherer und qualitativ hochwertiger medizinischer Versorgung

In diesem Kontext fungiert das eHealth Network somit als höchstes politisches Entscheidungsgremium auf EU-Ebene. Die von diesem Gremium getroffenen Beschlüsse basieren jedoch auf Freiwilligkeit hinsichtlich ihrer Umsetzung durch die EU-Mitgliedsstaaten.

Die Tätigkeiten des eHealth Network richten sich nach Artikel 14 der Richtlinie 2011/24/EU. Für die Dauer von jeweils drei bis vier Jahren wird ein Arbeitsprogramm mit entsprechenden Themenschwerpunkten für das eHealth Network erarbeitet, woran sich deren weiterführende Aktivitäten orientieren. Der Fokus des ersten Arbeitsprogramms (2012-2014) lag auf den folgenden Bereichen:

  • Elektronische Identifikation und Authentifizierung für eHealth
  • Semantische und technische Interoperabilität
  • Rechtliche Interoperabilität und Datenschutz
  • Richtlinien für den grenzüberschreitenden elektronischen Austausch eines Datensets einer Patient Summary
  • Richtlinien über die Interoperabilität von elektronischen Rezepten

Die Prioritäten des zweiten Arbeitsprogramms (2015 bis 2018) lagen in den folgenden Arbeitsbereichen:

  • Interoperabilität und Standardisierung
  • Monitoring und Bewertung von Implementierungen
  • Wissensaustausch
  • Globale Kooperation und Positionierung

Der Fokus des aktuellen, dritten Arbeitsprogramms (2018 bis 2021) liegt auf den folgenden Themenbereichen:

  • Stärkung der Menschen
  • Innovative Nutzung von Gesundheitsdaten
  • Verbesserung der Kontinuität der Versorgung
  • Bewältigung von Implementierungsherausforderungen

Da das eHealth Network die Aufgabe der politisch-strategischen Steuerung und Ausrichtung übernimmt, werden die vorbereitenden Tätigkeiten auf operativer Ebene von anderen Gremien bzw. Projekten wie folgt durchgeführt:

  • Von 2011 bis 2014 wurden diese Vorbereitungen von der eHealth Governance Initiative (eHGI) übernommen. Nähere Informationen zu diesem Projekt finden Sie unter: www.eu-patient.eu
  • Für den Zeitraum von 2015 bis 2018 wurde die Joint Action to support the eHealth Network (JAseHN) von den EU-Mitgliedsstaaten in Kooperation mit der Europäischen Kommission gegründet, um die Arbeiten der eHGI fortzusetzen. Die Aufgaben orientierten sich hierbei an den im zweiten Arbeitsprogramm (2015-2018) definierten Bereichen und zielten darauf ab, dem eHealth Network entsprechende politische Dokumente als Entscheidungs- und Diskussionsbasis vorzulegen. Nähere Informationen zu JAseHN finden Sie unter: http://jasehn.eu/
  • Seit 2018 (und bis 2021) fungiert die eHealth Action (eHAction) als das dem eHealth Network vorgelagerte Arbeitsgremium mit dem Ziel, entsprechende Dokumente zu erarbeiten, die dem eHealth Network als Entscheidungs- und Diskussionsgrundlagen dienen. Die Aufgaben der eHAction konzentrieren sich dabei zum einen darauf, die Ergebnisse aus den vorangehenden Projekten (eHGI und JAseHN) fortzuführen und weiter zu entwickeln, und zum anderen auch darauf, neue Ergebnisse in Zusammenhang mit den Prioritäten des dritten Arbeitsprogramms (2018 bis 2021) zu liefern. Weiterführende Informationen finden Sie unter: http://ehaction.eu/

Wie bereits die eHGI und JAseHN ist auch die eHAction ein von der Europäischen Kommission ko-finanziertes Projekt, das von den EU-Mitgliedsstaaten unter Einbeziehung der Europäischen eHealth Stakeholder-Gruppierungen vorangetrieben wird. Als Projektkoordinator der Projekte eHGI und JAseHN fungierte Österreich. Im Rahmen der aktuellen eHAction leitet Österreich, vertreten durch das Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz, ein Arbeitspaket und beteiligt sich darüber hinaus aktiv an weiteren Arbeitspaketen.

SNOMED CT

Hier finden Sie Informationen zu den in Österreich verwendeten medizinischen Terminologien sowie zur österreichischen Mitgliedschaft bei SNOMED International.

SNOMED CT steht für „Systematized Nomenclature of Medicine Clinical Terms“ und ist eine der bedeutendsten und umfassendsten medizinischen Terminologien, da mehr als 311.000 eindeutig identifizierte, logisch definierte sowie hierarchisch angeordnete Begriffe enthalten sind.

Verantwortlich für die Pflege, Weiterentwicklung, Qualitätssicherung und Herausgabe von SNOMED CT ist SNOMED International (vormals IHTSDO, die International Health Terminology Standards Development Organisation). Diese gemeinnützige Organisation hält die Rechte an SNOMED CT und vergibt Lizenzen zu ihrer Nutzung.

Seit Dezember 2018 ist Österreich Mitglied von SNOMED International: Da mit der Mitgliedschaft eine sogenannte „Republikslizenz“ verbunden ist, kann SNOMED CT von allen Akteuren (Anwender und Hersteller) österreichweit  kostenfrei genutzt werden, wobei jede Verwendung des Internationalen Release von SNOMED CT in Österreich eine aufrechte Affiliate Lizenz oder eine Sublizenz erfordert.

Nähere Informationen, insbesondere zur Lizenzbeantragung, finden Sie auf der Website elga.gv.at SNOMED CT.

Letzte Aktualisierung: 15. Juli 2024